Armenvogt
Bornherr
Brekeherr
Brücheherr
Burmester
Doppelmeister
Einspännige
Feuerwache
Hopfenmesser
Klaphirte
Kohlenträger (städt.)
Makler
Marktmeister
Marktvogt
Nachtwächter
Parkwächter → Pender
Pender
Riedemeister
Schäfer (städt.)
Stadtbaumeister
Stadtbote
Stadtvogt
Stundenwächter → Nachtwächter
Swin
Tornemann
Turmwächter
Umkloppler
Unterkäufer → Makler
Wägemeister
Wischhirt
In Hildesheim wurde Ausgangs des 17. Jahrhunderts ebenfalls ein Armenvogt angestellt, um auf die Straßenbettler „zu fahnden“ und die fremden „Gaudiebe“ dingfest zu machen.
ndt. für: „Brunnenherr“
Die von den Nachbarn zu wählende Bornherren leiteten die kleinen Brunnenverbände der Stadt, sorgten für Beseitigungen von Schäden und legten die zum Unterhalt der Brunnen erforderlichen Kosten auf die Mitglieder um.
".... Hildesheimer Bürger rissen 1546 unter Aufsicht von "Brekeherren" des Rats fast alle Gebäude ...."
Für den Begriff kann ich nur das niederländische bzw. plattdeutsche "breken" für "brechen/abbrechen" heranziehen. Demnach handelt es sich als um "Abbruch-/brechherren". Ob es sich um ein Ratsherrenamt oder um ein Beamten- oder Angestelltenamt handelt ist z.Z. nicht bestimmbar.
Ich habe es erst einmal unter Beamte und Angestellte eingegliedert.
Text-Quelle:
- Literatur
- Webseite
Gebauer: Geschichte der Stadt Hildesheim, August Lax 1924, Hildesheim, Bd.
Die „Brücheherren“ waren städtische Beamte, die im 16. Jh. für kleinere Straftaten u.ä. die jeweiligen Strafen bestimmten.
Der "Bauermeister", niederdt. Burmester, war der Vorsteher einer Dorfgemeinschaft.
In der Stadt Hildesheim waren sie innerhalb der 6 Bäuerschaften für die Durchführung der Anordnungen des Stadtrates zuständig.
Der "Doppelmeister" war für das (Glücks-)Spielwesen innerhalb der Stadt zuständig. Er war dem "Doppelherrn" unterstellt.
In Hildesheim hatten die "Einspänner" im Ratsbauhof ihre Unterkunft. Neben ihrer Tätigkeit als reitende Boten des Rates, oblag ihnen auch die Feuerwache der Stadt.
Am Reithaus des Ratsbauhof befand sich eine Ritzzeichnung von 1481 (siehe Bild)
Text-Quelle:
Bildquelle:
- Foto / Bild
O. Gerland, „Hildesheim und Goslar“, Verlag E. U. Seemann, Leipzig 1904, Seite 1
Um die Einwohner Hildesheim schnell zu verständigen, wo in der Stadt ein Feuer ausgebrochen war, hängte seit 1583 der „Tornemann“ (Turmwächter) zu St. Andreas bei Tage eine rote Fahne und bei Nacht eine rote Laterne in die Richtung aus, wo die Gefahr bestand.
Dieses Vorgehen beim Ausbruch eines Feuers in der Stadt wurde bis zum Weihnachtstage 1921 fortgesetzt.
Text-Quelle:
Johannes Heinrich Gebauer, „Geschichte der Stadt Hildesheim“; A. Lax-Verlag Hildesheim, 1924; Band 2, Seite 193f
Der „Hopfenmesser“ war ein städtischer Marktbeamter, der für die Überwachung des Hopfenverkaufs, besonders der Richtigkeit des Maßes, zuständig war.
Der sogenannte „Klaphirte“ war ein im städtischen Dienst stehender Hirte, der 1398 erstmals erwähnt wurde. Er war dem Wischhirten unterstellt.
Seinen Namen hat er von seinem Horn oder einer Klapper, mit denen er den Leuten sein Nahen ankündigte, damit sie ihre Kühe auf die Straße ließen. So zog er morgens mit dem Vieh der Leute aus dem Tore heraus und wandte sich auf die entlegeneren Weiden oder in die Bergwaldungen.
Wer also mehr Kühe hielt als ihm die Stadt auf den städtischen, stadtnahen Weiden zugestand, dem war der Klaphirte der rechte Mann.
„Sonderhut“ mit eigenen Hirten, wie sie größere Viehhalter gelegentlich betrieben, war dagegen 1528 ausdrücklich verboten.
Text-Quelle:
Johannes Heinrich Gebauer, „Geschichte der Stadt Hildesheim“; A. Lax-Verlag Hildesheim, 1924; Band 2, Seite 173
Dies war die Bezeichnung der niederen Markt-, Gerichts- und Polizeibeamten.
