Dingmann
Domkellner
Flöckherren
Großvogt
Ministeriale
Stadtvogt
Stiftstjunker
Stiftsmarschall
Truchseß
= gedingter Mann; Gerichtsdiener, Gerichtsbeamter, Gerichtsperson, Beisitzer des kirchlichen Gerichts
Der "Keller", oder auch „Kellner“ (von lat.: cellarius = Kellermeister), war zunächst ein mittelalterlicher Ministerialer, der in einem ihm zugewiesenen Verwaltungsbereich im Auftrag des Lehns- oder Grundherren für die Verwaltung, Gerichtsbarkeit und Steuern verantwortlich war, insbesondere für die Eintreibung und Verwaltung der Geld- und Naturalabgaben an den Grundherren. Er hatte damit eine ähnliche Funktion wie der Rentmeister. In der Frühneuzeit wurde dieses Amt zunehmend nicht mehr von Niederadligen und Edelfreien, sondern auch von Bürgerlichen ausgeübt.
In Klöstern , besonders in den nach benediktinischen Regeln geführten, ist der Cellerar (oder die Cellerarin) das für die wirtschaftlichen Belange des Klosters zuständige Mitglied des Konvents.
Eine „Kellerei" (oder auch „Kellnerei“) bezeichnete daher einen von einem Keller verwalteten Amtsbereich, aber auch das Amtsgebäude und die Gesamtheit der dort Bediensteten.
Flöckher(ren) waren fürstbischöfliche Beamte. Ihre Wohnhäuser standen am Hinteren Brühl.
Die Stellung der Großvögte als oberste Beamte ihrer dompröpstlichen Herren als Gerichtsherren ging mit der Zeit zurück, als die Gerichtsbarkeit immer mehr von ausgebildeten Juristen übernommen und ausgeführt wurde. Sie waren dann nur noch Verwalter der Einkünfte aus dem Zehnten und anderen Naturalabgaben sowie zuständig für die Bewirtschaftung der Ländereien. Ansonsten ist über die dompröpstlichen Großvögte wenig bekannt. Ihre Namen werden aus Urkunden nur selten überliefert.
Im Jahre 1347 wird Albert Bocfel, 1382 Bertold Luremann, 1385 Helmold Westval und 1448 Tile von Ochtersem genannt. Alle entstammen dem Patriziat der Altstadt Hildesheim.
Die Herkunft anderer Vögte wie Tile Elves, Cord Otberges, Hans Ulen und Hinrich Vischer ist mit Sicherheit nicht festzustellen.
Ein Ministeriale (mittellateinisch, zu lateinisch ministerialis; Plural: die Ministerialen) ist ein im (ursprünglich antiken kaiserlichen) Dienst stehender Beamter. Im Frühmittelalter waren zunächst unfreie Verwalter für Königsgüter, aber auch für den überregionalen Adel und für die Klöster auf lokaler Ebene tätig. Im Hochmittelalter bildete sich aus dieser Schicht der Stand des Dienst- bzw. Ministerialadels heraus.
Zum mindesten nach ihrer Geltung stehen die Ministerialen in der Hierarchie der Bevölkerung oben an. Nicht wenige von ihnen hatte der Bischof zu sich nehmen müssen, als die weltlichen Aufgaben seiner Verwaltung so außerordentlich wuchsen, daß er zu deren Erledigung sachkundige Helfer nicht entbehren konnte.
Großenteils ursprünglich „Hörige“, waren diese Männer dann im Herrendienst des Bischofs emporgestiegen, erhielten ein Lehngut und nannten sich danach. Aufzuführen wären z.B. – um nur einige aus der nächsten Nachbarschaft anzuführen – die Hildesheimer Ministerialenfamilien „vom Alten Dorfe“, „von Wackenstedt“, „von Achtum“, „von Escherde“ und „von Lotingessem“.
Soweit sie beim bischöflichen Hofe selbst bedienstet waren, wohnten sie natürlich längst schon nicht mehr auf der Domburg. Die Ritterstraße – die dem alten bischöflichen Marstall gegenüber lag – mag eine zeitlang ihr gemeinschaftlicher Sitz gewesen sein. Als aber die Stadt nach Osten hin wuchs, erbauten sie sich dort in größerer Freiheit stattliche Herrenhäuser, erwarben gewiß auch Grundbesitz im Weichbild der Gemeinde, wurden Burgensen und fingen an, auch in dem Markte eine Rolle zu spielen.
Da in einer Bischofsresidenz die Zahl solcher Familien unverhältnismäßig größer als in einer anderen Landeshauptstadt war, so wurde auch ihr Einfluß in Hildesheim immer größer. Nun aber verlor der Dienst beim Bischof um die Mitte des 13. Jahrhunderts für viele seinen Reiz. Mit allem Nachdruck sorgte der bischöfliche Landesherr dafür, daß die Vogteien – die besonders der neuen Ministerialenadel sich als Eigentum sichern wollte – von der Kirche wieder eingelöst und nur auf Zeit als Amt verliehen wurden.
Solche Stellung aber lockte nun die Dienstmannschaft nicht mehr. Deshalb drängte sie sich wohl mit stärkerem Eifer in die Stadtverwaltung, wo sich ihrem Ehrgeiz neue Wege in dem Konsulat eröffneten, das zweifellos in diesen Männern wieder seine rücksichtslosesten Vertreter fand.
Text-Quelle:
Johannes Heinrich Gebauer: Geschichte der Stadt Hildesheim, August Lax 1924, Hildesheim, Bd.
Bischof Bernward und dessen Nachfolger hatten in der Stadt ihren Vogt. Diesem Beamten unterlag die Verwaltung der Gerechtigkeit, der Polizei und Ökonomie (Haushalt).
