Die Dammstadt war eine kurzlebige mittelalterliche Stadtneugründung in unmittelbarer Nachbarschaft der seinerzeitigen Stadt Hildesheim. Umschlossen wurde die Stadt von der Innerste, dem Kupferstrang sowie Trillke- und Blänkebach.
Die Dammstadt wurde 1196 durch den Propst Poppo des Mauritiusstifts gegründet. Propst Poppo siedelte gezielt flandrische Kaufleute unmittelbar westlich der noch zur Bischofsstadt gehörenden Andreaskirche an, auf dem dem Kloster gehörenden, durch die nahe Innerste recht feuchten Wiesengelände beiderseits des Ost-West-Handelsweges. Die Stadtherrschaft übte der Vogt des Moritzstiftes aus. Bereits 1232 gestand er den Bewohnern die Wahl eines eigenen Bürgermeisters und zweier Ratsherren zu. Im selben Jahr wurde die Dammstadt durch eine weitere Siedlung südlich des Dammweges erweitert. 1232 erhielt die Dammstadt durch Lippold, den Vogt des Moritzstiftes, außerdem städtische Rechte. Überliefert sind die Existenz eines Marktplatzes und eines Rathauses sowie die Namen von vier Straßen, die die Dammstadt durchzogen: Kramerstraße, Nicolaistraße, Engestraße, Stovenstraße. Bischof Otto teilte der Dammstadt als Gerichtsstätte einen Hügel unweit südlich von Himmelsthür zu, der noch heute "Gallberg" genannt wird.
Bereits 1332 endete die Geschichte der Dammstadt. In der Weihnachtsnacht wurde sie völlig niedergebrannt und die meisten Bewohner getötet. Nur wenige konnten entkommen und fanden Zuflucht auf dem Moritzberg. Die Dammstadt hatte zuvor den vom Domkapitel
gewählten Heinrich III. von Braunschweig-Lüneburg als Kandidaten für das Amt des Hildesheimer Bischofs unterstützt, die Bischofsstadt hatte sich dagegen ab Oktober 1332 von ihm ab- und dem von Papst Johannes XXII. ernannten Erich von Holstein-Schauenburg
zugewandt, und letzterer veranlasste den Angriff. Ob neben Truppen Erichs Hildesheimer Bürger überhaupt daran teilnahmen, wie vielfach behauptet wird, ist ungeklärt.
Die wirtschaftliche Konkurrenz insbesondere durch die Tuchmacher und -händler der Dammstadt war den Bürgern der Altstadt unerwünscht. Bereits 1298 hatte der Hildesheimer Rat den Dammbewohnern den Tuchhandel verboten, und erst Bischof Heinrich II. von Woldenberg hob dieses Verbot wieder auf.[5] Vor allem befürchteten die Altstädter, dass die befestigte Schwesterstadt den aus Westen kommenden Handelsverkehr abriegeln könnte.[6] 1288 hatte die Dammstadt zu Wällen und Gräben eine feste Mauer erhalten[5], und erst 1331 waren die Befestigungen noch verstärkt worden.[7] Die Namen der Stadttore sind überliefert mit Bergtor, Beiersches Tor, Steintor und Dammtor.
Nachdem Herzog Heinrich sich im Streit um den Bischofsstuhl durchgesetzt hatte, lief die Bürgerschaft der Altstadt wieder zu ihm über. In der Folge wurde unter Vermittlung der Städte Braunschweig und Goslar ein Vergleich zwischen dem Rat der Stadt Hildesheim und dem Bischof getroffen. Nach dieser Sona Dammonis(was zumeist mit Dammsühne übersetzt wird)[9] vom 26. März 1333 hatte die Stadt 1.000 Silbermark an den Bischof zu zahlen, das Äquivalent von etwa zweieinhalb Zentnern Silber, wodurch der Haushalt mehrere Jahre hindurch stark belastet wurde. Dafür erhielt sie das Gebiet der Dammstadt zugesprochen, übernahm deren alte Ostmauer und dehnte ihre Befestigung somit über die Innerste hinaus nach Westen aus.[8]
An die Dammstadt erinnern heute noch die Hildesheimer Straßennamen Dammstraße und Dammtor. Der 1311 angelegte nördliche Stadtgraben der Dammstadt, der südlich der heutigen Michelsenschule verlief, wurde in den 1920er Jahren zugeschüttet.
Eine kulturgeschichtliche Studie
von Otto Gerland
Die Anfänge der Dammstadt
Im 12. Jahrhundert unserer Zeitrechnung fand eine große Auswanderung aus den Niederlanden statt, die sich meist nach Nordwestdeutschland bis an die Elbe erstreckte. Die Einen suchen die Ursache dafür in politischen Streitigkeiten, die Anderen nehmen, vielleicht richtiger, als Grund dieser Auswanderung damalige große Überflutungen an, mit denen Verluste an bewohnbaren Landstrecken verbunden waren.
Auch die Umgebung Hildesheims war das Ziel solcher Niederländer, wie dies die Kolonien zu Braunschweig z.B. und Eschershausen dartun, vielleicht kamen auch derartige Auswanderer in die Stadt Hildesheim, wo wir zu Ende des 13. Jahrhunderts ein mächtiges, reich begütertes Geschlecht „Frese“ finden. Vor allem siedelte sich eine geschlossene Menge solcher Niederländer westlich der Stadt Hildesheim im Innerstetal an, und zwar auf einem Gebiet, das dem Stift Sankt Mauritius am Berge vor Hildesheim zustand.
Hier führte ein Dammweg durch die häufigen Überschwemmungen ausgesetzten Innerstewiesen, der einfach „der Damm“ genannt wurde. Im Jahre 1196 überließ das Moritzstift seinen bisher als Wiese benutzten Grundbesitz nördlich vom Damme, von dem südlich bischöfliches Besitztum lag, flandrischen Einwanderern zu einer Ansiedlung. Diese sollten daselbst, wie es in älteren Anlagen üblich war, nach flandrischem Recht leben, jede Baustelle sollte bei genügendem Platz 12 Ruten lang (tief) und 6 Ruten breit sein. Die Pfarrkirche wird dem Archidiakonat des Altmünsters auf dem Moritzberg unterworfen; bei dieser Kirche sollen die Ansiedler begraben werden, wenn sie sich nicht selbst das Begräbnis bei der Stiftskirche gewählt haben sollten. Nach dem gewählten Rechte können die Ansiedler ihr Besitztum ihren Frauen und Kindern hinterlassen oder auch beliebig im Vogteigericht, vorbehaltlich der Abgabe an das Stift, verkaufen. Der Wo(h)rtzins (pensio) ist zu Michaelis (29. Sept.) zahlbar, ein Rückstand von 7 Tagen zieht Bestrafung nach sich. Stirbt jemand ohne Hinterlassung von Erben, so nimmt der Vogt den Nachlass auf Jahr und Tag in Verwahrung, kommt inmittelst ein Berechtigter, so wird diesem der Nachlass ausgehändigt, andernfalls fällt es dem Vogte zu.
Der Vogt wird, wenn die Bürger nichts anderes wählen, nur einmal im Jahre zu Gericht sitzen, er soll auch keinen Vizevogt bestellen, die Bewohner der (Damm-)Stadt dürfen sich aber einen Bürgermeister (magistrum civilem) wählen.
