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Sächsische Frist |
Bei der Sächsischen Frist, auch "Sachsenfrist" oder "Jahr und Tag" handelt es sich um eine Zeitbestimmung aus dem deutschen Recht des Mittelalters. Der Geltendmachung eines An- oder Widerspruchs innerhalb Jahresfrist wurde noch die Zeitspanne von 6 Wochen und 3 Tagen zugezählt, des Zeitraumes, innerhalb dessen ein echten Ding (Thing) stattfand, das üblicherweise 3 Tage dauerte. Die Sächsische Frist ist also (besonders in den Ländern sächsischen Rechts) die Zeitspanne 1 Jahr, 6 Wochen, 3 Tage |
Sätte |
ndt. für Schüssel |
Schadegeld |
Schadegeld war in der Rechtsprechung der Betrag, den ein Schuldner seinem Gläubiger zu zahlen hatte |
Schevekloth |
siehe: Hildesheimer Brauchtum |
Schaffer |
Als Schaffer wurden die mit den Geschäften einer Vereinigung beauftragten Mitglieder bezeichnet |
Scharren |
Scharren waren die herunterklappbare Verkaufsbretter (Verkaufsstände) der Krämer |
Schlafschüler |
hießen nach Bertram solche Schüler, die in dem vom Domkellner Burchard Steinhof neben dem Dom im Jahre 1438 erbauten „Schlafhaus“ des Domkapitels schliefen, um beim nächtlichen Chorgebet zu psallieren und stets zu Dienstleistungen in der Kirche bereit zu stehen. |
Scholemester |
Bis Mitte des 16. Jh, wurden die (Dom-)Scholaster im damaligen niederdeutschen (Plattdeutschen) Sprachgebrauch als „Scholemester“ angesprochen |
Schoß |
Hierbei handelt es sich um eine Vermögenssteuer auf den Haus- und Grundbesitz der Bürger, die je nach Haus- und Grundstücksgröße bzw. Geschoß-Zahl – daher die Bezeichnung „Schoß“ – unterschiedlich hoch ausfiel |
Schoßpforte |
Die „Schoßpforten“ waren Fallgitter in den Tordurchgängen der Stadtmauern |
Schöttelnkorf |
→ Zum Schüsselkorb
|
Schottelwäscherin |
ndt. für: Schüsselwäscherin/Spühlhelferin |
Schütten |
→ Landwehr |
seddelhus |
ndt. für: ein vornehmes Haus mit Hof |
Selbinger |
ndt. für: Seilbinder |
siek |
ndt. für „feuchte Aue“, z.B. „Am Hafersiek“ in Neuhof |
Slippe |
ndt. für: Schürze |
Soden |
→ Brunnen |
Sprikholz |
ndt. für: Astholz |
Steckenknecht |
= Lanzenreiter |
Stiftsch |
ndt. für: Stift |
Stiller Freitag |
= Karfreitag |
Stoben |
→ Stoven |
Stockhaus |
= Gefängnis |
Storrehaus |
→ Wedekindhaus |
Stovengeld |
siehe: Badestuben ; Das Stovengeld, also das „Badegeld“ bekamen die mittelalterlichen Handwerker zusätzlich zu ihrem Lohn |
strente |
Kleine Wasserspritzen, die ab den 16. Jahrhundert in Hildesheim zur Brandbekämpfung dienten |
Stück(e) |
→ Geschütze, Kanonen |
Sturwolf |
Im Volksmunde eine Bezeichnung für die bischöfliche Burg Steuerwald |
Sünte Goer |
ndt. für: St. Godehardi-Kirche |
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