Domkapitel
Domdechant
Domherr
Domkantor
Domkapitulat
Domkellner
Dompropst
Domscholaster
Generalvikar
Kanoniker
Je mehr das Hildesheimer Land vom christlichen Geist durchdrungen wurde, desto lebendiger regte sich auch das Bedürfnis der Kirche, als dessen vornehmster Trägerin, die Dankbarkeit für ihre Gaben zu beweisen. Bereits im 9. Jahrhundert wurde der sächsische Adel durch reiche Schenkungen zum kirchlichen Wohltäter geworden. Bald schon konnte der neue bischöfliche Grundherr aus ihnen neue „Villikationen“, einen neuen Gutsbezirk, errichten.
Um die Wende des 9. Und 10. Jahrhunderts hatte sich dieser Besitz derart vermehrt, daß eine gründlichere Verwaltungsregelung unumgänglich wurde. Man teilte das Vermögen zwischen Bischof und Stift und überwies dem ersteren gesonderte Einkünfte aus den Villikationen. Das übrige Stiftsgut wurde von den Geistlichen des Domes verwaltet, die nun deutlich zu einem besonderen Kollegium, dem Domkapitel, zusammentrat.
Der Dompropst wurde sein oberster Vorsteher. Der Erste Hildesheimer Dompropst wurde um 900 Bavo, der später dem Dorf Bavenstedt seinen Namen gab.
Das Domkapitel war im Laufe zum Endes vom Mittelalter noch nicht gänzlich gegen Aufnahme Bürgerlicher zu Domherren geschlossen. Ein Statut aus der Zeit Bischof Gerhards vom Jahre 1387 stellte noch zur Bedingung eine akademische Würde oder adelige und eheliche Herkunft. 1391 machte jedoch das Domkapitel das Statut, daß nur Freie - d.h. Edelfreie - und Ritter mäßige aufgenommen werden sollten. Zwar wurden noch im Jahre 1435 Graduierte und Ritterbürtige gleichgestellt; doch in der Tat waren der Ersteren sehr wenige. Zu völliger Abschließung gegen „Nichtritterbürtige“ kam es übrigens erst gegen Ende des 16. Jahrhunderts.
(Im Original übernommen)
Text-Quelle:
Johannes Heinrich Gebauer, „Geschichte der Stadt Hildesheim“; A. Lax-Verlag Hildesheim, 1922; Band
W. Wachsmuth, Geschichte von Hochstift u. Stadt Hi., Verlag Gerstenberg. Buchhandlung, Hildesh. 1863, Seite 52
Der Domdechant, auch Domdekan, ist ein Amt innerhalb der Geistlichkeit von bischöflich verfassten Kirchen. Er steht dem Domkapitel nach innen vor, während demDompropst die Verwaltung der Güter des Kapitels und oftmals die Vertretung nach außen übertragen ist. Der Domdekan ist somit in einem Domkapitel die zweite Dignität. Fehlt die Würde des Dompropstes in einem Kathedralkapitel, z. B. im heutigen Mainzer Domkapitel, ist der Domdekan die erste Dignität des Domkapitels.
Domherr (auch lateinisch Domicellarius) ist ein (geistliches) Amt in der katholischen Kirche und ein Ehrenamt in der evangelischen Kirche.
Vor dem 19. Jahrhundert bezeichnete der Titel zumeist adelige Männer, die eine Domherren- oder Domizellarius-Präbende besaßen, also das Anrecht auf bestimmte Bezüge. Domherren waren also nicht unbedingt Kapitulare, ja nicht einmal unbedingt geweiht, sondern nur Beamte geistlicher Fürsten, weshalb auch Kinder und Jugendliche, die Chor- oder
Klosterschulen besuchten, nach der Firmung und Tonsurierung Zellarii wurden. Man unterschied – manchmal auch im Chorgestühl getrennte – weltliche und geistliche Domherren. Letztere durften die schwarze Soutane tragen und konnten in das Domkapitel aufgenommen werden, was man aus den Lebensläufen mehrerer Würzburger Domherren schließen kann. Als Domkapitulare trugen sie dunkelviolette, bis 1867 dunkelgrüne Soutanen und Pileoli.
Als Kantor (lateinisch cantare - singen; cantor - Sänger) bezeichnet man den Vorsänger oder den Chorleiter im Gottesdienst. Kantoren gibt es in evangelischen, in katholischen sowie in jüdischen Gemeinden (Chasan).