Schlägt jemand einen anderen blutig, so zahlt er dem Vogt 4 Schillinge Buße, gebraucht er bei dem Schlage eine Waffe, so zahlt er 3 Schillinge. Diebstahl, Hausfriedensbruch (violenta domus irruptio) und Tötung werden mit Todesstrafe geahndet. Wer flieht, bekennt sich damit schuldig. Wenn ein Fremder am Orte aufhaltsam ist und eine Gesetzesübertretung begeht, so soll er nach gemeinem Stadtrecht gestraft werden. Zweikampf darf nur bei Todschlag oder offenliegender Schuld zugelassen werden. Schuldklagen werden nach gemeinem Stadtrecht abgeurteilt.
In kirchlichen Dingen folgen die Ansiedler dem allgemeinen Synodalrecht. Das Moritzstift bestellt den Priester, der dem Archidiakonat des Altmünsters unterstellt ist, dessen Einkünfte bestehen darin, was für Krankenbesuche, für die letzte Ölung (unctio) und an Opfern gegeben wird. Welchem Heiligen die Kirche der Ansiedlung geweiht ist, wird nicht gesagt, erst seit 1329 erfahren wir, daß sie dem heiligen Nikolaus geweiht war.
Im Jahre 1151, also mehr als 40 Jahre vor Gründung der Ansiedlung, verleiht Bischof Bernhard I. dem Konventualen Brüning vom Michaeliskloster zu Hildesheim ein Stück Neubruchland am Fuße des Moritzberges, das der Bischof bisher als zum allgemeinen Gebrauch dienend besessen hat, nebst allen Zubehör, um den vom Berge (Moritzberg) zur Stadt (Hildesheim) führenden Weg auszubessern. Um aber diesem Platze eine größere Bedeutung (incrementum et devotio) zu geben, gestattet Bernhard dem Empfänger der Stelle eine Kapelle daselbst zu bauen, in der gepredigt, getauft und gebeichtet werden darf. Von den weiteren Schicksalen dieser Kapelle hören wir nur wieder etwas, was zum mindesten auffällig ist, und da in der Stiftungsurkunde der (Damm-)Stadt von 1196 von den kirchlichen Verhältnissen der Ansiedelung unter Voraussetzung des Vorhandenseins einer Kirche die Rede ist, vom Bau einer Kirche aber nicht gesprochen wird, die Kirche der Ansiedlung aber wie die Kapelle Brüning’s am Fuße des Moritzberges wie auch an dem von dort nach Hildesheim führenden öffentlichen Wege lag, wie wir noch sehen werden, so ist vielleicht die Schlussfolgerung nicht zu gewagt, daß die Ansiedlung sich um die bereits vorhandenen Kapelle herum gebildet hat und diese nun Pfarrkirche des Ortes geworden ist. Auch die Weihe dieser Kirche auf den Namen des heiligen Nikolaus spricht dafür, weil Nikolaus nicht nur Beschützer aller Orte, in denen städtische Gewerbe lebhaft betrieben wurden, sondern auch Beschützer gegen alle Gefahren zu Wasser und zu Lande, also auch der Reisenden, insbesondere wenn sie einen Fluß überschreiten mußten, war. Brünings Kapelle lag an einem Straßenzug, der durch die übertretenden Wasser der Innerste sehr gefährdet war, wie auch jetzt an jener Stelle Überflutungen nichts Seltenes sind. War ihm die Kapelle geweiht, so war deren Beibehaltung als Stadtkirche mit Rücksicht auf den unter Nikolaus Schutz stehenden örtlichen Gewerbebetrieb umso bequemer, und Nikolaus konnte nun seinen Schutz in doppelter Hinsicht walten lassen.
Lüntzel will zwar unter der Pfarrkirche der Ansiedlung die Pfarrkirche auf dem Moritzberge, das Altmünster, verstehen. Dieser Ansicht ist aber nicht zuzustimmen, weil das Altmünster doch nicht wohl hätte unter sein eigenes Archidiakonat gestellt werden können, die Bestimmungen wegen der Bestellung des Priesters und dessen Einkünften, sowie auch wegen der Beerdigung überflüssig gewesen wäre, weil im Mittelalter zur Anlage einer Stadt auch die einer Kirche gehörte und endlich weil nirgends erwähnt wird, wann die Nikolaikirche gebaut ist, was wiederum mindestens auffällig ist. Es wird die hier ausgesprochene Vermutung umso unwahrscheinlicher, als die Ländereien südlich des Dammes zur Parochie der von Bischof Godehard gegründeten Stephanskirche zugehörten, in deren Parochialrechte nicht eingegriffen wurde.
Das Gericht hielt der Vogt des Moritzstiftes als Vogt der Ansiedelung, zunächst wohl bei der Dingstätte (Gerichtsstätte) des Moritzberges sub tilia in pede montis, etwa in der Nähe des jetzigen Gummifabrik, der damaligen stiftischen Bergmühle, 1329 aber vergönnt Bischof Otto II. den Bürgern der Dammstadt eine eigene freie Dingstätte auf dem Gallberg bei Himmelstür, einem Vorberg des Eschersberges, etwas nördlich von der Ansiedlung im Innerstetal.
Ihren Namen erhielt die Anlage von der Verbindungsstraße zwischen Berg und Stadt, an der sie angelegt war, dem Damme, und wurde daher der Damm, Dammo, Damno, Dampno, Dammus, die „Dammstadt“ genannt.
Eine weitere Ansiedlung am Damme, die "südliche Dammstadt"
Die Stadt entwickelte sich sehr günstig, weshalb Lippold, Vogt des Moritzberges, auf seinen südlich vom Damme gelegenen Grundbesitze ebenfalls eine Ansiedelung und zwar, wie aus der gleich mitzuteilenden Urkunde hervorgeht, für Tuchmacher anlegte, der er am 11. Mai 1232 städtische Rechte verlieh. Er teilte die Worten zu einem bestimmten unveränderlichen Zins aus. Die Eigentümer können diese Worten nach ihrem freien Willen, ohne daß dazu die Genehmigung des Vogtes erforderlich wäre, jedoch vorbehaltlich des Zinses, verkaufen. Sie sollen nach denselben vogteilichen Rechten leben, wie die Bürger der nördlichen Dammstadt. Ihr Nachlass fällt ihren Erben zu; sind solche nicht vorhanden, so wird die bewegliche Habe Jahr und Tag aufbewahrt, stellt sich dann kein Erbberechtigter ein, so fallen zwei Drittel der Erbschaft der Bürgerschaft zur Erbauung und Befestigung der Stadt, ein Drittel dem Vogt zu. Für eine Körperverletzung werden 4 Schillinge Strafe an den Vogt gezahlt, ist der Verletzte ein Bürger der Stadt, so erhält er 2 Schillinge als Buße, ist er ein Fremder, so wird die Tat nach seinem heimischen Rechte gebüßt. Eine kleine Misshandlung wird mit 6 Denaren bestraft. Der Todschläger wird am Leibe gestraft, nicht aber an seinen Gütern, die seinen Erben verbleiben, auch wenn der Täter flüchtig geworden ist. Wird jemand wegen einer gegen einen Nachbarn (proximum) verübten Übeltat vor Gericht gestellt, so kann er, falls er ein Hausbesitzer ist, sich durch Hingabe dieses Hauses und seines Nachlasses von allen gegen ihn zu erhebenden Ansprüchen befreien. Wegen aller Streitigkeiten unter einander stellen sich die Bürger nur vor ihren obersten Vogt, dem das Eigentum der Stadt zusteht. Es steht ihnen frei, aus sich einen Bürgermeister zu wählen, der in den bürgerlichen Rechtssachen entscheidet, ohne dazu besondere Erlaubnis zu bedürfen, der aber die Sache an den Vogt abgibt, wenn er sie selbst nicht schlichten kann.
