In Hildesheim kannte man alle Leibes- und Lebensstrafen welche damals in Deutschland üblich waren.
Unter den Leibesstrafen gab es hier die Strafe des Pranger (Kaak und Schandpfahl), des Stäupen, der Brandmarkung, der Verstümmelung, des eisernen Tauchkorbs, der „Feddel“ oder „Fiddel“ ( Halsgeige).
Letztere war für zänkische Weiber bestimmt. Sie bestand aus zwei, mit der spitzen Kante über einander gesetzten, rot angemalten Brettern zwischen zwei Pfosten. Das obere war so eingerichtet, das es in die Höhe gezogen werden konnte; wo sie zusammenstießen, drei Löcher für Hals und Hände der „Maleficantin“ (der zu Bestraften), darüber die Abbildung
zweier bissigen Katzen und darunter die Verse: „Laß kratzen, laß beißen, denn Friede soll‘s heißen!“.
Nicht überall war das in Hildesheim gebräuchliche „Ehrabschneiden“ üblich. Der zur Strafe des „Ehrabschneidens“ Verurteilte wurde unter die Halle des Rathauses geführt, wo ein altes, eisernes Schwert an einer Kette hing; dieses schwang der „Büttel“ einige Male mit den Worten: „So schneide ich die Spitzbuben auf der Herren Befehl und von Rechtswegen vor aller Welt und auf aller Zeit die Ehre ab“ über dem Kopf des Verurteilten.
Auch hat man, wie an anderen Orten auch, die Schand- und Lästerstein zu tragen und aus der „Büttels Flasche trinken“ müssen ;„Büttels flasche trinken“ ist ein anderer Name für den „Schandstein“ welcher die Form einer Flasche haben konnte. Es hat also nichts mit „trinken“ zu tun, sondern ist nur eine mundartliche Umschreibung des „Lastersteinstragen“.
Noch in den neunziger Jahren des 18. Jahrhunderts wurde ein eigentümliches Strafinstrument in Hildesheim angewandt. Es bestand aus einem langen, auf dem Markt aufgerichteten Pfahl, um welchen mehrere kleine spitze Pfähle eingerammt waren, die den großen Pfahl etwa beim Kegeln wie die Kegel den König umstanden, nur daß der große Pfahl mehr als manneslang über sie emporragte. Der Verurteilte wurde nun an den über den Kopf erhobenen Händen so hoch an den großen Pfahl gekettet, daß er mit den herabhängenden, unbeschuhten Füßen die spitzen Pfähle berühren mußte. Der Schmerz erlaubte ihm nun nicht lange auf der selben Spitze stehen zu bleiben, darum trat er schnell von einem Pfahl auf den anderen und umtanzte so unter dem Hohn und jauchzen der zuschauenden Kinder ständig die Säule, an der er gekettet war.
Ferner finden sich Berichte, daß auch in Hildesheim die alte Strafe des „Sonderkäfigs“ angewandt wurde.
Solche Käfige bauten die Städte häufig für gefangengenommene Raubrittern, selbst Kriegsgefangene fürstliche Personen saßen in diesen Behältern. Diese Behälter nannte man in Niedersachsen „Dorenkisten“ (Thorenkisten, Narrenkäfige).
Um 1542 wurde einer gewisse Barbara Storg in Hildesheim auf Befehl des Rates eine „Dorenkiste“ gebaut. Es heißt in den handschriftlichen Brandis‘schen Annalen: „Barbara Storg gieng in den Dom wedder des rades bodt, de markvogedt nham öhr vele Hoiken (Mäntel?), indt leste wordt öhr gebuwedt ein Dorenkisten vor des hilligen Kruitzes Dor, darin wardt se gesettedt umme deb avend des hilligen Lichnams dach, und sadt dar dat ganze jahr undt andere inne“.
Weitere drastische Strafen waren u.a.:
· „Unzüchtigen“ Frauen wurden manchmal die Ohren abgeschnitten (den Männern blieb diese Strafe erspart)
· „Ehrlose“ Frauen wurden mit der Peitsche aus dem Stadtfrieden getrieben
· Heiratsschwindler wurden einfach geköpft
· Eine Kindsmörderin wurde in einen Sack gesteckt und ertränkt.
weiteres:
Brennen
Enthauptung
Ersäufen
Kopf "abpflügen"
Lebendigbegrabenwerden
Rädern
Sieden in der Pfanne
Stäupen
Wassertauche
Auf der Steingrube fand auch die barbarische Hinrichtung des „Brennens“ statt.
Münzfälschern, den sogenannten Kipper und Wippern, fesselte man in dem ringsum aufgeschichteten Holzstoß an einen Pfahl und ließ sie „Schmöken“, d.h. verbrennen. So erging es 1424 auch zwei Falschmünzern, zu deren Verbrennung die Stadtrechnung eine Ausgabe für 6 Fuder Holz verzeichnete.
Die Verurteilten bekamen buntfarbige Filzhüte auf, an denen einige ihrer gefälschten Silberpfennige befestigt waren, um die Art ihres Verbrechens kenntlich zu machen.
„Ehrenvoller“ als der Tod am Galgen galt die Hinrichtung mit dem Schwert, die darum auch öfter als „Begnadigung“ von den Angehörigen der zum „Strange“ Verurteilten erbeten wurde.
Enthauptungen fanden in aller Öffentlichkeit auf dem Marktplatz statt und zwar u.a. für schwere Betrugs- und Sittlichkeitsverbrechen, für Todschlag ohne Notwehr und Mißachtung der Stadtverweisung.
