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Allgemeines
Die Moritzberger Juden
Schutzjuden
Vertreibung der Juden
Viermänner
Die Juden bildeten – nach dem Bürger und den Schutzleuten - eine 3. Klasse von Einwohnern.
Der Magistrat konnte den sogenannten „Judenschutz“ erteilen.
Die städtischen Juden, auf der Alt- und der Neustadt wohnhaft, erhielten zwar vom Samtrat einen gemeinschaftlichen Schutzbrief, der alle 12 Jahre erneuert werden mußte, jedoch mußte die ganze Landjudenschaft, und mit ihr die jüdischen Einwohner der Stadt, zusätzlich einen Generalschutzbrief von dem Landesherrn, also in Hildesheim vom Bischof, erhalten. Die Stadtjuden mußten somit nicht nur die Gebühren für den städtischen Schutzbrief bezahlen, sondern zudem noch jährlich 100 Taler zur fürstlichen Kasse entrichten.
Um das soziale Leben der, nur auf gewisse Straßen (u.a. Judenstraße) beschränkt, städtisch wohnhaften Juden kümmerte sich keine städtische Behörde. Der Schutz der verwaisten Kinder und die Verwaltung ihres Guts überblieben dessen Glück oder der Obhut redlicher Verwandten überlassen.
Keine anderen Gewerbe als Galanterie (modische Accessoires) und Juwelenhandel, Trödel, „Mäklerei“ (Maklerei) und Pfandwucher war ihnen gestattet und wachsame Gildegenossen hüteten die engen Grenzen der jüdischen Industrie.
siehe auch:
Auch auf dem Moritzberg gab es eine eigene „Judenschaft“ mit besonderer Synagoge.
Am Urbanstag (25.5.), wo die katholische Prozession durch die Felder Zog, war jene Judenschaft von Rechtswegen gehalten Wachdienst vor den Moritzberger Toren zu halten. Die Juden bezogen dann mit Flinten und Seitengewehren versehen. Die Wachen mußten bei dem Vorüberziehen der Prozession oder eines Offiziers in „Reihe und Glied“ treten und Militärische Ehrenbezeichnung machen. Das nannten die Juden „Moritz machen“.
Text-Quelle: D. Fischer: Zeitschrift für Deutsche Kulturgeschichte, "Die Straßennamen der Stadt Hildesheim", Bauer & Raspe 1857, Nürnberg, Bd. 2, S. 201
Dies war die Bezeichnung für die Juden, denen der Rat der Stadt oder der damalige geistliche Landesfürst Wohn- und Gewerberecht oder das „Lombardhalten“ gegen Schutzgelder eingeräumt hatten.
Als Tracht der Juden werden schlichte Mäntel mit Kragen 1445 vorgeschrieben.
Die Joddenstrate (Judenstraße) wird 1456 gelegentlich Lieferungen von 14 Fuhren harter Steine (zum Pflastern?) erwähnt.
1458 wurden die Juden aus Hildesheim vertrieben, der Rat von Braunschweig vermittelte damals die Herausgabe verschiedener Gegenstände aus der Synagoge an den Juden Abraham von Osterwiek, was jedoch der Hildesheimer Rat abschlug und auf den Rechtsweg verwies. Es wurden genannt: eyn grot gotene (gegossene) luchter (Leuchter) unde dar under veir (vier) gotene lauwen (Löwen) unde eyn grot gotene lampe, ichteswelke guldene und sydene stucke ofte (oder) vorhenge unde ok ichteswelke bouke (Bücher).
Die Niederlegung der joddenschole (Judenschule) im joddenhofe (Judenhof) sowie die Beseitigung des Sperrbaumes (slach) in der Joddenstrate geschieht im gleichen Jahre. Gold- und seidendurchwirkter Stoff, Güter und Kleinodien in der joden desgohusz (Judengotteshaus) werden 1460 durch Kaiser Friedrich beschlagnahmt.
1585-1595 waren die Juden wieder durch Privileg geschützt; - 1596 ging man wieder gegen sie vor, besonders der Superintendent zu St. Andreas, Dr. Heinrich Heß (Hussius) eiferte sehr; Henni Arneken ließ sich ihre Vertreibung als sein Verdienst auf seinen Ehrenbecher setzen.
1597 mußte daher der Rat eine eigene Wechselbank errichten, jedoch wurden 1601 die Juden wieder zugelassen.
Text-Quelle:
- Literatur [1] A. Zeller: Die Kunstdenkmäler der Provinz Hannover; Band 2, Kapitel 4; Selbstverlag, Hannover 1912; Seite 257
- Webseite
Der „Viermänner“ war ein jüdischer Ausschuß der interne jüdische Streitigkeiten regelte. Bei schwereren Vergehen entschied jedoch weiterhin der Bischof.
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