Der Vogt soll keine willkürliche Abgaben ausschreiben, aber den festgesetzten Wortzins sollen sie ihm zahlen.
Die Bürger brauchen keinem Aufgebote (zum Kampfeinsatz) zu folgen, außer wenn der ganze Gau aufgeboten wird.
Kein Fremder kann gegen einen Bürger der Stadt wegen einer Schuldforderung Zeugnis ablegen, wenn er nicht einen anderen städtischen Bürger mit sich bringen kann.
Hat jemand ein Haus gebaut und dabei Pfähle oder andere Vorrichtungen angebracht, die zum Ausspannen der gewebten Tücher notwendig sind, so kann er letztere beseitigen, sobald es ihm gefällt, das Haus auf der Wort darf er aber nicht abreisen. Wer ein Haus mietet, genießt dasselbe Recht, als wenn er es zu Eigentum besäße. Wer in der Stadt ein Haus besitzt, genießt nur dann die bürgerlichen Rechte, wenn er in dem Hause wohnt. Will jemand wegen ungünstiger Vermögensverhältnisse oder aus freiem Antrieb fortzieht, so steht ihm das frei und der Vogt soll ihm seine Güter nicht zurückhalten, er müßte denn jemanden etwas schulden.
Es steht den Bürgern frei, ohne besondere Erlaubnis zwei Ratsherren in ihrem Interesse zu wählen. Mit den auf den der Moritzkirche zustehenden Worten wohnenden Bürgern haben die Bürger der neuen Stadt nichts gemeinsam zu beschließen als nur die Befestigung der Stadt.
Der Gründer der Stadt verspricht weiter, daß weder er selbst noch einer seiner Erben das Eigentum der neuen Stadt anders verkaufen wollen, als unter Beibehaltung der den Bürgern verliehenen Rechte.
Wo die Bürger auch vor den Nachfolgern des Vogtes zu Gericht stehen, sollen sie dieselben Rechte genießen, als wenn diese dem Gerichte innerhalb der neuen Stadt vorsäßen. Sitzt der Vogt zu Gerichte und es muß jemand unter dem Königsbanne vor ihm erscheinen, so soll er, wenn er ein Bürger ist, nicht in verfänglicher Weise zum Schwören gezwungen werden. Die diese Bestimmungen enthaltene Urkunde stellte Lippold unter dem Königsbanne aus. Da dieses Gebiet zur Stephanskirche in Lotingessen gehörte, so bedurfte es, wie schon gesagt, keiner besonderen Regelung der kirchlichen Verhältnisse.
Auch der erwählte Bischof Otto I. nahm solchen Anteil am Gedeihen der Dammstadt, daß er deren Bürgerschaft am 29. (28.) Februar 1268 drei Hufen Landes hinter dem Steinberge zur Viehweide überließ und der Stadt am 15. September 1272 wegen ihrer großen Hingebung an ihn ein wertvolles Privileg erteilte, wonach jedermann es freistehen solle, sich auf dem Damme niederzulassen, und daß, wenn er dort Jahr und Tag nach dem Stadtrecht frei und ohne, daß gegen ihn ein Rückforderungsrecht erhoben worden wäre, gewohnt habe, er von niemanden mehr heraus verlangen könne. Diese Bestimmung erhielt rückwirkende Kraft.
Wie es die Verhältnisse mit sich bringen mußten, schlossen sich die beiden Stadtgemeinden sehr bald zu einer zusammen, wie ihnen ja auch die gemeinsame Befestigung ausdrücklich genehmigt war. Die Urkunden reden immer nur von einer einzigen Dammstadt, von einem einzigen Rathause, von einem Bürgermeister und Rat.
Da die Zahl der Ratmannen zusammen sechs betrug und die neue Stadt nach der Bestimmung von Lippolds Gründungsurkunde nur zwei erwählte, so darf man annehmen, daß der ältere Stadtteil vier wählte. Die beiden Anlagen unterschieden sich nur durch zweierlei voneinander; zunächst daß zwischen dem Damme im engeren Sinne und dem kleinen Damme (Dammus parvus, minor) unterschieden wird. Da dieser zur Stadt nur zwei, also nur den dritten Teil aller Ratmannen wählt, so wird man unter dem kleinen Damme den neuen Stadtteil zu verstehen haben; wie denn auch der kleine Damm nur ein oder zwei, der große Damm drei bis vier Querstraßen und einen Platz enthielt. Ein weiterer Unterschied aber war der, daß der nördliche Damm zur Nikolaipfarrei, der südliche zur Stephanskirche zu Lotingessen gehörte. Die beiden Städte hatten sich auch insofern noch zusammengeschlossen, daß sie nur ein einziges Siegel führten, nämlich einen durch eine Säule gespaltenes Schild, der unter je einem Dreipass vorn den heiligen Stephanus und hinten den heiligen Nikolaus, der Schutzheiligen der beiden Städte, mit der Umschrift: „S. Burgensium de Dammone in Hildensem“ zeigt. Das Siegel, das Doebner abbildet, dürfte bald nach Gründung der südlichen Dammstadt (1232) und deren Vereinigung mit der älteren Dammstadt beschaffen worden sein. Das Siegel war bis zur Zerstörung der Stadt in Gebrauch.
Die Ortsbeschreibung
Betrachten wir zunächst die Ortsbeschreibung der Dammstadt. Die äußeren Grenzen der Stadt haben sich noch fast vollständig in den alten Wallgräben erhalten, die bei der Innerste in der Nähe des alten Johanniskirchhofes beginnen, bis unter den Moritzberg unterhalb des Berghölzchens in die Gegend der noch besonders zu erwähnenden Bennoburg streichen, dort im rechten Winkel nach Norden ausbiegen, sich bei der jetzigen Gummifabrik (heute Phönixgelände) nach Osten wenden und von da bis zur Innerste gegenüber der Bischofsmühle streichen. Der Teil zunächst der (zur) Stadt ist jetzt durch den von einem nach Zerstörung der Dammstadt angelegten Befestigungswerk herrührenden Eselsgraben abgeschnitten. Hinter diesen Gräben erhoben sich Wälle, dem Zuge der Gräben folgend, von deren einstigem Vorhandensein zahlreiche Urkunden Zeugnis ablegen. Diese haben sich noch lange nach der Zerstörung der Stadt als Gärten erhalten. Dahinter war ein Kranz von Mauern und Türmen errichtet, von denen keine Spur mehr erhalten ist; bildeten doch diese Werke gerade einen Hauptgegenstand der Beschwerden Hildesheims gegen die Dammstadt.