Der Name stammte daher, da sie ursprünglich auch die Holzkohle vom Markt in die Häuser der Käufer trugen.
In städtischen Diensten steht auch der Makler (mekeler) oder Unterkäufer (unterkopeler). Sie verpflichten sich eidlich, den Bürgern bei der Vermittlung des Kaufs (in der mekelie) nur gute Dienste leisten zu wollen und ihnen vorsätzlich keine schlechte Ware zuzustellen. Beim Getreidehandel bemühen sie sich, Angebot und Nachfrage zusammenzubringen. An diesem dürfen sie sich aktiv nicht beteiligen. Hat der Makler den Kauf vermittelt, so erhält er vom Verkäufer wie vom Käufer von jedem Fuder Getreide 6 Pfennig.
Die Stadt verwendet die Dienste der Makler besonders beim Hafer- und Pferdekauf.
Textquelle: W. Tuckermann: „Das Gewerbe der Stadt Hildesheim bis zur Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts“; Inaugural-Dissertation;
Berlin 1906; ; Druck: E. Ebering Berlin; Seite 56ff
Die Entwicklung des Marktverkehrs schuf neue Kräfte, die sich in erster Linie in den Dienst desselben stellen, so das Institut des Marktmeisters.
Urkundlich erwähnt wird ein Marktmeister zuerst im Jahre 1376. Offenbar identisch mit ihm ist der Marktvogt, der uns 1441 begegnet. Bei seinem Dienstantritt leistet der Marktmeister in die Hände des Rates einen Eid, daß er auf dem Fischmarkt nur gute Ware zulasse, die auf den vorschriftsmäßigen Bänken feilgehalten werden soll.
Zur Marktzeit, während der der Verkauf auf wichtige Lebensmittel untersagt ist, läßt er das Marktbanner ausstecken. Diejenige, welche auf dem Markt ungifftich (minderwertig) Produkte ausbieten, sollen durch den Marktmeister vor dem Rat zur Aburteilung gebracht werden. Ebenso achtet der Marktmeister auf strikte Befolgung des Gebotes, daß Gäste nicht mit Gästen einen Kauf abschließen. Die Anweisung der Verkaufsstände geschieht durch ihn. Bei der Reinigung des Marktplatzes wurde der Marktmeister von den Marktknechten unterstützt. Im Jahre 1381 erhielten diese hierfür einen Schilling, im Jahre 1408 gibt ihnen der Rat sechs Schilling. Unter den Jahresausgaben von 1379 befinden sich nicht weniger als siebenmal Auslagen gebucht, welche das Wegschaufeln (scuffelnde) des Unrates vom Markt erforderlich machten.
Ein bedeutender Einfluß wird ihm bei der Regelung des Gärtnergewerbes zugesichert. In seinen Händen lag auch die Aufsicht über den Salzhandel; wenigstens berichten die Quellen von Ausgaben, die dem Marktmeister vom Rat zur Beschaffung von Salzmaßen (soltmaten) bewilligt wurden. Für seine Dienste wurde der Marktmeister mit einem Lohn von 5 Pfund entschädigt, den er zur Hälfte zu Ostern, zur Hälfte zu Michaelis erhielt. Außerdem wurde er jährlich mit blauem und grauem Tuch gekleidet, das der Rat aus Braunschweig bezog.
Textquelle: W. Tuckermann: „Das Gewerbe der Stadt Hildesheim bis zur Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts“; Inaugural-Dissertation;
Berlin 1906; ; Druck: E. Ebering Berlin; Seite 56ff
„Marktvogt“ war in früheren Zeiten die Bezeichnung eines Polizeidieners. Er galt, ebenso wie z.B. der Abdecker, als unehrlicher Beruf. Ebenso galten alle Personen, die von ihm berührt wurden als "unehrlich". Zuständig war er u.a. für das auspeitschen von Dieben.
Bereits seit Oktober 1559 wurden in Hildesheim durch den Rat sechs keulenbewaffnete Nachtwächter eingesetzt, die die Ordnung in den Straßen der Stadt aufrecht hielten und „Übertreter“, die sich z.B. ohne Licht antreffen ließen, „stehenden Fußes in Strafe nahmen“. (Scheinbar gab es früher die Pflicht, bei Dunkelheit nur mit Beleuchtung auf die Straße zu gehen).
Der Dienst der Nachtwächter begann, sobald die „Wächterglocke“ zu St. Andreas ausgeklungen war, ursprünglich also mit dem neunten, später mit dem zehnten Stundenschlag. Beendet wurde ihre Dienstzeit wohl regelmäßig im Sommer bereits um zwei und im Winter um vier Uhr in der Früh.
