Rezeß (früher auch Receß, von lat. recedere = auseinandergehen, zurückweichen) ist ein veralteter Ausdruck für einen landes- oder ortsrechtlichen Vergleich.
In einem Rezeß konnten etwa ortsrechtliche Regelungen über die Allmende oder das Huderecht getroffen werden. Die Einordnung der alten Regelungen in das heutige Rechtssystem bereitet häufig Schwierigkeiten.
Der Rezeß stellt auch (historisch) den Abschluß eines Vertrages dar.
Quedlinburger Rezess → Hildesheimer Stiftsfehde
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