1288 wurde an der Mauer beim Johannisstift gebaut; denn damals nahm der Rat des Dammes gegen eine Geldleistung davon Abstand, dort die Stadtmauer mitten durch einen Stiftsgarten zu ziehen, diese Arbeiten müssen aber auch nicht lange vor der Zerstörung der Stadt fertig geworden sein, da der Rat sich am 16. April 1331 verpflichtete, das Johannisstift für die Nachteile zu entschädigen, die dadurch entstanden sind, daß die Dammstadt eine Mauer um das Hospital des Johannisstiftes gebaut hat. Durchbrochen wurden die Mauern und Wälle durch Tore, außerhalb deren Brücken die Gräben überspannten. Es sind dies das „Breite Tor“ am Wege nach Lotingessen, der jetzigen Alfelder Straße, das „Dammtor“ mit der Bergbrücke beim Ausgange nach dem Moritzberge zu, das „Beyersche Tor“, das seinen Namen von dem daneben befindlichen Leprosenhaus, der Beyerschenburg, führte und von dem die jetzt noch vorhandene Siechenbrücke den Ausgang der Stadt nach dem nördlich vom Moritzberge ausgehenden Straßenzuge, die Elzer Straße vermittelte, und endlich das „Steintor“, vor dem die Steinbrücke (pons lapideus) nach Hildesheim zu führte.
Ob die Brücken von Stein waren oder nicht, läßt sich nicht bestimmt sagen. Die Bezeichnung „pons lapideus“ spricht nicht unbedingt dafür bezüglich dieser Brücke; denn diese lag innerhalb des Zuges der Straße „bei den Steinen“, auch „Stein“ und ähnlich genannt, die noch jetzt den Namen „der Stein“ führt und diesen Namen wohl davon trägt, daß sie als die Hauptstraße der Stadt Hildesheim die einzige gepflasterte war, und so wird auch das vor dieser Brücke gelegene Tor „valva lapidea“, Steintor genannt, ohne daß damit etwas Besonderes über die Art und Weise seiner Ausführung gesagt sein soll. Jedenfalls werden wir annehmen dürfen, daß die Brücke steinerne Widerlager gehabt haben, der Oberbau aber wohl aus Holz gewesen sein wird, damit man ihn, auch wenn keine Zugbrücke darin angebracht war, bei einem Angriff auf die Stadt leicht abwerfen konnte. Die Tore werden wohl von derselben Beschaffenheit gewesen sein, wie 1452 von einem Tore des Fleckens Moritzberg, dem Dingwarttore, gesagt wurde. Am 9. Mai dieses Jahres bestimmte das Stift St. Moritz, die Herrschaft des Fleckens, daß das Tor gebaut werden solle mit zwei steinernen Wangen, mit Lehm gemauert, nicht stärker als drei Fuß und nicht höher, als daß man ein Fuder Heu bequem darunter hindurch fahren könne; darauf soll ein Bollwerk, also ein hölzerner Aufbau gesetzt werden, auf dem zwei oder drei Wächter, wenn es nottue, liegen können.
Das Johannis-Stift
Es mögen hier alsbald einige Worte über das bereits mehrfach erwähnte Johannisstift gesagt werden, dessen vollständige Geschichte allerdings nicht hierher gehört. Als das gemeinsame Leben der Kanoniker des Hildesheimer Domstifts ein Ende nahm, mußte das bisher nach altkirchlichen Vorschriften in der Domburg befindliche Hospital verlegt werden, und es baute deshalb zu den Zeiten des Bischofs Bruno Dompropst Reinwald von Dassel ein neues Hospital vor der Stadt an einer Hauptverkehrsstelle, nämlich an dem Übergange der Straße bei den Steinen mittelst einer festen Brücke über die Innerste nebst einer Kirche und wohl beides zu ehren von St. Johannis. 1199 wurde die ecclesia s. Johannis de hospitali Hildeneshemense zuerst urkundlich erwähnt. 1239 wird es als ante pontem lapideam in Dampnone bezeichnet, woraus zu ersehen ist, daß es jenseits der Innerste zwischen der Stadt Hildesheim und der neu gegründeten Dammstadt lag. Daß es gleich dem Dominikaner-(Pauliner-)Kloster unmittelbar an der Stadtmauer lag, ist daraus zu entnehmen, daß in der Concordia Heinrici von 1346 der Stadt Hildesheim gestattet wird, die ihr zugekehrten Mauer des Stifts als ihr eigen zu verwenden.
Das Stift, dem mehrere Kanoniker angehörten, entwickelte sich kräftig, am 16. Juli 1212 nahm Kaiser Otto IV. das „hospitale pauperum ad s. Johannem in civitate Hildensem“ in seinen Schutz. Durch seine Lage mit der Dammstadt verwachsen, war es selbstverständlich wie diese der Stadt Hildesheim ein Dorn im Auge und hatte von dieser öfter Unbilden zu erleiden (1288), am schlimmsten wurde ihm bei der Zerstörung der Dammstadt 1332 mitgespielt, wo es ebenfalls in Flammen aufging, zerstört und ausgeplündert wurde. Als Stift hat es sich nie wieder recht erholt, als Stiftung bilden seine Güter noch ein sehr wesentliches Stück der Hildesheimer Armenverwaltung.
Straßen der Dammstadt
Die Dammstadt besaß auch mehrere Straßen. Außer dem Damme, der ihr ja den Namen verliehen hatte und der vermutlich gepflastert war, da er noch jetzt wie „der Stein“ in der Stadt Hildesheim den alten Namen „Bergsteinweg“ führt, werden die Nikolaistraße, die Kramerstraße, die Enge Straße, der Sack und die Stovenstraße erwähnt; daneben haben wir uns bei dem Kirchhofe von St. Nikolai einen wenn auch mäßigen Marktplatz zu denken, wie auch in der Altstadt Hildesheim der alte Markt mit dem Kirchhofe der Andreaskirche, der ecclesia forensis, verbunden war.
Der Damm entspricht dem jetzigen Bergsteinweg und führt vom Steintor bis zur Bergbrücke. Die Nikolaistraße wird wie die jetzige gleichnamige um den ehemaligen Nikolaikirchhof nach Nordwest geführt haben, daran dürfte sich der Sack, vielleicht der Platz, auf dem das Siechen-(Leprosen-)haus, die Beyersche Burg erbaut war, angeschlossen haben, über dessen Lage genaueres nicht gesagt wird, als daß er hinter der Nikolaikirche gelegen hat, während die Enge Straße längst der Stadtmauer gelaufen sein wird, da wir von einem Grundstück in dieser Straße bei der kleinen Bergbrücke hören, deren Fortsetzung führt nach der Bennoburg. Die Stovenstraße lag auf dem kleinen Damme, also südlich vom Damme. Wo die Kramerstraße angelegt war, kann nicht gesagt werden, es wird nur von einem parvus vicus, qui vocatur Kramerstrate geredet. Sie wird gewiß, gleich der Kramerstraße zu Hildesheim beim Andreasplatz, in der Nähe des mit dem Nikolaikirchhof verbundenen Marktplatzes gelegen haben.
