Der "Unionsvertrag"
Bischof Friedrich, Herzog von Holstein, der lutherisch erzogen war, schloß am 18. September 1554 eine schon am 21.6.1553 zwischen dem holsteinischen Gesandten und dem Hildesheimer Rate getroffene Vereinbarung ab, wonach der Bürgerschaft Religionsfreiheit und Straflosigkeit für die Benutzung ehemals katholischer Kirchen für das lutherische Bekenntnis zugestanden wurde, und namentlich die Andreaskirche nebst den Stiftskurien, die Michaeliskirche sowie St. Jakob und St. Georg, ferner die Klosterkirchen St. Martin und St. Paul und die St. Lambertikirche in der Neustadt dem Rate für die Anhänger Augsburger Konfession überlassen wurde.
Text-Quelle:
Die Kunstdenkmäler der Provinz Hannover; Selbstverlag der Provinzverwaltung; Hannover 1911, Band II, Heft 4, Teil 1, Seite 20
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