Die Domfreiheit
Die Kreuzfreiheit
(1) In Hildesheim umfaßte die Domfreiheit die Kurien, den Domhof und den Pfaffenstieg, jedoch auch z.B. Teile des Bohlweges und der Kreuz- und Schuhstraße.
(2) Auf dem ältesten Teil der Stadtansiedlung, der sogenannte Domburg, dem von Bischof Bernward 1001 ummauerten Bezirk des ältesten Bischofssitzes, erhebt sich der Dom.
In dem Lageplan (Bild unten) wird die Lage der wichtigsten Bauten innerhalb der Domfreiheit erwähnt.
In der Mitte, von Nordwest nach Nordost orientiert, liegt der Dom nebst seinen Anbauten, im südlichen Kreuzgangflügel die später selbständig gewordene Antonius- oder Gymnasialkirche. Jenseits der Domwestseite, sind – punktiert mit ihr verbunden – die Reste des Azelinschen Dombaues nach Südwesten angedeutet.
An Stelle des Gebäudes Nr. 21 lag die ehemalige Schlüsselkorpkapelle; über dem westlichen bzw. östlichen Durchgang der Straße, genannt „Am Domhofe“ an der Nordseite der Dominsel die ehemaligen Torkapellen St. Paulus und St. Petrus. Von Privatkapellen ist im Anwesen Nr. 27/28 noch erhalten die ehemalige Kapelle der Domdechanei St. Andreas.
Die gleichfalls auf dem Plan links dargestellte ehemalige Martinikirche und die ehemalige Portiunculakapelle liegen außerhalb der Domfreiheit.
ANSICHTSKARTEN
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(1) Johannes Heinrich Gebauer, „Geschichte der Stadt Hildesheim“; A. Lax-Verlag Hildesheim, 1922; Band 2, Seite 174
(2) Die Kunstdenkmäler der Prov. Hannover; Selbstvlg. der Provinzverwaltung; Hann. 1912, Band II, Heft 4, Teil 2, S. 30
Privatbesitz H.-J. Brand
Die Kunstdenkmäler der Provinz Hannover; Selbstverlag der Provinzverwaltung; Hannover 1912, Band II, Heft 4, Teil 2, Seite 31
Die Grenzen der Hl. Kreuz-Freiheit verliefen in etwa über den Brühlturm und dem späteren „Platz“, dem Grundstück des „Neuen Schadens“ und bis zum Anfang der Kantorgasse am Kläperhagen.
Text-Quelle:
- Literatur
- Webseite
Johannes Heinrich Gebauer, „Geschichte der Stadt Hildesheim“; A. Lax-Verlag Hildesheim, 1924; Band 2, Seite 174