Gebäude der Dammstadt
An öffentlichen Gebäuden werden weltliche und kirchliche genannt; von ersterem vor allem das Rathaus (curia consulum). Aus einer Urkunde vom 11. November 1331 ersehen wir, daß es am Bergsteinweg gelegen haben muß, weil in dieser Urkunde ein dem Rathaus gegenüber gelegenes Haus in der Stephansparochie erwähnt wird. Danach lag es also in der Nikolaiparochie, in dem ältesten Teil der Dammstadt, was auch sehr erklärlich ist, da diese doch mit einem Rathaus versehen sein mußte, und die neue Dammstadt hat bei der Vereinigung der beiden Räte auch davon Gebrauch gemacht. Erwähnt wird es zuerst 1254. Seine Lage wird nicht genauer angegeben, doch werden wir es in der Nähe der Nikolaikirche, der ecclesia forensis, zu suchen haben.
Da es im Mittelalter Pflicht einer jeden Gemeinde war, für die Unterkunft der Reisenden zu sorgen, so finden wir auch eine Herberge oder Gasthaus, auch St. Marien-Herberge erwähnt, sie lag bei der Nikolaikirche. Sie hat, wie aus den angezogenen Urkunden erhellt, die Zerstörung der Stadt überdauert.
Außerdem wird ein unentbehrliches Erfordernis aller mittelalterlichen Städte, die Badstube (Stupa, stowe) genannt. Sie lag auf dem kleinen Damme und zwar wohl in einer kleinen Sackgasse, da von einer Stovenstraße die Rede ist. Im Jahre 1404 war sie nicht mehr vorhanden, denn eine Urkunde vom 12. Juni dieses Jahres nennt sie die „Olde Stowe“.
Endlich ist das Leprosenhaus zu nennen, das den Namen „Beyerschenburg“ davon führte, daß seine Insassen, die armen Siechen, bei der Annäherung eines Gesunden an eine Glocke anschlagen, „beiern“ mußten, um vor ihrer Nähe zu warnen. Es lag in der Ecke hinter dem Nikolaikirchhof am nordwestlichen Stadttor, das dadurch den Namen des Beyerschentores erhielt; dieses Tor wird 1324 und 1330 erwähnt, es muß also das dem Tor den Namen gebende Siechenhaus schon länger bestanden haben, vermutlich ist es mit der Anlage der Stadt entstanden, zu welcher Zeit aus dem Orient durch Vermittlung der Kreuzfahrer der Aussatz nach Deutschland kam und es eine der Hauptsorgen jedes städtischen Gemeinwesen war, für die von dieser schrecklichen Krankheit befallenen Unglücklichen eine Unterkunft zu schaffen. Das Haus überstand die Schreckensnacht zu Weihnachten 1332, in seine gefürchteten Räume wird kein Mordbrenner eingedrungen sein, doch muß es seinen Insassen nach Zerstörung der Stadt schlecht gegangen haben, denn am 23. August 1422 fordert Bischof Johann III. unter Erteilung eines 40tägigen Ablasses zu Almosenspenden für das Leprosenhaus auf, weil es nötig sei, den vom Verkehr mit anderen Leuten abgeschlossenen Aussätzigen zu helfen, am 9. November 1423 überläßt der Rat der Stadt Hildesheim dem Siechenhaus einen Zins, um dafür Holz und Kohle zu kaufen, und noch am 6. März 1430 befreit Bischof Magnus „die Aussätzigen hinter St. Nikolaus“ von Zinsen und Diensten. Das Haus wurde von einer besonderen Behörde, dem Leprosenamt verwaltet; im 30jährigen Kriege wird es verwüstet sein; denn 1654 wurde das Haupthaus und 1691 das Nebenhaus neu erbaut. Das erstere bestand aus zwei Geschossen mit je einer Stube und einer Kammer nebst dem nötigsten Inventar, in dem sich übrigens 1770 auch ein vergoldeter silberner Kelch mit Perlen befand. Die Nachlassenschaft der Siechen, die mit Erlöschen des Aussatzes aus altersschwachen Leuten bestanden haben werden, fiel dem Hause zu. Als die Kirchen auf dem Damme, Nikolai- und St. Johannis-Kirche, eingingen, fiel die Seelsorge der Martinikirche für die Lutheraner, der Godehardikirche für die Katholiken zu. In westfälischer Zeit wurde der Platz des Leprosenhauses (Siechenhofes) verkauft und das Vermögen der Anstalt ging auf die städtische Armen-Verwaltung über. Das gewiss sehr baufällige Haus ist im 19. Jahrhundert abgebrochen.
Auch eine bischöfliche Münze soll auf dem Damme bei der Bergbrücke hart am Wasser gelegen haben. Weitere Nachrichten darüber fehlen jedoch.
Von geistlichen Gebäuden sind – außer den bereits erwähnten, nie mittelbar hierfür zu rechnenden Johannisstift – die Pfarrkirche zu St. Nikolaikirche und die Klus (Kluse) zu nennen. Die Kirche stand inmitten eines Kirchhofes nördlich vom Damme, vermutlich unmittelbar an der Straße, da sie ja, wie wir oben gesehen haben, mit ihren Einkünften zur Besserung des Weges dienen sollte. Da sie im jahre 1151 erbaut worden ist, so werden wir uns unter ihr eine kleine romanische, mit dem Chor der Stadt zugekehrte Kirche, vielleicht mit einem kleinen Westturm versehene basilikale oder auch Hallen-Kirche denken dürfen, wie es die 1830 zwecklos niedergelegte, angeblich unter Bischof Godehard erbaute, 1113 aber zuerst erwähnte Stephanskirche zu Lotingessen, Lützinworden, Lucienförde nach einem alten Bilde auch war. Außer dem jedenfalls dem Patron Nikolaus geweihten Hauptaltar besaß die Kirche noch einen Altar St. Clarae und St. Servatii, an dem laut Bestätigungsurkunde des Bischofs Henning vom 22. September 1477 eine Vikarie gegründet und dotiert wurde. Die weiteren Schicksale der Kirche werden wir weiter unten kennen lernen.
Die Klus
Die Klause (Klus), cella domuncula, quam Clusam appellarunt, muß vor der Zerstörung der Dammstadt (Weihnachten 1332) nicht bestanden haben. Denn noch 1331 vermachte Bischof Otto II. den Klausnerinnen bei St. Katharinen in Hildesheim und in Lutzingeworden bei der Dammstadt testamentarisch je 10 Schillinge, ohne der Klausnerin bei St. Nikolai auf dem Damme zu gedenken. Bei seiner großen Vorliebe für die Dammstadt, die wir schon kennen gelernt haben, und da später die Klausnerin zu Lutzingeworden mit der von St. Nikolai zusammen genannt wird, ist der Schluß gerechtfertigt, daß die Klause in der Dammstadt 1331 noch nicht bestand. Vielleicht war ihre Anlage auch eine Sühne für die Gräuel der Mordnacht zu Weihnachten 1332. In einer Urkunde vom 27. Januar 1413 wird diese Klause als Ortsangabe unter der Bezeichnung das Klushaus erwähnt, ebenso am 22. März 1512. Damals schloß der Klosterreformer Johannes Busch, geb. 1400 zu Zwall, 1446 Prior des Sülteklosters vor Hildesheim, selbst in Gegenwart vieler Menschen und unter großer Feierlichkeit hier eine Klausnerin ein, die 60 Jahre alt war und 30 Jahre lang ihrer Vorgängerin zu jeder Jahres- und Tageszeit Speise und Trank gebracht hatte, sie wurde wie eine Laienschwester mit einem Skapulier eingekleidet und trug einen schwarzen Schleier. 1472 wurde von Eberhard Eymessen jeder Klausnerin und deren Dienerin ein Paar Schuhe vermacht. Am 14. April 1492 verpflichteten sich die Meister und Älterleute der Schmiede zu Hildesheim der Klausnerin auf dem Damme jährlich 8 Schillinge zu geben, wofür diese für die Seelen Hans Ebelings, dessen Ehefrau und der Kinder bitten soll. Am 1. März 1532 wurde in einem Testament u. a. den drei Klausnerinnen vor der Stadt (allen dree Klusenerken) ein Vermächtnis von 3 Pfund, zahlbar zu Ostern, ausgesetzt. Im Jahre 1562 war nur noch die Klause auf dem Damme vorhanden, die beiden anderen Klausnerinnen waren gestorben und hatten – wohl unter dem Einfluss der Reformation – keine Nachfolgerinnen gefunden, während die Klausnerin bei St. Nikolai, sicher unter dem Einfluss des Stiftes St. Moritz, dem alten Glauben treu geblieben war. Später wird diese Klause nicht wieder erwähnt, auch sie wird nach dem Tode ihrer damaligen Inhaberin eingegangen sein.
