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Bis 1645 wurde jede Ratstagung, jeweils Montags und Freitags, mit einer kurzen Predigt in der Ratskapelle eingeleitet, die ein bestimmter, von der Stadtverwaltung zum „Ratsprediger“ erkorener Geistlicher der Altstadt abhielt.
Seit 1645 wurde jedoch nur noch am Freitag eine kurze Predigt gehalten. Aber auch diese Regelung wurde sehr bald weiter dahin Eingeschränkt, daß nur noch am ersten Montag jeden Monats gepredigt wurde.
Als Ratsprediger bezog der Geistliche 30 Taler.
(im Original übernommen)
siehe auch:
Text-Quelle:
Bildquelle:
Johannes Heinrich Gebauer, „Geschichte der Stadt Hildesheim“; A. Lax-Verlag Hildesheim,