bok der bedechtnisse
Neunartikelsbrief
Rothe Buch des Rates zu Hildesheim
ndt. für: „Buch der Gedächnisse“
= Bedacht, Gedächtnis = "Buch der/des bedachtes/Gedächtnis“
Das „bok der bedechtnisse“ war eine 1428 angelegte Statutensammlung des Hildesheimer Rates.
Text-Quelle:
Johannes H. Gebauer, „Geschichte der Stadt Hildesheim“; A. Lax-Verlag Hildesheim, 1922; Band 1, Seite 85
Der „Neunartikelsbrief“ waren die neun Artikel, auf welche die Hildesheimer Söldner seitens der Stadt eidlich verpflichtet wurden. Also im heutigen Sinn ein „Arbeitsvertrag“.
Text-Quelle:
In diesem, 1465 als „Schadensbuch“ angelegten Schriftstück wurde niedergeschrieben, wie man Frauen drangsaliert und gefoltert hat. Diese Gerichts- und Verhörprotokolle sind in trockener Amtssprache verfaßt.
Auch Mittagspausen für die Folterknechte waren vorgesehen, denn es mußte alles akkurat sein und den Regeln des öffentlichen Dienstes entsprechen.
Text-Quelle: „Archiv für Kulturgeschichte“, Band 10; 1912; Seite 112
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