Leben und Arbeit in der Dammstadt
In der Stadt entfaltete sich ein reges Leben. Eine vielfach in den Urkunden genannte, eine achtungsvolle Stellung einnehmende Familie nannte sich nach ihr (von Damme). Aus der Bezeichnung Kramerstraße ersieht man, daß ein nicht ganz geringes Bedürfnis an Kolonialwaren vorhanden war, dessen Befriedigung mehreren Kaufleuten (Kramer) oblag, die eine, wenn auch nicht gerade lange Straße einnahmen. Das Vorhandensein der Badstube beweist, daß auch der Gesundheitspflege durch die damals übliche Darreichung von warmen Bädern Rechnung getragen wurde; vielleicht war auch schon die Befriedigung der Wollust mit der Badestube verbunden, wie dies später allgemein in den Badestuben der Fall war. Namentlich wurde der Gewandschnitt lebhaft ausgeübt, wie dies von einer niederländischen Kolonie nicht anders zu erwarten war. Dies erregte schon sehr früh das Missfallen der Stadt Hildesheim, in deren Mauern selbst die Wollenweber eine große Bedeutung hatten. Es gelang dem Rat der Stadt Hildesheim 1298, wohl nicht ohne einem sanften Druck, den Rat der Dammstadt zu dem Versprechen zu bringen, daß kein Bewohner der Dammstadt den Gewandschnitt zum Verkauf betreiben dürfe; wer diesem Gebot zuwider handelte, solle im Hildesheimer Rathaus von dem dortigen Rat abgeurteilt werden, wobei jedoch zwei oder mehrere Ratsherren vom Damme zugegen sein sollen, um zu sehen, daß nichts Unrechtes geschehe. Der Gewandverschnitt für den eigenen Haushalt sollte aber jedem Bürger der Dammstadt frei bleiben. Der damalige Bischof Heinrich II. erkannte jedoch, welche Schädigung durch diese Beschränkung im Gewerbebetrieb nicht bloß die Bürger der Dammstadt, sondern er selbst bezüglich seiner Einkünfte erlitt. Er hob deshalb am 17. Juni 1317 die Vereinbarung bezüglich des Gewandschnitts auf, weil ein solches Versprechen weder der Rat der Dammstadt habe geben, noch der Rat der Stadt Hildesheim habe annehmen können in praejudicium et contemptum des Bischofs und zum Schaden der Dammstadt. Es wird deshalb das vom Rat der Dammstadt gegebene Versprechen, sei es freiwillig oder sei es gezwungen gegeben, aufgehoben und den Wollenwebern und Gewandschneidern im Damme, sowie deren Erben und Nachfolgern gestattet, daß sie selbstgemachte, von anderen verfertigte oder herbeigeschaffte Tuche von jeglicher Farbe und Güte kaufen, verkaufen, verschneidern, im Damme und auf allen Jahrmärkten (ubicunque forum fuerit annuale) im ganzen Gebiet des Bistums verkaufen; dafür aber haben sie gewisse Abgaben zu zahlen. Bezüglich dieser Abgaben wird ein Beschluß des Rates der Dammstadt vom 24. Februar 1330 erwähnt, Hildesheim bemühte sich, die Konkurrenz durch Einrichtung des neuen Rathauses zum Gewandhaus mit Vorrechten für die Gewandschneider auszugleichen.
So war allerdings ein scharfer Gegensatz zwischen der Stadt Hildesheim und der Dammstadt ausgebrochen; der auf irgendeine Weise einen Ausgleich verlangte. Die Stadt Hildesheim war in eine Lage versetzt, die entweder ihre volle Unterwerfung oder einen gewaltigen Ausbruch als Lösung bedingte; namentlich da Bischof Otto II. den Plan fasste, südlich der Dammstadt noch eine Stadt anzulegen, wozu ihm die geeignete Grundfläche abzutreten der Rat der Dammstadt sich am 30. April 1329 verpflichtete. Wie Hildesheim im Osten durch die mit eigenen Befestigungswerken abgeschlossene dompropsteiliche Neustadt eingeschlossen war, so wurde sie westlich an einer ihrer Hauptzugangsstraßen, am Übergang über die Innerste, von den Befestigungen der Dammstadt, die bis an die Hildesheimer Mauern heranragten, vom Verkehr nach außen abgeschlossen, und es drohte ihr durch die Anlage einer neuen Stadt neben der Dammstadt eine Verschärfung dieser Absperrung. Schon früher hatte sie diese Gefahr erkannt, die ihr von dieser Seite drohte, als in dem Winkel zwischen dem Moritzstift und der Dammstadt hinter dem dort befindlichen langen Graben, wo die Feldmark noch den entsprechenden Namen trägt, ein festes Haus, die Bennoburg, errichtet oder doch in Stand gesetzt wurde. Diese Veste braucht nicht eine förmige Burg gewesen zu sein, das Wort „Burg“ bedeutet regelmäßig nur ein Haus mit steinernem Erdgeschoß, wie auch z.B. das Leprosenhaus in der Dammstadt die „Beyerschenburg“ genannt wurde. Ein solches Haus konnte ja leicht in eine sturmfreie Veste umgewandelt werden. Das Bauwerk hatte früher im Eigentum domini Bartoldi gestanden, unter welchen Namen wir Bischof Berthold I. zu verstehen haben werden, und war vielleicht der letzte Rest der bischöflichen Besitzung auf dem Moritzberg, auf dem Bischof Godehard ein bewohnbares Haus besaß, in dem er 1038 starb in dem er 1028 eine Kirche gründete. Vielleicht leitete der damalige Domherr Benno von hier aus den Bau der Moritzkirche. In dieser Bennoburg hatte sich Eberhard von Lutter mit verschiedenen Dienstleuten der Kirche eingenistet und tat von dort aus der Stadt Hildesheim durch räuberische Überfälle vielen Schaden. Um dieses Übel abzuändern, kaufte der Rat der Stadt mit Genehmigung des Bischofs die Bennoburg für den nicht geringen Preis von 30 Pfund, zerstörte sie, um weiteren Belästigungen vorzubeugen, wie er es für seine Schuldigkeit erklärt, und übertrug darauf dem Hildesheimer Bürger Arnold vom Damme und dessen Erben das Eigentum daran. Der Form nach scheint die Urkunde nicht ganz echt zu sein, ihr Inhalt wird aber allseitig als richtig anerkannt. Die Stadt brachte also erhebliche Opfer, um die Möglichkeit, von dieser Gegend aus angegriffen zu werden, abzuschneiden – und nun drohte ihr von dort aus volle Einschließung, noch dazu durch eine Stadt, mit deren Bürgerschaft sie im lebhaftesten gewerblichen Konkurrenzkampf lebte. Es ist erklärlich, daß sie sich hiergegen zu wehren suchte; die Gelegenheit dazu sollte ihr nur zu bald durch einen Streit um den Bischofsstuhl werden, den sie ziemlich vorurteilslos zu ihren Gunsten ausbeutete.
