Während man bis ins 12. Jahrhundert hinein noch den Aberglauben an Hexen unter Strafe stellte, zeichnete sich von 1183 an eine völlige Kehrtwendung ab. Von nun an ging man gegen Ketzer, Zauberer, Hexen und Teufelsbrüder selbst vor.
An Hexen, Teufel, Dämonen, Gespenster, Poltergeister glaubte der dumme, einfältige Bauer und nicht minder der Bewohner der Stadt, lebte er nun als Bettler oder Patrizier, als Handwerker, Schreiber oder Magister in ihren Mauern. Huckup und Hödeken spukten in Hildesheim. Überliefert ist die Sage vom Teufelshorn, dessen Abdruck an der Dommauer ist heute noch zu erkennen, vom Teufel in der Domschenke, vom Schauteufelskreuz, von den Hexen, die als Katzen ihr Unwesen treiben. Fegefeuer und Hölle nannten sich Straßen am Andreasplatz.
Dem anderen „tausend Teufel und tausend Hexen in den Leib“ wünschen, war hier zu Beginn des 16. Jahrhunderts ein häufig zu hörender Fluch. Eine Frau die sich „verdächtig“ machte, war rasch als „Toeversche“ (Zauberin) oder „Wickersche“ (Wahrsagerin) abgestempelt. Hexensabbate spielten sich zwischen Mitternacht und Hahnenschrei auf dem Marktplatz, dem Hohen Weg und draußen vor Steuerwald ab. So jedenfalls hatten Angeklagte im Verhör es selbst berichtet, und niemand sah einen Grund, an dem Wahrheitsgehalt solcher durch Folter erpreßter Aussagen auch nur den leisesten Zweifel zu hegen.
In den 35 Hexenprozessen, die Hildesheims Justizgeschichte verzeichnet, ergingen 25 Todesurteile. Die Prozesse verteilen sich auf folgende Jahrhunderte: 15. Jh. =4, 16. Jh. = 13, 17. Jh. = 14 und 18. Jh. 4 Prozesse.
Alleine 1513 wurden 10 Frauen auf der Steingrube verbrannt. Zwischen 1431 und 1648 wurden „nur“ 25 „Hexen“ in Hildesheim dem Scheiterhaufen übergeben.
In Braunschweig z.B. kann die Zahl zwischen Ende des 15. Jh. und Mitte des 18.Jh. nur geschätzt werden. Es waren so viele, daß die Brandpfähle vor dem Tore „dicht wie ein Wald“ standen.
Hier einige besonders charakterlich erscheinenden Hildesheimer „Hexen-Prozesse“:
1513 | Gegen zehn Frauen wird Anklage erhoben. Sie sollen mehrere Männer verhext haben, die daraufhin liebestoll geworden sind. In einem Fall wurde ein Totenkopf nachts heimlich vor der Kammertür des Opfers vergraben, im anderen Fall bekam der Mann das Herz eines lebend zerrissenen schwarzen Huhnes zu essen. Drei der Beschuldigten endeten auf dem Scheiterhaufen. |
1562 | Die Magd der Siborgschen ist krank. Die Siborgsche soll ihr unter Zaubersprüchen und Verwünschungen Kräuter in die Biersuppe gerührt haben. Mit Hilfe des Teufels hat sie auch fremder Leute Vieh krank gemacht, das krepiert ist, und Bier verdorben. Sie wird „mit feurr gestraffet“. |
1564 | Die in schlechtem Ruf stehende Munstedsche wird von Nachbarinnen beim Rat angezeigt, weil sie ein Verhältnis mit dem Bösen hatte, also dem Teufel. Auf der Folter ruft sie aus: „Struschen! Struschen! du heft mi so nicht gelovet, dat ich schall geplaget werden…“. die Folterknechte greifen sie nach diesem „Geständnis“ beim Schopf, ziehen sie am Seil in die Höhe und lassen sie jäh wieder hinabsausen, „dat ore de hals lude geknacket hadde“. Die Dabeistehenden wollen einen Augenblick lang den „Strußfeder“ gesehen haben. Die Leiche wurde verbrannt. |
1565 | Ilse Ridders bekennt in der Tortur, sie sei in der Walpurgisnacht „up dem Blocks Barge“ (Blocksberg/Harz) gewesen. Der Böse sei durch das Fenster zu ihr „flegen und brusen kommen“ und habe sie durch die Luft mitgenommen. Sie wird „mit feur zu Pulver verbrandt“. |
1591 | Vor dem Dammtor wohnt Hinrich Dannebergs Frau, die dicke Anneke, die „in fürfallenden krankheiten an minschken und queke“ (Vieh) von den Leuten besucht wird. sie kann „in die cristallen (Glaskugel) sehen“ und Zukünftiges darin lesen. Im peinlichen Verhör gibt sie zu, Vieh vergiftet, Weiden verhext und mit dem Teufel verkehrt zu haben. Sie wird zum Scheiterhaufen verurteilt und darf – ein besonderer „Gnadenerweis“ -, statt in dem entwürdigenden Karren gefahren zu werden, zu Fuß zur Richtstätte auf der Steingrube gehen. |
1607 | die Mollersche aus der Neustadt, eine Frau „ziemblich von Alter“, hat Kranken selbstbereitete Arznei verabfolgt. Jobst Barteramb soll kurz vor seinem Tode Zeugen gegenüber geäußert haben, er fühle sich von der Mollerschen „bezaubert“. Ein Kind, das sie ebenfalls behandelt hat, ist krumm geworden. Die Angeklagte gesteht, daß der Teufel ihr die Heilkunst beigebracht hat. Er habe „bei ihr gelegen und seinen willen mit ihr gepflogen“. „Sie hetten…ihren Tanzplatz uff dem market, hogen Wege und anderen Orten gehabt.“ |
1615 | Der 15jährige Heinrich Kirch treibt zusammen mit einem anderen Lehrjungen „Polterey“ vor dem Hause seines Lehrherrn. Sie tollen auf dem Hausboden umher, werfen mit Lehm und Steinen und machen Katzenstimmen nach. Damit wollen sie sich an dem ängstlichen Meister für die harte Arbeit und die schmale Kost rächen – aber auch ihre Diebereien an den Vorräten in Keller und Küche vertuschen. Vor dem Scharfrichter legt Heinrich ein „umfassendes Geständnis“ ab: Der Teufel habe sie in Katzen verwandelt. Von ihm hätte er dann gelernt, Tiere herbeizuzaubern. Der verzweifelte Vater schreibt ein Gnadengesuch nach dem andern, um das Leben seines Sohnes zu retten. Umsonst. Erbarmungslos schleppt man den Jungen wegen erwiesener Teufelsbesessenheit zum Scheiterhaufen. |
(im Original übernommen)
Text-Quelle:
- Literatur
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