In Hildesheim hat es lange Zeit unverhältnismäßig viele Anwälte gegeben. Das mag an der fast europaweiten geistlichen Bedeutung des Domkapitels und bischöflichen Stuhls, dann aber auch an den zeitweise 35 Brauereien gelegen haben, die in der Stadt mit jahrhundertelangen ruinösen und erbitterten Konkurrenz-Streitigkeiten die Gerichte derart strapazierten, daß man am Ende des 17. Jahrhunderts ernsthaft überlegte, das Reichskammergericht von Speyer nach Hildesheim zu verlegen, weil von hier ohnehin die meisten Akten kamen.
Bei damals etwa 12000 Einwohnern waren nicht weniger als 70 Advokaten zugelassen, also auf 171 Einwohner einer. Ein solches ungünstiges Verhältnis wird nicht einmal heute erreicht!
Als Sitz des Reichskammergerichts war das "Kaiserhaus" des lic. iur. Caspar Borcholten am Langen Hagen vorgesehen.
(Im Original übernommen)
ndt. achte(s)lude, achtsleute = Berater, Gerichtsleute, Urteilfinder; Die als „Achtleute“ bestellten Bürger hatten die Aufgabe, bei Gerichtsverfahren und ähnlichem auf die Einhaltung der Formalitäten zu achten.
"Angstmann" war im Mittelalter eine weitere Bezeichnung des Henkers. Ihm zur Seite standen der "Viller", "Racker" oder "Schinder" sowie die Kohlenträger.
Die „Brücheherren“ waren städtische Beamte die im 16. Jh. für kleinere Straftaten u.ä. die jeweiligen Strafen bestimmten.
= gedingter Mann; Gerichtsdiener, Gerichtsbeamter, Gerichtsperson, Beisitzer des Gerichts
ndt. für: Gerichtsherren; Goding = Gerichtsverhandlung
HALBMEISTER
„Halbmeister“ war eine andere Bezeichnung des „Abdeckers“ bzw. Villers und war ein Henkersknecht. Er zählte, ebenso wie der Henker, zu den „unehrlichen Berufe“. Hauptsächlich war er für die Abdeckerei (Viller) zuständig, welche in früheren Zeiten auch zum „Aufgabenbereich“ der Henker gehörte. Meist führte der älteste Sohn des Henkers die Aufgaben des „Halbmeisters“ aus. In Hildesheim waren sie bis 1478 u.a. auch für das Begräbnis von Kindern zuständig, welche ohne Taufe verstorben sind.
Dies war die Bezeichnung der niederen Markt-, Gerichts- und Polizeibeamte.
Der Name stammte daher, da sie ursprünglich auch die Holzkohle vom Markt in die Häuser der Käufer trugen.
„Marktvogt“ war in früheren Zeiten die Bezeichnung eines Polizeidieners. Er galt, ebenso wie z.B. der Abdecker, als unehrlicher Beruf. Ebenso galten alle Personen, die von ihm berührt wurden als "unehrlich". Zuständig war er u.a. für das auspeitschen von Dieben.
"Zuchtmeister" war eine weitere Bezeichnung für den Henkers bzw. Scharfrichter.