Die Ratsverfassung der ehemaligen Neustadt stammt aus dem Jahre 1499. Vorher standen die Ratsherren in gewisser Abhängigkeit zum bischöflichen Vogt; sie bildeten ein Kollegium von zwölf Mitgliedern, von denen zwei „proconsules“, die übrigen „consules“ hießen. Die Verfassung von 1499 schuf einen sogenannten Oldermannsstuhl, in dem zwölf Olderleute der Gemeinde als Ratsherren saßen. Als Beirat wählten diese zwölf Bürger zum Zwölfmannstuhl und dieser wählte und „lutterte“ den Rat auf ein Jahr als sitzenden Rat. Nach Ablauf seiner Amtszeit wurde er zum Nachrat ernannt.
[1] A. Zeller: Die Kunstdenkmäler der Provinz Hannover; Band 2, Kapitel 4; Selbstverlag, Hannover 1912; Seite 39