Die Zerstörung der Dammstadt und die Folgen
Nach dem Tod des Bischofs Otto II. im Jahre 1331 wählte das Domkapitel den Domherrn Herzog Heinrich von Braunschweig zum Bischof, der vom erwählten aber nicht päpstlich bestätigten Erzbischof Balduin von Mainz die Bestätigung erhielt. Papst Johann XXII. Hatte den Grafen Heinrich von Virnenburg zum Erzbischof ernannt und versagte deshalb dem von Balduin bestätigten Heinrich die Genehmigung, und ernannte, weil Otto II. auf das Bistum in die Hände des Papstes verzichtet habe, den Grafen Erich von Schaumburg, Propst in Homburg, zum Bischof. Die Stadt Hildesheim stand anfangs auf Heinrichs Seite, mit dem sie auch dem päpstlichen Interdikt verfiel. Sie schloß deshalb mit Heinrichs Bruder, dem Herzog Otto von Braunschweig, am 24. Juni 1331 einen Vertrag, wonach sie ihm jährlich 100 Mark auf fünf Jahre zu zahlen, er die Stadt aber überhaupt in seinen Schutz zu nehmen und neben anderen namentlich dahin zu wirken versprach, daß die Bewohner der Dammstadt vor allem ihren der Stadt Hildesheim geleisteten Versprechungen (also wohl wegen des Gewandschnittes) nachkommen und Hildesheim nicht in schädlicher Weise „verbauen“, also durch ihre Befestigungswerke einschließen sollten. Diese Versprechungen überbot aber Erich, indem er der Stadt verschiedene Vorrechte gegenüber dem Domkapitel einräumte und endlich am 22. November 1331 für den Fall seines Sieges versprach, daß er, wenn er der Dammstadt mächtig würde, die Türme und Mauern dieser Stadt, mit denen Hildesheim verbaut sei, zerbrechen und zerstören werde; auch sollen Hildesheim und der Damm derart vereinigt werden, daß sie eine Stadt bilden und dem Bischof nur das Gericht und alle bisher bestehenden Einkünfte auf dem Damme verbleiben sollten. Und als Gegenleistung war nur die Hilfe der Stadt gegen Heinrich ausbedungen. Nun ließen die Bürger von Hildesheim ihren Hass gegen die Dammstadt die Zügel schießen. In der Weihnachtsnacht 1332 überfielen sie die nichts ahnende Dammstadt, überstiegen die Mauern, hieben alles nieder, was ihnen in den Weg kam, selbst des Kindes in der Wiege und des Priesters am Altar der Nikolaikirche wurde nicht geschont, wie die alten Chroniken erzählen. Eine recht anschauliche Schilderung der Wut dieser Zerstörung gibt eine Urkunde des bei dieser Gelegenheit mit verwüsteten Johannisstifts von etwa dem Jahre 1333, nach der die Bürger die Gebäude teilweise alsbald niederbrannten, das übrig gebliebene später nochmals durch Brand und Raub zerstörten, wobei auch das bewegliche Gut der Plünderung anheimfiel, und später nach beendigtem Kampf sich an den Gärten vergriffen und alle Obstbäume mit der Wurzel ausrissen. Auch das, wenn auch nicht zur Dammstadt gehörige, aber doch auf dem Damme zwischen der Altstadt Hildesheim und der Dammstadt gelegene Johannisstift nebst den Wohnungen seiner Kanoniker und dem Hospital wurde niedergebrannt, geplündert und verwüstet, gerade wie die Dammstadt. Auch das Moritzstift hatte unter der Wut der Hildesheimer in diesem grausigen Weihnachten zu leiden und geriet dadurch in Schulden, deren Deckung ihm nicht leicht fiel.
Die Sona Dammonis
Das Ziel war erreicht, die Konkurrentin hatte aufgehört zu bestehen. Sie Stadt schämte sich aber doch dieser Gewalttat und so ließ sie sich in dem Vergleich vom 26. März 1333, der sogenannten Sona Dammonis, deren Inhalt noch weiter Gegenstand der Betrachtung sein wird, ausdrücklich bescheinigen, daß sie die Dammstadt (den Damme) „in eynem openen orloghe“ (in einem offenen Krieg) gewonnen hätte. Auch möchte man es nicht für ausgeschlossen erklären können, daß die am 31. Oktober 1343 erfolgte Stiftung des Trinitatishospitals am Andreasplatz (hospitale novum sancti spiritus juxta cimiterium sancti Andreae), dessen prachtvoller steinerner Unterbau bereits 1334, also knapp ein Jahr nach der Verwüstung der Dammstadt, errichtet wurde, hiermit in Zusammenhang gebracht werden kann.
Mit der Erreichung ihres Zieles war auch das Interesse der Stadt Hildesheim an der Bischofsfehde erloschen, sie fand sich bereit mit Bischof Heinrich in Verhandlung zu treten, deren Ergebnis die erwähnte Sona Dammonis (Dammtor-Sühne) war. Von dem Inhalt dieses Vertrages mag hier nur dass für die Dammstadt Wichtige hervorgehoben werden. Bischof und Kapitel verzichten auf alle Ansprüche an den Damme und dessen Zubehör, nur das Gericht, Zoll, Fron- und Wortzins verbleiben dem Bischof. Der Damm fällt der Stadt anheim und soll zu ihr als Stadtteil gezogen werden. Die Stadt Hildesheim ist Berechtigt, auf dem Dammgebiet buten wateren und binnen wateren Festungswerke anzulegen mit Gräben, Holz, Steinen, Bollwerken, Schlägen, Zingeln, Mauern, Türmen, Toren und Brücken, sie soll diese abbrechen und wieder bauen können. Niemand soll auf dem Damme eine Wort bebauen oder besetzen ohne Genehmigung des Rates der Stadt, nur die Gebäude des Stiftes und Hospitals zu St. Johannis sowie die Gebäude des Stiftes und Hospitals zu St. Johannis sowie das Pfarrhaus der Nikolaikirche (de wedome to sente nycolause) können nach dem Willen der Eigentümer bebaut werden, jedoch nur mit einem Gebäude, das der Stadt nicht schädlich ist. Gleichzeitig versprach der Bischof, was an die Zerstörung der Bennoburg anklingt, daß er im Umkreis einer Meile von der Stadt keine Burg bauen wolle.
