[1] Seit 1479 trug sie den Namen "Fegefeuer" als der dort befindliche "Sack" neben dem Trinitatis-Hospital zur "Hölle" durchgebrochen wurde.
Schon 1850 verlangten die Anwohner eine Änderung des Namens "Fegefeuer", was damals - dank dem Eintreten Hermann Roemers für Hildesheims historische Merkwürdigkeiten - noch abgelehnt werden konnte, aber 1863 bewilligt werden mußte.
[2] Zur Sutorumbäuerschaft gehörig.
1479 durchgebrochen; das „Vegefür“ (Fegefeuer) genannt.
In der Andreasstraße ist wie in der Rolandstraße die südliche Hälfte aus Häusern gleichen Stils errichtet.
Nr. 4 – 8 (1781 bis 1786), stets drei Spann lang, EG mit ZG und vorkragendem OG; teilweise mit Fruchtaufzug im Dache, sind typische gotische Bauten (Buden) des 15. Jahrh., für Ackerbürger errichtet.
Ein Blick durch die Straße (Bild) zeigt links die ehemalige Kemenate am jetzigen abgerissenen Hinterhaus des Kaiserhauses.
[20] die Andreasstraße trägt eine neue Bezeichnung, die ihr erst 1863 beigelegt worden ist. Früher hieß sie das Fegefeuer.
Henning Brandis erzählt in seinem Diarium:
"Im Jahre 1479 wurde der Sack bei dem Großen Heiligen Geiste (Trinitatishospital, Andreasplatz Nr. 21) zu einer Straße bis in die Hölle hergerichtet und wurde geheißen das "Fegefeuer". Was das kostete und den Abbruch des Baues hatte gemeinhin das Spital zu tragen. Hans Holthusen wollte nichts dazulegen. Darauf wurde ihm vom Rat und Vierundzwanzig Mann gesagt, man dürfe von seiner Wohnung nach der Straße niemals so bauen, daß da Leute drin wohnen könnten."
Weiterhin interessante alte Fachwerkhäuser die Nr. 4, 5, 6, 7, 8, 12/13, 14, jedoch ohne Inschriften und Verzierungen.
Text-Quelle:
Bildquelle:
- Ansichtskarten
- Foto / Bild
[1] A.J. Knott; „Straßen, Wege, Gassen und Plätze in Hildesheim“; Gerstenberg Verlag; Hildesheim 1984; ISBN 3-8067-8082-X
[2] A. Zeller: Die Kunstdenkmäler der Provinz Hannover; Band 2, Kapitel 4; Selbstverlag, Hannover 1912; Seite 288
Privatbesitz H.-J. Brand
A. Zeller: Die Kunstdenkmäler der Provinz Hannover; Band 2, Kapitel 4; Selbstverlag, Hannover 1912; Seite 289
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