[15] An städtischen Steuern, welche etwa ein Drittel der Landessteuer betragen, haben die Bürger zu zahlen Schoss (Steuer), Häuser-, Grund- und Straßenpflastersteuern, dann Bürgerrechts- und Brauergilderechts-Gewinngelder, Gilde-Eintrittsgeld, Konzessionsgeld, Mahl- und Schlachtsteuer nebst Waagegeld, Littkaufsgeld (beim Verkauf von in der Stadt belegenden Häusern und Grundstücken vom Käufer zu zahlen). Die evangelischen Bürger müssen außerdem eine Schulsteuer entrichten.
Text-Quelle: [15] O. Fischer: Führer durch Hildesheim; Gerstenbergsche Buchhandlung; Hildesheim 1866; Seite 26
Beiwohnungsgeld
Bierpfennig
Biersteuer
Büchsengeld
Bürgerschaftsgeld
Bussensteuer
Drievengeld
Eimergeld
Gewerbesteuer
Grabengeld
Guldenpfennig
Laternen-Steuer
Oktroy
Nachschoß
Pantaleonsgulden
Pfahlzins
Schutztaler
Soldatengeld
Sperrgeld
Türkensteuer
Ungeld
Wagegeld
Zehnter Pfennig
Das Eingreifen der städtischen Gemeinde in die Immunität der Domfreiheit führte immer mehr zu Unstimmigkeiten zwischen Stadt und ihrem Fürsten.
In einem Fall forderte die Stadt, das die Laien, die sich auf der Domfreiheit in einer Kurie niederließen – es waren zumeist Adlige aus dem Stift, die hier eine Stadtwohnung suchten -, für den Genuß des „Marktganges“ ebenso wie die in der Dingpflicht (dem städtischen Recht unterstellten) stehenden Stadtbewohner als „Beiwohnungsgeld“ an die Stadt eine Abfindung entrichten.
Der Steuerfreiheit auf der Immunität sollte also jetzt nur noch ein persönliches Recht des Domklerus, sowie seiner unmittelbaren Bediensteten und der Mitglieder der fürstlichen Regierung gelten.
Text-Quelle:
Johannes H. Gebauer, „Geschichte der Stadt Hildesheim“; A. Lax-Verlag Hildesheim, 1924; Band 2, Seite 23
Seit 1347 sind die Bierpfennige eine wichtige Einnahmequelle für die Stadt. Sie wahren der Zoll (Oktroi) auf eingeführtes, namentlich "Einbecker Bier".
Text-Quelle:
Die Kunstdenkmäler der Provinz Hannover; Selbstverlag der Provinzverwaltung; Hannover 1912, Band II, Heft 4, Teil 2, Seite 39
1481 belegte Bischof Berthold II. zur Tilgung seiner Schulden die Stadt mit der ersten Biersteuer, von der sich die Stadt mit 3000 Goldgulden freikaufte.
Text-Quelle:
A. v. Behr, "Führer durch Hildesheim" 8.Aufl., A. Lax-Verlag Hildesheim 1910, Seite 29f
Der Aufwand für Neuanschaffungen für die städtische Artillerie belastete gelegentlich den Stadthaushalt sehr stark.Dann nahm man zu außerordentlichen Auflagen seine Zuflucht: man führte eine Sonderabgabe für die Bürger ein.
Solch eine Abgabe brachte 1430 durch ein „Büchsengeld“ rund 700 Pfund ein. 1441 beschaffte man sich in ähnlicher Weise Geld, indem man alle Bürger kurzerhand „auf Büchsen setzte“.
Der Rat fertigte einem Neubürger der Stadt auf der Kanzlei einen „Bürgerbrief“ aus. Dafür mußte dieser das „Bürgerschaftsgeld“ entrichten.
Text-Quelle:
Johannes H. Gebauer, „Geschichte der Stadt Hildesheim“; A. Lax-Verlag Hildesheim, 1922; Band 2, Seite 182
Die "Bussensteuer" (Büchsensteuer) wurde Anfang des 15. Jahrhundert erhoben, um durch dessen Einnahmen Geschütze (Bussen = Büchsen) gießen zu lassen.