Die Concordia Heinrici
Der Krieg tobte jedoch weiter, und auch die Stadt Hildesheim beteiligte sich wieder daran und zwar wieder auf Seiten Bischof Erichs, der sehr glücklich focht und sich so sehr als Herr der Lage ansah, daß er am 13. März 1344 die Stadt Hildesheim von der Exkommunition, in der sie immer noch stand, befreite. Da erfocht Heinrich im Juni 1348 einen glänzenden Sieg zwischen Hildesheim und Steuerwald, und die Stadt mußte sich abermals in dem Vertrag vom 10. November 1346, der sogenannten Concordia Heinrici vereinigen, wobei sie von den durch die Sona Dammonis errungenen Vorteile eine Reihe aufgeben mußte, wenn ihr auch wesentliche Rechte verblieben. In dieser Urkunde wurde vor allem der Damm wieder von Hildesheim getrennt; es wurde aber ausbedungen, daß das Weiderecht der Stadt verbleibe, an dem jedoch die Anwohner des Dammes teilnehmen können, auch dass er nicht befestigt oder wehrhaft gemacht werden solle. Und wenn auch das Hospital an der Steinbrücke, sowie die Pfarrei an St. Nikolaus wieder nach Bedarf ausgebaut werden sollen, so sollen diese Gebäude doch nur aus Holz und ohne Steine, außer denen, die zu den Grundmauern, Dächern und Kellern erforderlich sind, ohne Planken, Erker, Bergfriede und Gräben errichtet werden. Die Eigentümer der zerstörten Häuser sollen ihre Worten wieder haben und dürfen sie auch wieder bebauen, jedoch mit Holzhäusern, wie solche auf Dörfern üblich sind, und nicht wehrhaftig. Wer sich auf dem Damme niederlässt, soll keinerlei Handel mit kaufen und verkaufen betreiben. Die Kirchen zu St. Johannis und Nikolaus sollen in üblicher Weise in Bau und Besserung erhalten werden. Die Stadt kann auf dem Damme Steinwege und Brücken anlegen, wie und wann sie will; sie darf auch auf dem ihr nun wieder entzogenen Gebiete Festungswerke anlegen, mit Ausnahme solcher gegen die Landesherrschaft und das Reich, öffentliche Wege, Schläge und Zingeln kann sie ebenfalls anlegen. Die Mauer zwischen dem Johannisstift und den Steinen soll die Stadt behalten, wie sie ist.
Das Ende der Dammstadt
Die Rechte, die der Stadt Hildesheim zugefallen waren, hat diese gründlich ausgenutzt. Das Gewerbe auf dem Damme war tot, und wenn sich in dieser Richtung etwas regen wollte, so wurde es durch Privilegien, z.B. für die Bäcker und Bierbrauer, unterdrückt. Die Festungswerke der Dammstadt wurden vollständig niedergelegt, die der Stadt Hildesheim dagegen vorgeschoben, während der Akzisefehde 1484 derart erweitert, daß die nach ihrer 1332 erfolgten Zerstörung wieder aufgebaute Johanniskirche durch einen vor ihr her gezogenen Graben (den jetzigen Eselsgraben) und einen Wall umschlossen wurden. Dies hielt der Bischof zwar für einen Eingriff in seine Hoheitsrechte, er konnte aber nichts ausrichten; die Stadt stützte sich hierbei auf die Sona Dammonis, wenn auch gerade deren Bestimmungen in dieser Richtung durch die Concordia Heinrici aufgehoben waren, die Stadt war aber ihren Landesherren über den Kopf gewachsen, weshalb dieser 1487 das Festungswerk bestehen ließ, während seine Gerichtsbarkeit auf dem Damme vollständig anerkannt wurde. Die Dammstadt selbst dürfte 1346 noch vollständig wüste gelegen haben, da die Concordia Heinrici ausdrücklich an der Stelle redet, „de der Dam stund“, auch wurde in dieser Urkunde erst der Wiederaufbau der Dammstadt, allerdings in der erwähnten leichten Bauweise, nach Art der Bauernhäuser, gestattet. Einzelne Häuser mögen ja auch wieder aufgebaut sein, sie werden auch ab und zu erwähnt, viel Neigung zum Anbau unmittelbar vor den Festungswerken der Stadt mochte nicht vorhanden sein. Auch redet das im Königlichen Staatsarchiv zu Hannover aufbewahrte Kopialbuch des Moritzstiftes mehrfach von Worten, die in der Urkunde zwar als Höfe, in der Überschrift aber als ortus (hortus) (Garten, Gartenanlage), mithin als gartenartig bebautes Grundstück bezeichnet werden. Auch an die Stelle der Wälle traten Gärten, die vom Moritzstift verliehen wurden. So war der Damm allmählich zum fruchttragenden Gelände geworden, der Zins davon aber war so wertvoll, auch mag eine Einhaltung des Platzes im bischöflichen Eigentum zwecks Verhinderung der Ausbreitung der Stadt nach dieser Richtung für so wichtig gegolten haben, daß die Bischöfe bei ihrer Wahl versprechen mußten, den Damm weder zu veräußern noch auch nur zu verpfänden: „Dammonem non alienabo, non obligabo, non infeudabo, nec eriam infirmabo, ymmo infinnantibus ipsum resistam et incolas ipsium Dammonis in jure et possessione juris sui pro posse conservabo“ beschwor Bischof Magnus am 26. Dezember 1423 und Bischof Henning am 14. April 1372.
Der Gedanke, das von Altensche Hospital auf dem Damme anzulegen, wurde 1484 wegen der Unsicherheit der Zeit aufgegeben und das Hospital im Brühl zu Hildesheim angelegt.
Die Geschichte des Leprosenhaus ist bereits oben erzählt worden.
Es erübrigt noch die Schicksale der beiden Kirchen, der Nikolai- und der Johanniskirche, zu gedenken.
Die Nikolaikirche bestand zur Zeit der Reformation noch, auch hatte die Stadt dort einen Prädikanten anzustellen. Dies dürfte unterblieben sein, da nach Lauenstein und Lüntzel 1547 die Johanniskirche die evangelische Kirche für den Damm war. Während diese letztere 1547 mit Rücksicht auf die Erweiterung der Festungswerke abgebrochen wurde, wird die Nikolaikirche als unbenutzt verfallen sein. Die Stadt hatte kein Interesse daran, so nahe vor ihren Befestigungswerken einen solchen Stützpunkt für etwaige Belagerer zu lassen, und hat daher vielleicht noch den Untergang des Gebäudes beschleunigt. 1756 wurden die letzten Fundamentsteine ausgegraben und anderweit verwandt. Der Kirchhof blieb zunächst noch im Gebrauch, noch lange sah man den Stein, unter dem der Weihnachten 1332 erschlagene Priester ruhte, im Jahre 1758 wurden dort die im Lazarett zu Hildesheim verstorbenen Franzosen beerdigt. 1829 aber wurde er nicht mehr benutzt. Jetzt steht an dieser Stelle mitten in den prächtigen Gartenanlagen die Senkingsche Villa.
Textquelle: O. Gerland: „DIE DAMMSTADT VON HILDESHEIM“; Zeitschrift des Harz-Vereins für Geschichte und Altertumskunde, 47. Jahrgang; 1914; Selbstverlag des Vereins; Seite 372-392