Arbeitsamt
Armenamt
Armenpolizei
Armenverwaltung
Baukommission
Deutsches Institut für Vormundschaftswesen
Frauenambt
Gesundheitspolizei
Hauptsteueramt
Katasteramt
Kornamt
Kriegsamt
Kriegsstube
Landdrosterei Hildesheim
Landratsamt
Landschaft (Landstände)
Landwirtschaftliche Versuchsstation
Provinzial-Bauinspektion
Ratsdruckerei
Sittenausschuß
Bis zum Bezug des neuen Arbeitsamts im Jahre 1936 in der Ohlendorfer Straße 10 stand das Hildesheimer Arbeitsamt in der Teichstraße 22 .
Am 20.4.1936 („Führergeburtstag“) wurde nach den Plänen des Hildesheimer Architekten und Ratsherrn Friedrich Pries mit dem Neubau des Arbeitsamtes in der Ohlendorfer Straße 10 begonnen. Das alte in der Teichstraße 22 wurde trotz des Rückganges der Arbeitslosigkeit zu klein.
Das kurz vor Weihnachten 1936 bezugsfertig gewordene Gebäude wurde in der Hildesheimer Presse voller Lob als das „modernste Arbeitsamt des Reiches“ gefeiert. Wie heute noch zu sehen, ist das einzige Schmuckelement an dem sonst schlicht gehaltenen Bau der Erker mit Emblemen, die verschiedene Berufe symbolisieren.
Mit dem Anfang des 18. Jahrhunderts setzten sich in Hildesheim neue Versuche ein die vorhandene Armut und die dadurch aufkommende Bettelei zu bekämpfen. Dieser Versuch sollte den gemeindlichen Einfluß auf das Armenwesen vergrößern, der bislang in die Hände der Kirche gelegt wurde.
1714 wurde ein städtisches „Armenamt“ geschaffen, welches sich bemüht, durch wöchentliche Sammlungen bei der Einwohnerschaft, Zuschüsse der wohlhabenden Ratsämter und der Innungen sowie durch feste Besteuerung der Kirchenkassen ausreichende Mittel zu bekommen.
Jedoch verlief sich mit der Zeit die gut gemeinten Versuche die Armut zu bekämpfen und der siebenjährige Krieg ließ das Straßen- und Hausbetteln vollends unerträglich werden. Ebenso nahm Raub und Diebstahl so extrem zu, das an vielen Häusern die Warnung zu lesen war: „Hier liegen nachts Fußangeln und Selbstschüsse“, und ängstliche Leute zogen sogar Drähte auf den Hausfluren, die zu Glocken führten.
Das Scheitern dieser Versuche bezeugt von der Bankrotterklärung die sich unsere damalige Stadtregierung, besonders auf diesem Gebiet, zuschreiben mußte.
(im Original übernommen)
Text-Quelle:
- Literatur
Johannes Heinrich Gebauer, „Geschichte der Stadt Hildesheim“; A. Lax-Verlag Hildesheim,
1924; Band 2, Seite
Im 16. Und 17. Jahrhundert war die Stadtverwaltung aufgrund zunehmender Notdürftigkeit der Bevölkerung und der damit ausufernde Bettelei in der Stadt eine „Armenpolizei“ ins Leben zu rufen. Diese Behörde hatte die Aufgabe die größten Mißbräuche zu strafen und Besserungsmög-lichkeiten zu ersinnen.
(im Original übernommen)
Text-Quelle:
Johannes Heinrich Gebauer, „Geschichte der Stadt Hildesheim“; A. Lax-Verlag Hildesheim, 1924; Band 2, Seite
Die 1840 gegründete städtische Armen- und Krankenverwaltung befand sich in dem Gebäude der Alten Kartause in der Neuen Straße 10.
Die städtische Baukommission wurde am 19.10.1843 eingerichtet. Neben einem Vertreter der Stadt und der Landdrosterei gehörten drei Sachverständige und der Stadtbaumeister dazu.
Das Deutsche Institut für Vormundschaftswesen hatte ihre Räumlichkeiten in der Osterstraße 27.
Der 1543 gegründete Sittenausschuß wurde 1577 erweitert und bekam nun den offiziellen Namen „Frauenambt“.
In keiner anderen deutschen Stadt war man auf den Gedanken gekommen, einen vom Rat eingesetzten Ausschuß mit der Sittenpflege zu betrauen. Diese Initiative blieb allein Hildesheim vorbehalten. Von einer moralischen Glanztat kann jedoch kaum die Rede sein. Im 18. Jahrhundert löste sich das Amt auf.
Diese städtische Behörde überwachte den Handel und Verkehr mit Nahrungs- und Genußmitteln. Sie war also die Vorgängerin der heutigen Lebensmittelkontrolleure.