Im Jahre 1599 wird dann erstmals eine Enthauptung auf dem „Rabenstein“ der Steingrube erwähnt, wo ein Domvikar, der im Streit einen Spielmann erstochen hatte, das Leben lassen mußte. Einige Jahre später wurde hier eine Frau wegen Gatten-Giftmordes auf die gleiche Art gerichtet.
Text-Quelle:
H. Knösel, Hildesheimer Heimat-Kalender -"Wie man einstmals in Hildesheim Übeltäter strafte";Gerstenberg-Verlag Hildesheim; 1958, Seite 97ff
Das „ersäufen“ war eine der scheußlichen Hinrichtungsarten des Mittelalters, welche bis weit ins 17. Jahrhundert in Gebrauch war. Auch in Hildesheim wurde diese Hinrichtungsart durchgeführt.
Den Wassertod starb z.B. 1608 eine Giftmischerin und 1633 eine Kindesmörderin, wobei man der einen nur ihrer Jugend willen ein vorausgehendes zweimaliges „Angreifen“ (brandmarkung) mit glühenden Zangen erließ.
Text-Quelle:
Johannes Heinrich Gebauer, „Geschichte der Stadt Hildesheim“; A. Lax-Verlag Hildesheim, 1924; Band
Ein Gerichtsurteil bei einem Goding (= Gerichtsverhandlung ) vor dem Ostertore am 6. Juli 1647 lautete wie folgt:
„Der Verbrecher soll an des Steins statt in die Erde bis an den Hals gesetzt und ihm der Kopf mit vier unbändigen und ungehaltenen Pferden abgepflügt werden.“
Wegen welchem Verbrechen dieses drakonische Urteil gefällt wurde, wird in der Quelle nicht angegeben.
Unter http://www.suehnekreuz.de/RB/abpfluegen.html wird berichtet, das diese Strafe bei Felddiebstahl angewandt wurde.
Text-Quelle:
Hildesheimer Heimat-Kalender “Grausamme Gerichtsurteile"; Gerstenberg-Verlag Hild.; 1968, Seite 107
Das „Lebendigbegrabenswerden“ war eine der scheußlichen Hinrichtungsarten des Mittelalters.
Auch in Hildesheim wurde diese Hinrichtungsart durchgeführt. Scheinbar fielen dieser meist Kindermörderinnen und Giftmischerinnen zum Opfer.
Text-Quelle:
Bildquelle:
Johannes Heinrich Gebauer, „Geschichte der Stadt Hildesheim“; A. Lax-Verlag Hildesheim,
Auf der Steingrube fand auch die barbarische Hinrichtung des „Räderns“ statt.
Straßenräubern, Raub- und Meuchelmördern wurden mit einem schweren Rad die Knochen zerbrochen und der Körper dann auf das auf einer Stange liegende Rad geflochten.
Diese grausame Strafe wird sogar 1745 noch einmal erwähnt.
Text-Quelle:
Bildquelle:
H. Knösel: Allgemeiner Heimat-Kalender 1958, Wie man einstmals in Hildesheim Übeltäter strafte, Gerstenberg 1958, Hildesheim, S. 97f
Das „Sieden in der Pfanne“ mit Wein und Öl war eine der schrecklichsten Strafen des Mittelalters.
In Hildesheim wurde diese Art der Bestrafung einmal erwähnt. Dort wurde ein Falschmünzer, ein so genannter Kipper und Wipper, durch diese Strafe hingerichtet.
Text-Quelle:
H. Knösel: Allgemeiner Heimat-Kalender 1958, Wie man einstmals in Hildesheim Übeltäter strafte, Gerstenberg 1958, Hildesheim, S. 97f
Als Stäupen (auch Staupen, Stäupung, Staupenschlag, Staupenstreichen, von Stüpe oder Stüpa aus dem westslawischen staup für Altar, Pfahl oder Pfosten) bezeichnete man im Mittelalter eine Körperstrafe, bei welcher der Verurteilte am Pranger geschlagen wurde, der daher auch den Namen Staupsäule trägt.
Verwendet wurde dafür ein meist aus Birkenreisig gefertigtes Reisigbündel, die Staupe oder der Staupbesen, in das mitunter scharfkantige Metallsplitter oder Steine eingearbeitet waren.
So erging es z.B. 1479 einer unehelichen Mutter, die ihr neugeborenes Kind heimlich nach Adenstedt schaffen ließ. 1598 wurde ein Mann wegen des nicht eingehaltenen Eheversprechens zur "Staupe mit Ruten am Kak" verurteilt.
Text-Quelle:
H. Knösel, Hildesheimer Heimat-Kalender “wie man einst in Hildesheim ..."; Gerstenberg-Verlag Hi.; 1958, Seite 97f
Das „Wassertauchen“ war eine Strafe, die u.a. Gartendiebe auferlegt wurde.
Am Ostertor hing über dem Stadtgraben ein eiserner Käfig, in den der Delinquenten gesteckt wurde und dann in das Wasser des Stadtgrabens getaucht wurde.
Text-Quelle:
Bildquelle:
W. Wachsmuth, Zeitschrift für Deutsche Kulturgeschichte - „Die Zustände in Hildesheim....“, Verlag Bauer & Raspe Nürnberg 1857, Band 2 Seite 25
http://gams.uni-graz.at/archive/get/o:rehi.3675/sdef:Image/get
Zurück → Rechtsprechung, Urteile und Strafen