Dem Stadtvogt wurden in der Folge zwölf „consules“ (Räte) zugeordnet, die ihm in Rechtssachen das Urteil finden, und die Polizei und Ökonomie zu verwalten halfen. Der Stadtvogt als Präsident und dessen Beisitzer kommen in mehreren Urkunden vor.
In der Folgezeit scheint der Stadtvogt aber nur noch die Gerechtigkeit (Justiz) gehandhabt zu haben, weil er in Urkunden über polizeiliche und ökonomische Gegenstände nicht mehr erwähnt wird. Der Stadtvogt wurde jedoch in der Folge auch als Justizbeamter verdrängt. Es existierte zwar bis zum Jahre 1802 ein fürstbischöflicher Stadtvogt, allein ohne Amtsverrichtungen; denn der eingetretene Magistrat war nun fast ganz unabhängig für die Justiz, Polizei und Ökonomie zuständig.
Text-Quelle:
Beitraege zur hildesheimischen Geschichte, Gerstenberg 1829, Hildesheim, Bd. 1, S. 202 Anhang
Ein jüngerer, niederer Adelsstand, der Stiftsjunker, bildete sich im Laufe des 14. und 15. Jahrhunderts teils aus der Nachkommenschaft von Zweigen alter Adelsstämme, teils aus emporgestiegenen und dem Rittertum zugewachsenen Gemeinfreien, oder freien Landsassen, teils aus ursprünglich unfreien bischöflichen Dienstmannen oder Ministerialen. In den Urkunden früherer Jahrhunderte werden letztere als Zeugen nach den Freien und Altadeligen genannt.
Seit Bischof Udo, welcher der“ Kriegsmannen“ bedurfte, waren die mannhaftesten der stiftischen Laien, Freie und Unfreie, mit den Waffen betraut geworden und auf den Grund eines ihnen zugewiesenen „Beneficiums“ (Hoflehns) waren sie nun in besondere Pflichtigkeit als sehr begünstigte Dienstmannschaft getreten. Ihre Stellung erhöhte sich durch den ihnen zugesellten Charakter der Rittermäßigkeit. Das Lehnswesen hatte dem Bischofe schon freie Grundbesitzer als Vasallen zugebracht; das Verhältnis der Dienstmannen, ebenfalls lehnsartig, war späterhin von dem der Vasallen kaum zu unterscheiden. Die fortdauernden Merkzeichen ihrer ursprünglichen Unfreiheit, z. B. daß sie nicht freie Hand hatten, das Ihrige zu veräußern, überdeckten sich mit den Ehren der nachherigen Rittermäßigkeit der Dienstmannschaft. Darum wurde diese zu einer Gattung des Personenstandes, an welcher Teil zu haben es an Bewerbern nicht mangelte. So kam es, daß im 15. Jahrhundert ein davon und vom Lehnsverbande freier Adel im Stift nicht mehr vorhanden war, sondern sämtliche Grundbesitzer ritterlichen Standes teils als des Bischofs Dienstmannen, teils als Lehnsmannen mit Gütern und Burgen sich versehen hatten und beide zusammen nun eine darin gleichartige Stiftsjunkerschaft darstellten. Unter diesen standen in vorderster Reihe die Geschlechter der Schwicheldt, Steinberg, Salder , ihnen nahe die Rauschenplatt, Oberg, Escherde, Walmoden, Veltheim, Gramm, Bortfeld, Rössing, Mandelsloh, Böcke, von Wülfing und Nortorf , Kniestädt, Wrisberg.
Wie bedeutend die Genossenschaft der Dienstmannen schon im 13. Jahrhundert war und wie sie auch die Schranken ihrer Pflichtigkeit gegen den Bischof nicht zu ängstlich innehielten, läßt sich daraus erkennen, daß im Jahre 1272 sechsunddreißig Dienstmannen einen Bund mit den Städten Hildesheim, Braunschweig und Goslar zu gegenseitiger Wahrung ihrer Rechte und Freiheiten schlossen.
Text-Quelle:
W. Wachsmuth, Geschichte von Hochstift und Stadt Hildesheim, Verlag Gerstenbergische Buchhandlung, Hildesheim 1863, Seite 63f
Der (Stifts-)Marschall (ein Hofamt) beaufsichtigte ursprünglich den Marstall, den Pferdestall des Fürsten(-bischofs), stieg aber mit der Entstehung des Rittertums zum Oberbefehlshaber der Reitertruppen auf. Später bezeichnete der Titel allgemein einen hochrangigen Heerführer.
Das Marschallsamt war seit 1390, unter Bischof Gerhard, erblich der Familie von Schwicheldt zugeteilt.
Text-Quelle:
W. Wachsmuth, Geschichte von Hochstift und Stadt Hildesheim, Verlag Gerstenbergische Buchhandlung, Hildesheim 1863, Seite 68
Dieser Titel war ursprünglich die Bezeichnung für den Vorsteher der Hofhaltung und obersten Aufseher über die fürstliche Tafel. Im Wandel der Zeit erhielt das Amt weitere einflussreiche Funktionen. Zahlreiche Familien nahmen die Amtsbezeichnung als festen Bestandteil in den eigenen Familiennamen auf. Dem Amt entspricht der Steward oder auch der Seneschall.
Das Hofamt des bischöflichen Truchseß hatte seit 1371 die Familie der Böcken von Wülfing inne, die gleichzeitig auch Erbkämmerer waren.
Text-Quelle:
- Literatur
- Webseite
W. Wachsmuth, Geschichte von Hochstift und Stadt Hildesheim, Verlag Gerstenbergische Buchhandlung, Hildesheim 1863, Seite 68