Das sogenannte "Drievengeld" war eine Abgabe der an der Treibe wohnenden Anlieger. Mit diesen Geldern wurden die Dienste des Villers entlohnt,der für die Reinigung dieses Gewässers zuständig war.
Text-Quelle:
Johannes H. Gebauer, „Geschichte der Stadt Hildesheim“; A. Lax-Verlag Hildesheim, 1922; Band 1, Seite 230
Um die Bestände der zur Bekämpfung von Feuer benötigten ledernen Eimer aufzufrischen, legte die Stadtregierung seit 1655 allen Neubürgern eine geraume Zeitlang die Zahlung eines „Eimergeldes“ auf.
Text-Quelle:
Johannes H. Gebauer, „Geschichte der Stadt Hildesheim“; A. Lax-Verlag Hildesheim, 1924; Band 2, Seite
Am 28.4.1867 wurde auch in Hildesheim die Gewerbesteuer eingeführt. Sie bildet bis heute eine maßgebliche Einnahmequelle für den städtischen Haushalt.
Text-Quelle:
Hildesheimer Heimat-Kalender “Das erste Mal in Hildesheim"; Gerstenberg-Verlag Hildesheim; 1971, Seite 126
Durch Zahlung diese Abgabe konnten sich Bürger vom „Meinewerk“, d.h. der Allgemeinarbeit am Ausbau der Hildesheimer Befestigungsanlagen im 16. bzw. 17. Jh. befreien.
Die Höhe dieser Abgabe belief sich auf wöchentlich 3 Groschen für das Haus und 1 ½ von der Bude.
Text-Quelle:
J. Gebauer: Geschichte der Stadt Hildesheim, Gerstenberg 2011, Hildesheim, Bd. 2, S. 43
Um zu Zeiten des Dreißigjährigen Krieges das zum Unterhalt der städtischen Miliz und der angeworbenen Söldnern benötigte Soldatengeld aufzubringen, beschloß der Hildesheimer Rat 1626 die Einführung des "Guldenpfennigs".
Dieser Guldenpfennig mußte von jedem Warenumsatz nach bestimmten Taxen entrichtet werden. Also eine Art Umsatzsteuer.
Unter dem Rathaus wurde ein Platz - der lange Zeit einem Buchhändler diente - als "Akzisebude" hergerichtet und mit einem städtischen Beamten besetzt, um die Abgaben entgegenzunehmen.
Eine völlige Deckung für den Soldatenunterhalt brachte aber auch diese Regelung nicht.
(im Original übernommen)
Text-Quelle:
Johannes H. Gebauer, „Geschichte der Stadt Hildesheim“; A. Lax-Verlag Hildesheim, 1924; Band 2, Seite 45f
Für die 1823 errichtete Straßenbeleuchtung wurde zum Unterhalt vom Rat diese Laternen-Steuer erhoben, die jeder Bürger zu entrichten hatte.
Der „Nachschoß“ war eine Abgabe, die beim Abzug aus einem Herrschaftsbereich gezahlt werden mußte. Häufig lag in dreifacher Höhe der jährlichen Vermögenssteuer oder als Zehntel der durch Abwanderung, Verkauf, Schenkung oder Erbschaft der Besteuerung entzogenen Vermögenswerte.
In Hildesheim wurde u.a. 1813 die Oktroy-Abgabe eingeführt.
Text-Quelle:
J. Gebauer: Geschichte der Stadt Hildesheim, August Lax 1922, Hildesheim, Bd. I, S. 85
Der „Pantaleonsgulden war eine Art von Abgabe an den Bischof. Die Juden waren in früheren Zeiten einer kräftigen Besteuerung unterlegen. Hauptsächlich wurden von den Städten hohe Steuern von ihnen gefordert.
Die regelmäßigen Abgaben an den Fürsten, in Hildesheim also an den Bischof, waren gering gewesen: etliche Fastelabendhühner, ein paar fette Gänse sowie am Pantaleonstag, dem 27.7., eben den sogenannten „Pantaleonsgulden“.