Stündlich riefen sie dann – und hießen darum auch die „Stundenwächter“ – die Zeit ab, erhoben an allen Straßenecken ihres Bezirks einen Hornruf und sangen einen Spruch. Laut der Chronik des Johannes Oldekops (Seite 468) lautete er wie folgt:
„Leve hern, ik will ju sagen, de klocke de heft negen slagen“
(Liebe Herrn, ich will euch sagen, die Glocke die hat … schlagen).
In der Mitte der Straßen jedoch beschränkten sie sich mit den Worten:
„Die Glocke hat … geschlagen! … ist die Glocke“.
Diese Nachtwächter werden im 17. Jahrhundert die sogenannten „rufenden“ Straßenwächter gewesen sein, neben denen es damals aber auch „stille“ Wächter gab.
Im Brühl wurden, da dort besonders viele Schlägereien vorfielen, für jede Nacht 2 Wächter eingesetzt.
Für diesen Dienst bekamen die Wächter 1559 im Vierteljahre 2 ½ Gulden und alljährlich ein Paar Schuhe.
„Pender“ war Anfang des 20. Jh. eine respektlose Bezeichnung der Jugendlichen für die Hildesheimer Parkwächter.
Die Parkwächter hatten die Aufgabe in den städtischen Anlagen für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen. Nebenbei fühlten sie sich als sittenstrenge Tugendwächter, womit sie bei weitem ihre Befugnisse überschritten. Ihr besonderes „Jagdrevier“ waren die Wälle u.a. der Liebesgrund, wo sie u. a. an warmen Sommerabenden die Liebespärchen von den Bänken verscheuchten.
Alljährlich wurden in Hildesheim zwei Riedemeister (Reitmeister) gewählt, die als Gesandte der Stadt nach auswärts geschickt wurden und in der Stadt als Gerichtsherren tätig waren. Weiterhin waren sie Befehlshaber der Stadt-Miliz.
Das Wort Riedemeister leiten einige von „Rittmeister“, andere von „Redemeister“ ab. Beide Officia waren in unsern „Riedemeister“ vereinigt. Sie wurden bei den Fehden gebraucht, sie machten den Ritt bei Jagd- und Weidezügen und sie wurde bei Gesandtschaften abhibirt (?)
Text-Quelle:
Zeppenfeldt, Beiträge zur Hildesheimischen Geschichte; Gerstenberg. Buchhandlung; Hildesheim 1829, Band 1, Seite 325 Anhang
Neben den beiden Kuhhirten, dem Wisch- und dem Klaphirten, sowie dem Swin wird wohl schon frühzeitig ein städtischer Schäfer angestellt worden sein.
Doch ist die Schafzucht wohl erst dann recht aufgeblüht, als sich die Stadtgemeinde die Brachebenutzung (unbestellter Acker oder Wiese) bis zu ihrer Landwehr hin erkämpft hatte und die rege Tuchindustrie für einen gewinnbringenden Absatz der Wolle sorgte. Damals, um die Mitte des 15. Jahrhunderts, hat der Rat ja auch die Forderung der Zeit durch Kauf des bischöflichen Schäferhofs Rechnung getragen.
Text-Quelle:
Johannes Heinrich Gebauer, „Geschichte der Stadt Hildesheim“; A. Lax-Verlag Hildesheim, 1922; Band 2, Seite 173
Der erste Hildesheimer Stadtbaumeister wurde 1845 eingestellt.
auch: Einspänner
Im Mittelalter und auch noch in späterer Zeit, als es noch keine Post im heutigen Sinne gab, hielten sich Magistrate, Kaufmannschaften, Universitäten, Klöster, Bischöfe und Bürgermeistereien ständige Boten zur Nachrichtenübermittlung.
Der laufende oder reitende Bote war damals eine nicht unwichtige Person, was schon daraus hervorgeht, daß er in aller Form vereidigt wurde. Es hatte auch Zeiten gegeben, wo es zur Bürgerpflicht gehörte, in öffentlichen Angelegen-heiten Botengänge zu machen.
Die Rechte und Pflichten waren in sogenannten Botenordnungen festgelegt, in denen z.B. Bürgschaft, Eid, Lohn, gehorsam, Kleidung und Ausrüstung geregelt waren. Die Städteboten waren äußerlich an den Stadtwappen und der Botenbüchse mit den Farben der Stadt zu erkennen. In der Büchse oder einer Ledertasche wurden die zu befördernden Nachrichten untergebracht, um sie vor Staub und Regen zu schützen. Jeder Bote führte ein „Patent“ (Paß) mit sich, in dem jedermann um Unterstützung und Hilfe ersucht wurde. Zum Selbstschutz dienten Schwerter und Spieß.
