Allgemeines
Sächsische Städtekonkordie
Mit einem Abkommen oder auch Übereinkunft, waren ursprünglich, im 16. und 17. Jahrhundert, Vereinbarungen über Tilgungen und Erstattungen angesprochen, seit dem 18. Jahrhundert wird der Begriff im Sinne von „Vertrag, Übereinkommen“ verwendet. Ein Abkommen ist eine Übereinkunft zwischen zwei oder mehreren vertragschließenden Personen oder Parteien.
In der „Sächsischen Städtekonkordie“ (Städteübereinkunft) schließen 1384 Hildesheim, Goslar, Braunschweig, Hannover, Lüneburg, Einbeck, Helmstedt, Göttingen, Halberstadt, Quedlinburg und Aschersleben ein Abkommen, in dem der „gegenseitige Schutz auf militärischer Hilfe bei ungerechtfertigte Fehdeansage gegen eine der Städte“ vereinbart wurde.
Bei der Besiegelung wurde u. a. Anzahl und Bewaffnung der von jeder Stadt bereitzustellenden Söldner sowie die Zahlung der je nach Leistungskraft der Städte abgestuften Beitrags- und Hilfsgelder festgelegt.
Hildesheim stellt damit 70 Gulden sowie 8 Söldner. Goslar stellte 50 Gulden und 5 Söldner. An diesen Zahlen ist eine Einschätzung der damaligen Leistungskraft im Verhältnis zum Partner erkennbar.
(im Original übernommen)
Text-Quelle:
- Literatur
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