Text-Quelle:
Johannes Heinrich Gebauer, „Geschichte der Stadt Hildesheim“; A. Lax-Verlag Hildesheim,
Pfahl- oder auch Worthzins ist die Abgabe (Steuer ) auf das, von einem anderen abgepfähltes (abgestochen, zugemessen), erhaltenem Grundstück, also eine Grundsteuer.
Diese scheinbare feste Abgabe mußten die „Schutzleute“ - scheinbar als feste Abgabe - ab Mitte des 17. Jahrhunderts an den Hildesheimer Rat abgeben. Oft genug jedoch erließ ihnen der Rat „um Gottes willen“ diesen Betrag.
Mit diesen von den Bürgern aufzubringende Geldern, wurden angeworbene Söldner für ihren Dienst entlohnt.
1621 wurden zum Beginn des 30jährigen Krieges 100 Söldner angeworben. Um deren Unterhalt zu sichern, hätte der 24er-Rat das „Soldatengeld“ erheben müssen. Jedoch aus Angst vor Unruhe der Bürger über die Erhebung des Zwangsgeldes, mußte erst einmal das eingenommene „Kipperstrafgeld“ und eine monatliche Judensteuer die Mittel bereitstellen.
Text-Quelle:
Zepenfeld, "Beiträge zur Hildesheimer Geschichte"; Gerstenberg-Verlag, Hildesheim 1829, Band 2 Seite 110f
Sperrgeld war die Entschädigung des Torwächters für den Einlaß nach der Schließung des Stadttores zu nächtlicher Zeit, das die Einlaß wünschende Personen zu entrichten hatten.
Die fortgesetzten Angriffe der Türken auf die Erbstaaten im Osten Kaisers Maximilians führten im 16. Jahrhundert zur Einführung der sogenannten „Türkensteuer“.
Hildesheim, welches zum Niedersächsischen Reichskreis gehörte, hatte z.B. 1521 „mit 14 Mann zu Roß und 27 1/2 Mann zu Fuß für einen einfachen Römermonat zu stehen“ - ein Satz, der 1545 ungefähr verdoppelt worden war, sodaß nun 18 Berittene und 80 Fußsoldaten vom Hildesheimer Stift gefordert wurde.
Für den Fall einer Reichskriegsrüstung waren weiterhin monatlich 536 Gulden aufzubringen.
Text-Quelle:
Johannes H. Gebauer, „Geschichte der Stadt Hildesheim“; A. Lax-Verlag Hildesheim, 1925; Band 2, Seite 10
Im Stadtrecht von 1300 wird eine mittelbare Steuer genannt, das sogenannten „Ungeld“. Wie in anderen Städten wurde diese Steuer auf den eingeführten Wein gelegt.
Text-Quelle:
Johannes H. Gebauer, „Geschichte der Stadt Hildesheim“; A. Lax-Verlag Hildesheim, 1922; Band 1, Seite
Diese Gebühr wurde für die Benutzung der städtischen Waage erhoben. Sie mußte im „Waagekeller“, „hart neben dem Rathaus“ entrichtet werden.
Text-Quelle:
J. Gebauer: Geschichte der Stadt Hildesheim, August Lax 1922, Hildesheim, Bd. 2, S. 192
Um die hohen Stadtschulden zu mindern die u.a. durch die Zahlung der „Dammsühne“ entstanden, beschlossen „alle drei Räte“ die Erhebung eines „zehnten Pfennigs“, eines Zehnteiles von jeglichem Vermögen an liegender und fahrender Habe, den sämtliche Bürger und Mitbewohner entrichten sollten.
Der Rat selbst übernahm die Einschätzung, weil er offenbar zur Selbsteinschätzung der Bewohner kein Vertrauen hatte. In spätestens vier Jahren mußte die gesamte Vermögenssteuer dann in bar, in Schmuck oder in Rentenbriefen eingeliefert sein.
Wer wegen dieser Forderung versuchte aus der Stadt zu „entweichen“, dem drohten schwere Strafen, wie insbesondere den Verlust von Bürgerschaft und Innung.
Text-Quelle:
Johannes H. Gebauer, „Geschichte der Stadt Hildesheim“; A. Lax-Verlag Hildesheim, 1922; Band 1, Seite
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