Ein Kapitular ist nach dem Recht der römisch-katholischen Kirche ein Priester, dem allein oder in Gemeinschaft mit anderen Priestern, dem Kapitel, die Aufgabe anvertraut ist, an einer Kathedralkirche oder einer Kollegiatkirche feierliche Gottesdienste zu halten und alle vom Bischof übertragenen Aufgaben zu erfüllen.
u.a.:
Ein Keller oder Kellner (von lat. cellarius bzw. cellerarius) war in dem ihm zugewiesenen Gebiet für die fürstliche oder geistliche Kameralverwaltung und insbesondere für die Eintreibung der Geld- und Naturalabgaben an den Lehns- bzw. Grundherren verantwortlich. Er hatte damit eine ähnliche Funktion wie der Rentmeister.
Im Mittelalter hatte diese Stellung meist ein niederadeliger Ministerialer inne. In der Frühneuzeit wurde dieses Amt zunehmend an Patrizier, das heißt an Vertreter der sogenannten Ehrbarkeit, vergeben.
u.a.:
Der Propst ist der Leiter der äußeren Angelegenheiten eines Dom- oder Stiftskapitels. Dompropst heißt der (häufig gewählte) Vorstand eines Domkapitels in der katholischen Kirche, der zusammen mit dem Domdechanten und den Domkapitularen das Domkapitel bildet.
[1] Die Domschule war dem Domscholaster unterstellt, der im Ranke dem Domdechanten folgte und gleichzeitig das Aufsichtsrecht über die übrigen städtischen und stiftischen Schulen hatte, also eine Art Oberschulrat darstellte.
Er besorgte den Unterricht nur in der frühen Zeit selbst, später, seit den lateinischen Konzilen, 1210 und 1215, bestellte er für die Unterrichtsbesorgung einen besonderen Magister.
Text-Quelle: [1] A. Zeller: Die Kunstdenkmäler der Provinz Hannover; Band 2, Kapitel 4: Kirchliche Bauten; Selbstverlag, Hannover
1911; Seite 120
[W] Der Scholaster ist der Leiter einer Stiftsschule. Er gehört zu den Dignitäten, d. h. den herausragenden Ämtern und Würden eines Stiftes. In der Rangfolge steht er an dritter Stelle nach dem Propst und dem Dechanten, den er im Falle einer Vakanz auch vertritt.
Entsprechend ist der Domscholaster (auch Domscholast, Domschulmeister, magister scholarum) ein Würdenträger des Domkapitels, der mit der Leitung der Kloster- oder Domschule betraut ist.
Ein Generalvikar (lateinisch vicarius generalis, vicarius „Stellvertreter“) ist in der römisch-katholischen Kirche sowie der altkatholischen Kirche der Stellvertreter eines residierenden Bischofs und ist für die Verwaltung der Diözese zuständig. Er leitet das Generalvikariat, die zentrale Verwaltungsbehörde der Diözese.
Text-Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Generalvikar
Kanoniker (weibliche Formen: Kanonikerinnen, Kanonissen), auch Stiftsherren (Stiftsdamen) oder Chorherren (Chorfrauen) genannt, sind Kleriker aller Weihestufen, die als Mitglieder eines Domkapitels oder eines Stiftskapitels an einer Kathedrale, Basilika oder Ordenskirche (Regularkanoniker) an der gemeinsamen Liturgie mitwirken. Unter gemeinsamer Liturgie versteht man die Feier der Heiligen Messe und des Stundengebets, zu der alle Priester verpflichtet sind, ob allein oder in Gemeinschaft.
Kanoniker leben in Gemeinschaft. Der Vorsteher eines Kapitels ist in der Regel ein Propst oder auch Abt, manchmal ist die Leitung auch einem Dekan oder Prior übertragen. Einige Kapitel werden direkt vom Diözesanbischof geleitet; an den römischen Patriarchalbasiliken führt der Vorsteher den Titel eines Erzpriesters. Die Chorherren sind heute meist in der Seelsorge tätig und werden mehr oder weniger vollständig aus den Kirchengütern unterhalten.
Das Mitglied eines Kathedralkapitels bezeichnet man als Domkapitular, das Mitglied eines Säkularkanonikerstiftes oder eines Ordens regulierter Chorherren (Regularkanoniker) als Kanonikus oder Chorherr. Ein jedes dieser Kapitel kann darüber hinaus verdiente Geistliche, im Ausnahmefall auch Laien besonderen Ranges, mit dem Titel eines Ehrenkanonikers auszeichnen.
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