Die städtischen Betrieben, wie in etwa dem Schlachthof und dem Viehhof sowie dem Milchof wurden ebenfalls durch eigene Gesundheitspolizisten kontrolliert.
Das Gebäude des Hauptsteueramtes befand sich an der Bahnhofsallee/ Ecke Wallstraße.
Anfang des 20. Jahrhunderts zog es in das Rathaus um. In das alte Gebäude zog das Hauptzollamt Hildesheim ein, welches bis 2009 ihren Sitz dort hat.
Das Katasteramt (I) für Stadt und Landkreis Hildesheim befand sich Anfang des 20. Jh. in der Straße „Butterborn“. Das Katasteramt II in der Wörthstraße 7.
Das Kornamt wurde 1576, aufgrund vermehrter Notzeiten die über die Stadt hereinbrachen, errichtet. Dessen „Kornherren“ hielten regelmäßig beträchtliche Mengen an Brotgetreide auf Lager um in Notzeiten dieses Korn zu „mäßigen“ Preise an die darbende Bevölkerung abzugeben. War keine Notzeit, wurden mit dem eingelagerten Korn kaufmännische Geschäfte betrieben.
Der Betrieb wuchs rasch, sodaß man 1606 ein neues „Kornhaus“ beim Brühltor errichtete. Bestanden hat dieses Amt bis ins 19. Jahrhundert hinein.
(im Original übernommen)
Text-Quelle:
Johannes Heinrich Gebauer, „Geschichte der Stadt Hildesheim“; A. Lax-Verlag Hildesheim, 1924; Band 2, Seite
Das 1643 geschaffene Kriegsamt prüfte u.a. alljährig - nach den Vorschlägen des Stadtkommandanten - die Notwendigkeiten von Ausbesserungen an den Verteidigungsanlagen der Stadt.
Diesen Namen führte der Hildesheimer Kriegsrat nach seinem Sitzungszimmer auf dem Rathaus. Dieses Amt hatte im 17. Jahrhundert die Aufsicht über die 400 Mann starke städtische Miliz. Weiterhin war es für alle Militärangelegenheiten zuständig.
Text-Quelle:
F. Schirmer, 250 Jahre Hildesheimer Zeitung - "Hildesheim als Garnisonstadt", Gerstenberg-Verlag Hildesheim 1955, Seite 90
Am 18.4.1823 wurde im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform neben einigen anderen Städten des Königreiches Hannover auch Hildesheim Sitz einer Landdrosterei.
Die Landdrosterei hatte als Mittelinstanz zwischen Ministerium und lokalen Stellen zu fungieren. Auf der Basis einer kollegialen Verfassung organisiert, oblagen ihr vor allem Aufgaben der allgemeinen Landesverwaltung und die Aufsicht über die örtlichen Ämter.
Die Hildesheimer Landdrosterei wurde außer für das frühere Fürstbistum nun auch für die Gebiete der ehemaligen Fürstentümer Göttingen und Grubenhagen zuständig.
Am 1.7.1885 erhielt die Landdrosterei die neue Bezeichnung „Königliche Regierung“ mit dem königlichen Regierungspräsidenten an der Spitze. Der Dienstwohnsitz des Landdrostes war von etwa 1852 bis 1885 die ehemalige v. Spiegelsche Kurie am Domhof.
Die Landdrostei Hildesheim setzte sich aus vier historischen Territorien zusammen, dem Fürstentum Hildesheim, dem Fürstentum Göttingen, dem Fürstentum Grubenhagen (ohne den Oberharz) und der Grafschaft Hohnstein. 1842 gab die Landdrostei das Amt Elbingerode an die Berghauptmannschaft Clausthal ab.
Nachdem das Königreich Hannover 1867 zur preußischen Provinz Hannover geworden war, blieb die Landdrostei Hildesheim zunächst bestehen. 1868 kamen die beiden Ämter Clausthal und Elbingerode der aufgelösten Berghauptmannschaft Clausthal hinzu. 1885 wurde aus der Landdrostei Hildesheim gemäß der preußischen Verwaltungsstruktur der Regierungsbezirk Hildesheim gebildet. Gleichzeitig wurden die alten hannoverschen Ämter von preußischen Landkreisen abgelöst.
Beide Landratsämter befand sich im Gebäude des ehemaligen Godehardiklosters am Godehardsplatz 6.
"Landschaft" bedeutet im historischen und ursprünglichen Zusammenhang die Gesamtheit der Landstände in einem mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Staat im Sinne der Ständeordnung. Teilweise wurden auch nur die Städte als Teil der Landstände als Landschaft bezeichnet.
