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Bis 1448 regierten in Hildesheim jährlich 12 Bürgermeister und zwar so, daß ein jeder einen Monat, einer nach dem andern, die Regierung hatte und daher diese Personen „proconsul“ genannt wurden.
In einem Ratsbrief vom Jahre 1207 sind alle „Consuln“ desselben Jahrs mit Namen aufgeführt.
Es scheint, als wenn sich in diesem Mittelalter der regierende Bürgermeister „proconsul“ und die andern Ratspersonen „consules“ genannt haben. Denn dieses macht uns das Privilegium glaubend, welches Kaiser Sigismund, im Jahre 1436 der Stadt in Betreff der „primae instantiae“ gegeben hat. In diesem Diplom werden zu wiederholten Malen „honorabiles proconsules, consules, incolae et habitatores utriusqne sexus et universitatis civitatis Hildesimensia“ genannt.
Nach dem Historiker Ludwig Timotheus Freiherr von Spittler (1752-1810), habe man damals aus Unkenntnis der lateinischen Sprache geglaubt, „proconsul" sei mehr als „consul“, da das Wort eine silbe mehr enthielt.
Text-Quelle:
„Beiträge zur Hildesheimer Geschichte“; Gerstenberg-Verlag Hildesheim; 1829, Band 1 Seite 186f Anhang
Hildesheim konnte sich erst 40 bis 50 Jahre später als andere niedersächsische Städte dazu entscheiden, eine besondere Bezeichnung für den Ratsvorsitzenden einzuführen. Der Titel "Bürgermeister" war noch unbekannt.
Erst mit dem Rezeß vom 11.12.1345 fand über die Bezeichnung "radmester" der "Bürgermeister" Einzug ins Hildesheimer städtische Leben.
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