Die Bischofswiese
Die Dompropstei
Die Großvogtei
Das Kleines Stift
Bischöfliche Lehen
Der Name „Bischofswiese“ zeugte von dem bischöflichen Grundbesitz in der Gemarkung des „Alten Dorfes“.
Durch die ständigen finanziellen Nöte des Bischofs wurde die Verpfändung stiftischer Besitzungen im 14. Jh. zu einer mittlerweile regelmäßigen Einnahmequelle.
So erwarb der Hildesheimer Rat 1353 auch die Bischofswiese zwischen der Innerste und der „Flutrinne“ des Mühlengrabens.
Da sie vermutlich - gleich der berühmten italienischen Lagunenstadt - von mehreren Wasserläufen durchflossen war, bekam seit ab dem Ende des 13. Jahrhunderts die Bezeichnung „Venedig“.
Text-Quelle:
Johannes Heinrich Gebauer, „Geschichte der Stadt Hildesheim“; A. Lax-Verlag Hildesheim, 1922; Band 1, Seite
Als Dompropstei wird das Herrschaftsgebiet des Hildesheimer Dompropstes bezeichnet.
1182 übertrug Bischof Adelog die Villikationen Itzum, Hasede und Losebeck dauerhaft dem Dompropst zu Hildesheim. Damit wurde gleichsam eine dompröpstliche Hausmacht geschaffen; die Gründung der Neustadt Hildesheim wäre ohnedies nicht möglich gewesen. Später kamen noch die Dörfern Borsum, Gr. Algermissen, Adlum, Machtsum, Hüddesum und Hönnersum dazu. Heute noch als „Borsumer Kaspel“ bekannt.
Regiert wurde das Gebilde bis zu seiner Auflösung 1802 vom Propsteihof in der Keßlerstaße aus. Der Dompropst galt spätestens ab dem 16. Jahrhundert als Träger der meisten Regalien in diesem Bereich und als vom Bischof weitgehend unabhängig. Bereits seit dem 14. Jahrhundert huldigten seine Untertanen allein ihm und nicht dem Bischof von Hildesheim.
Innerhalb des fürstlichen Hochstiftes Hildesheim war die Dompropstei ein selbständiges Hoheitsgebiet.
siehe auch: Großvogtei
Die Geschichte der Großvogtei geht bis in die Zeit um 1182 zurück, als Bischof Adelog mit einem Dekret vom 19.2.1182 die örtlichen Verwaltungen der Vögte für die Dörfer Itzum, Hasede und Losebeck im Bereich der → Dompropstei aufhob und deren bisherigen Dienste und Abgaben von der Dompropstei selbst übernahm.
Diese Anordnung war auch die Geburtsstunde der Großvogtei.
Die Großvogtei übernahm eine zentrale Rolle für die Ausbildung der dompröpstlichen Stadtherrschaft. Hier wurden die Abgaben an den Dompropst eingesammelt. Dementsprechend dieser Funktion war der Verwaltungssitz auch als Wirtschaftshof mit Scheune und Stallgebäuden ausgerüstet. Weiterhin wurde von hier aus für die Dörfer Recht gesprochen.
1780 verpachtete der Dompropst die Großvogtei mit den dazugehörenden Ländereien als „Ökonomie“ an den Ökonom Ernst. Nach Ablauf der Pachtzeit übernahm der Kammerrat Engelke die Großvogtei bis 1808 trotz der im Jahre 1802 erfolgten Säkularisation des geistlichen Besitzes.
Es folgten dann die Pächter Domkapitular v. Hauxthausen (1808-1813), Ökonom Behrens und nach dessen Tode seine Witwe Augustine Blumenberg (1830-1833), Lehnskommissar Philipp Wüstefeld (1833-1845) und von 1845-1854 Johann Heinrich Niemann und sein Ehefrau Amalie Deger. 1851 kaufte die Stadt Hildesheim diesen Besitz mit ca. 70 Morgen Land, das in 43 Parzellen über die ganze Feldmark verstreut lag, von der hannoverschen Staatsregierung für 18.000 Taler. Bereits 1871 verkaufte sie den Besitz an den Landwirt Gottlieb Temme (Temmesche Hof), bis sie 1929 von der Stadt zurückgekauft wurde.
Die Äcker vor den Toren der Stadt wurden als Bauland verkauft und der Hof in der Keßlerstraße für andere städtische Aufgaben dienstbar gemacht.
Nach Beendigung der Stiftsfehde verblieb Bischof Johann IV. nur noch die Burgen und Ämter Peine, Steuerwald, Marienburg und die → Dompropstei, das nun als „Kleines Stift“ bezeichnet wurde.
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