Der Bote hatte im Sommer wie auch im Winter seine vorgeschriebene Wegstrecke von 30 – 40 Kilometer zurückzulegen. Dazu kam die Unsicherheit auf den Straßen. Überall konnten verarmte Bauern, entlassenen Soldaten, verkommende Jugendliche lauern um die Boten, die oft auch Gelder beförderten, auszuplündern.
Um das Jahr 1500 betrug der Lohn für den laufenden Boten gewöhnlich 12 Heller für die Meile (7,5 km). Zum Vergleich: Damals kostete 1 Brot 7-8 Heller, 1 Pfund Butter 9 Heller, 1 Huhn 7- 8 Heller.
Die amtlichen Boten durften keine Privatbriefe befördern. Die Zuwiderhandlung wurde mit Gefängnis bestraft.
(im Original übernommen)
Bischof Bernward und dessen Nachfolger hatten in der Stadt ihren Vogt. Diesem Beamten unterlag die Verwaltung der Gerechtigkeit, der Polizei und Ökonomie (Haushalt).
Dem Stadtvogt wurden in der Folge zwölf „consules“ (Räte) zugeordnet, die ihm in Rechtssachen das Urteil finden, und die Polizei und Ökonomie zu verwalten halfen. Der Stadtvogt als Präsident und dessen Beisitzer kommen in mehreren Urkunden vor.
In der Folgezeit scheint der Stadtvogt aber nur noch die Gerechtigkeit (Justiz) gehandhabt zu haben, weil er in Urkunden über polizeiliche und ökonomische Gegenstände nicht mehr erwähnt wird. Der Stadtvogt wurde jedoch in der Folge auch als Justizbeamter verdrängt. Es existierte zwar bis zum Jahre 1802 ein fürstbischöflicher Stadtvogt, allein ohne Amtsverrichtungen; denn der eingetretene Magistrat war nun fast ganz unabhängig für die Justiz, Polizei und Ökonomie zuständig.
(Im Original übernommen)
Text-Quelle:
Beitraege zur hildesheimischen Geschichte, Gerstenberg 1829, Hildesheim, Bd. 1, S. 202 Anhang
Ein geringeres Ansehen als die beiden Kuhhirten, den Wisch- und dem Klaphirten, hatte der „Swin“, der Schweinehirt.
Er trieb die Schweine morgens aus dem Damm- oder Ostertor, wo ihnen hier der „Sauteich“ bei der Ortsschlumpfquelle und dort die „Saumarsch" hinter dem Kartäusern als „beliebte“ Ruhestätte winkten.
Text-Quelle:
J. Gebauer: Geschichte der Stadt Hildesheim, August Lax 1922, Hildesheim, Bd. 2, S. 173
ndt. für: Turmmann, Turmwächter
Der „geschworene“, also vereidigter städtische "Tornemann" befand sich auf dem Andreaskirchturm. Ein weiterer "Tornemann" befand sich in der Neustadt auf dem St. Lamberti-Kirchturm. Sie hatten die Aufgaben durch beobachten des Stadtumfeldes verdächtige Anzeichen von einem eventuell anziehenden Feind mit seinem Horn zu melden.
Ansonsten hatte er die Aufgaben nach Schadfeuer in der Stadt Ausschau zu halten und dieses ebenfalls mit seinem Horn zu melden, aber auch die Abend- und die Schoßglocke läutete.
Text-Quelle:
Gebauer, "Geschichte der Neustadt Hildesheim", Verlag A. Lax, Hildesheim 1937, Seite 161
Noch bis in die 20er Jahre des 20. Jh. hielt vom Turm der Andreaskirche ein Turmwächter - auch "Tornemann" genannt, Ausschau nach Bränden.
Der Beruf des Turmwächters gehörte zu den "unehrlichen Berufe".
auch: Umklöpper
Der „Umkloppler“ war der Ausrufer des Hildesheimer Rates, der dessen Mitteilungen, die er auszurufen hatte, mit trommeln (kloppeln) ankündigte.
Die Tischler-Innung lehnte sich noch 1780 mit allem Nachdruck dagegen auf, den Sohn eines städtischen Umklöppers in ihren Reihen aufzunehmen. Scheinbar galt auch der Beruf des Umklopplers als "unehrlicher" Beruf.
siehe bei Maße und Gewichte
Der Wischhirte war der vornehmste unter den städtischen Hirten. Im städtischen Auftrag trieb er die zugelassene Anzahl von Kühen auf die Weiden.
Der Weidebetrieb begann planmäßig am Walburgistag (1. Mai) und währte bis Martini (11.11.). Konnte er bei günstiger Witterung über diesen Zeitpunkt ausgedehnt werden, so stand dem Wischhirten noch eine außerordentliche Entschädigung zu.