Die Landschaft des ehemaligen Fürstentums Hildesheim ist die immer noch existierende Landschaft des Fürstentums Hildesheim. Sie ist Mitglied im Landschaftsverband Hildesheim. Die Landschaft des ehemaligen Fürstentums Hildesheim setzte sich anfänglich aus vier Kurien zusammen: Dem Domkapitel des Bistums Hildesheim, den sieben Stiftern, der Ritterschaft und den Städten, wobei sich die Stadt Hildesheim nur beteiligte, wenn es um die Umlage von Reichssteuern ging.
Landtage fanden jährlich statt, zunächst ab 1232 unter freiem Himmel in der Nähe von Detfurth, bedingt durch die Hildesheimer Stiftsfehde ab 1523 in Hildesheim. Ursprünglich besaß die Landschaft nur das Recht der Steuerbewilligung. Im 16. Jahrhundert war sie auch an der Gesetzgebung beteiligt.
Die Säkularisation des Fürstbistums 1802 überstand sie noch, erst unter der 1807 beginnenden Herrschaft des Königreichs Westfalen wurde sie aufgehoben.
Nachdem das Fürstentum 1813 an das Königreich Hannover gefallen war, wurde die Landschaft neu gegründet. Eine Verordnung vom 26. Oktober 1818 verfügte die Auflösung der Kurien des Domkapitels und der Klöster und die Aufnahme dreier Vertreter der Bauernschaft in die Kurie der Städte und beschränkte die Zuständigkeiten der Landschaft wie aller Provinzialstände zugunsten der gesamthannoverschen Ständeversammlung auf regionale Angelegenheiten. Das Landes-verfassungsgesetz von 1840 bestätigte jedoch in diesem Rahmen sowohl die Mitwirkung an der Steuerbewilligung als auch an der Gesetzgebung. Nach der Annexion des Königreichs Hannover durch Preußen 1866 ließ eine königliche Verordnung vom 22. September 1867 die Hildesheimer Landschaft wie die anderen Hannoverschen Provinziallandschaften zwar bestehen. Allerdings wurde ihnen jede Mitwirkung an der Gesetzgebung genommen und sie durften sich nunmehr nicht mehr als Ständeversammlungen, sondern nur noch als Landschaften bezeichnen. Durch die erste schriftliche Verfassung der Landschaft vom 22. September 1886, welche im Grundsatz bis in die Gegenwart gilt, wurde eine neue dritte Kurie für die grundbesitzende Bauernschaft festgeschrieben.
Die drei Kurien der Hildesheimer Landschaft treten satzungsgemäß einmal jährlich zu einem ordentlichen Landtag zusammen. Die erste Kurie ist die der Hildesheimer Ritterschaft, welche selbst auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts bildet. Ihr gehören heute die Eigentümer der 41 in der Rittermatrikel eingetragenen landtagsfähigen Güter des früheren Fürstentums an.
Die zweite Kurie, die der Städte, besteht heute aus von den jeweiligen Stadträten gewählten Vertretern der Städte Hildesheim, Alfeld, Goslar, Peine, Bockenem, Elze, Gronau, Sarstedt und Dassel, wobei die Stadt Hildesheim als einzige zwei Vertreter entsenden darf. Die Vertreter der dritten Kurie, der der ländlichen Grundbesitzer, werden heute von den zuständigen Kreistagen gewählt. Den Vorsitz bei den Landtagen führt der Vorsitzende der Ritterschaft. Höchstes Organ zwischen den Landtagen ist ein mit zwei Vertretern jeder Kurie besetzter Ausschuß. Der Verwaltung steht ein Landsyndikus vor.
Text-Quelle:
Bildquelle:
- Foto / Bild
Die Versuchsanstalt wurde 1870 von der Königlichen Landwirtschaftsgesellschaft gegründet.
Die Gebäude standen an der Ecke Steingrube /Herderstraße.
Bildquelle: Privatbesitz H.-J. Brand
Die Bauinspektion hatte Anfang des 20. Jahrhunderts ihren Sitz in der Wollenweberstraße 40.
1547 richtete der Hildesheimer Rat in einem Raum des ehemaligen St.-Pauli-Klosters ihre erste Druckerei, die Ratsdruckerei, ein. Die privilegierte Ratsdruckerei bestand hier bis 1754 und kam dann in das lutheranische Waisenhaus, in das ehemalige Franziskanerkloster St. Martini.
1807 wurde sie vom Buchhändler J.D. Gerstenberg erworben und nach der Rathausstraße, in die noch heute bestehenden Räumlichkeiten, verlegt.
Der 1543 gegründete Sittenausschuß sollte über die Sitte und Moral in der Stadt achten.
Er wurde 1577 erweitert und bekam nun den offiziellen Namen „Frauenambt".