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Der Stadtrat zwischen 1236-1536
Der Altstädter Magistrat im 18. Jahrhundert
Der Neustädter Magistrat im 18. Jahrhundert
Der Ratsstuhl
Der Ständestuhl
Das Konsulat
Die Lutterung
Durch die Stadtrezesse und Reglements von den Jahren 1345, 1446, 1449, 1460, 1507, 1531, 1589, 1635, 1648, 1667, 1703 und 1704 wurde endlich, nach und nach, ein wählbarer Rats- und Ständestuhl eingeführt.
Der Ratsstuhl bestand aus zwölf Ratsherrn (patricii), dieses waren die gleichen Senatoren, die in früheren Zeiten dem Stadtvogt zur Hilfe beigestellt waren. Zwei dieser Ratsherren erhielten als „Directoren“ den Namen „Bürgermeister “, zwei andere den Namen „Riedemeister“ und die übrigen acht den Namen „Senatoren“.
Text-Quelle:
"Beiträge zur Hildesheimer Geschichte“; Gerstenberg-Verlag Hildesheim; 1829, Band 1 Seite 202 Anhang
Durch die Stadtrezesse und Reglements von den Jahren 1345, 1446, 1449, 1460, 1507, 1531, 1589, 1635, 1648, 1667, 1703 und 1704 wurde endlich, nach und nach, ein wählbarer Stände- und Ratsstuhl eingeführt.
Der Ständestuhl bestand aus Mitgliedern der Gemeinden unter den Namen „Alterleute“ (später „Deputierte“) der Ämter und Gilden (plebei), deren Anzahl jedoch nicht immer gleich geblieben ist. Sie kommen unter den Namen 24er-, 18er-Rat u.ä. vor.
Der „Segget“ oder Sprecher hatte hier den Vorsitz.
Text-Quelle:
"Beitraege zur hildesheimischen Geschichte", Gerstenberg 1829, Hildesheim, Bd. 1, S. 202 Anhang
Die Bezeichnung „Konsulat" für den Stadtrat, bzw. „Konsuln“ für die Ratsherren tauchte im 13. Jahrhundert in den Städten des damaligen Reiches mit einem Schlag auf. Der Name "Hildesheimer Konsulat“, also der Stadtrat, trat erstmals 1236 auf.
Entstanden ist diese Amtsbezeichnung in Anlehnung an dem römischen Konsul, dem Beamten der Antike im alten Rom.
Text-Quelle:
Johannes Heinrich Gebauer, „Geschichte der Stadt Hildesheim“; A. Lax-Verlag Hildesheim, 1922; Band 1, Seite
Mit der Verfassungsreform von 1460 wird nun ein kompliziertes System eines gegenseitigen Prüfverfahrens, der „Lutterung“ (läutern, überprüfen) errichtet. Dieses soll die Unabhängigkeit der Ratsmitglieder garantieren.
12 Olderleute aus der Meinheit, den Ämtern und Innungen mußten jährlich die "Vierundzwanziger" „luttern“, die wiederum den nach wie vor dreigeteilten Rat „luttern“ und wählen.
Text-Quelle:
Johannes Heinrich Gebauer, „Geschichte der Stadt Hildesheim“; A. Lax-Verlag Hildesheim, 1922; Band 1, Seite
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