Als die Städte früher noch durch Mauern und Tore gesichert waren, haben verschiedene Städte Tormarken ausgegeben, um die Ein- und Ausgänge zu überwachen. Die Tormarken hatten je nach Ort und Zeit verschiedenen Charakter. Manche Marken waren an Personen gebunden und gewährten ihren Inhabern freien Durchlaß.
Die Torzeichen waren für die Alt- und Neustadt verschieden. Jeder Fuhrmann eines mit Zugvieh bespannten Wagens erhielt beim Anlangen an einem Tore der Altstadt einen Zettel, den er an der auf der Oberngünne befindlichen Zollbude abgeben, und wo er gegen Erlegung des üblichen Torgeldes ein Zeichen lösen mußte, das beim Abfahren aus der Stadt beim Torschreiber abgegeben wurde.
Die Torzeichen der Neustadt wurden bei der Einfahrt am Goschen - oder Goslarschen- und Braunschweigischen Tore gegen Erlegung eines 'Pflastergeldes' ausgegeben und mußten bei der Abfahrt aus der Stadt dem Torschreiber zurückgegeben werden.
Die Torzeichen der Altstadt sind rund, meist von Kupfer, selten von Blei. Es wurden zu ihnen öfter Kupferpfennige verwandt, deren ursprüngliche Prägebilder man abgeschliffen hatte. Die Vorderseite zeigt regelmäßig das Wappen mit der Jahreszahl 1609, aus demselben Stempel wie die Mühlen-, Kalk- und Steinkuhlenzeichen. Auf der Rückseite stehen die Ziffern II, II, 2, 3, 4, 6, 8 je nach der Zahl der Pferde, die das Tor passierten ... Die Torzeichen der Neustadt sind einseitige, viereckige Messingplättchen, bei 1771 mit abgeschnittenen, bei 1897 mit abgerundeten Ecken. In der Mitte der halbrunde, eingebogene Schild mit dem Neustädter Wappen ..." usw.
Wir haben hier also ein altes Mautsystem, und die Marken waren die Quittung, daß die Straßenbenutzungsgebühr bezahlt war.
siehe auch:
Zurück → Steuern, Gebühren und Abgaben