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1906 - 1914
Adolf Johannes Kardinal Bertram (* 14. März 1859 in Hildesheim; † 6. Juli 1945 auf Schloss Johannesberg bei Jauernig) war ein deutscher Theologe, zunächst Bischof von Hildesheim, später Erzbischof von Breslau.
Bertram studierte ab 1877 Katholische Theologie an der Universität Würzburg und der Universität München und trat mit Studienbeginn in den katholischen Studentenverein Unitas-Hetania ein. Am 31. Juli 1881 empfing er in Würzburg die Priesterweihe. Anschließend studierte er Kanonisches Recht in Rom, wo er Mitglied des Anima-Kollegs wurde. 1883 promovierte er in Würzburg zum Doktor der Theologie und 1884 in Rom zum Doktor für Kanonisches Recht (Dr. iur. can.). Im gleichen Jahr trat er in das Hildesheimer Generalvikariat ein und stieg 1905 zum Generalvikar auf.
Nachdem er schon seit 1894 Domkapitular war, wurde er am 26. April 1906 zum Bischof von Hildesheim gewählt. Die Bischofsweihe spendete ihm am 15. August desselben Jahres der Fürstbischof von Breslau Georg Kardinal von Kopp; Mitkonsekratoren waren Hubertus Voß, Bischof von Osnabrück, und Wilhelm Schneider, Bischof von Paderborn. Nach dem Tod Kardinal von Kopps wurde Adolf Bertram am 25. Mai 1914 zum Fürstbischof der großen Diözese (seit 1930 Erzdiözese) Breslau gewählt, die allerdings schon 1922 durch die Angliederung von Ostoberschlesien an das wiedererstandene Polen und die Errichtung der Diözese Kattowitz verkleinert wurde. Im Vorfeld der Volksabstimmung in Oberschlesien verbot Bertram 1920 seinem Klerus jede politische Agitation, womit er sich besonders bei den polnischen Nationalisten - darunter der polnische Salesianerprovinzial und spätere polnische Primas August Hlond - unbeliebt machte. Aufgrund der Verteidigung des Anspruchs der polnisch sprechenden Diözesanen auf muttersprachliche Predigten in Gottesdienst, Beichte und Unterricht wurde er andererseits in späterer Zeit auch von den Nationalsozialisten angegriffen.
Aufgrund der schwierigen politischen Verhältnisse im Ersten Weltkrieg führte ihn Papst Benedikt XV. 1916 zunächst als Kardinal in pectore und gab die Ernennung erst nach Kriegsende am 5. Dezember 1919 bekannt, wobei er ihn am selben Tag als Kardinalpriester mit der Titelkirche Sant’Agnese fuori le mura in das Kardinalskollegium aufnahm. Während dieser Zeit war der Priester Johannes Pinsk als Geheimsekretär Bertrams tätig.
Von 1919 bis zu seinem Tode nahm Bertram als Vorsitzender der Fuldaer Bischofskonferenz eine kirchenpolitisch bedeutende Stellung ein.
Bei Kriegsende 1945 floh er nach Jauernig in den tschechoslowakischen Teil der damaligen Diözese, wo er kurz danach in seiner Sommerresidenz Johannesberg starb und bestattet wurde. 1991 wurden seine Gebeine im Breslauer Dom beigesetzt.
Verhalten in der NS-Zeit[Bearbeiten
Bis heute ist Bertrams Verhalten gegenüber seinen polnischen Diözesanen umstritten, insbesondere in der Zeit des Zweiten Weltkriegs, sowie generell sein beschwichtigendes Taktieren gegenüber dem Nationalsozialismus. Der Kardinal vermied alles, was zum offenen Bruch zwischen Kirche und Staat hätte führen können. Eine erbetene Intervention gegen den geplanten Boykott jüdischer Geschäfte 1933 befürwortete Bertram nicht, wofür er folgende Gründe aufführte:
„Meine Bedenken beziehen sich
1. darauf, daß es sich um einen wirtschaftlichen Kampf in einem uns in kirchlicher Hinsicht nicht nahestehenden Interessentenkreis handelt;
2. daß der Schritt als Einmischung in eine Angelegenheit erscheint, die das Aufgabengebiet des Episkopats weniger berührt, der Episkopat aber triftigen Grund hat, sich auf sein eigenes Arbeitsgebiet zu beschränken […]
4. [dazu kann] die taktische Erwägung kommen, daß dieser Schritt, der nicht vertraulich im engeren Kreis bleiben kann, sicher die übelste Interpretation in den weitesten Kreisen von ganz Deutschland finden würde, was bei der überaus diffizilen und dunklen Gesamtlage keineswegs gleichgültig sein kann.
Daß die überwiegend in jüdischen Händen befindliche Presse gegenüber den Katholikenverfolgungen in verschiedenen Ländern durchweg Schweigen beobachtet hat, sei nur nebenbei berührt.“
Als mit den Nürnberger Gesetzen das Sakrament der Ehe nicht mehr erteilt werden durfte, weil getaufte Juden keine „deutschblütigen“ Partner ehelichen durften, beschränkte sich der Bischof auf eine geheime Intervention gegen diese Gesetze, die selbst innerkirchlich nicht bekannt werden sollte. Während der Novemberpogrome 1938 verlangte der Nationalsozialistische Lehrerbund die Einstellung des Religionsunterrichts mit der Begründung, dort würden Juden verherrlicht. Bertram protestierte entschieden bei Erziehungsminister Bernhard Rust: „Jeder gläubige Lehrer weiß, daß diese Behauptung falsch und daß das Gegenteil richtig ist“.
Im Jahr 1940 verurteilte Bertram die Pläne und Propagierung der Aktion Lebensborn, den nationalsozialistischen Vitalismus sowie die künstliche Insemination von Menschen als „unmoralisch“, wobei er Lebensborn und ähnliche Vorhaben der NS-Regierung als staatlich verordneten Ehebruch bezeichnete. Nach Einführung des obligatorischen Judensterns und dem Beginn der Deportation von Juden aus Deutschland 1941 stellte sich für die Katholische Kirche in Deutschland das Problem, wie sie sich zu ihren Mitgliedern jüdischer Abstammung verhalten sollte. Bertram erließ am 17. September 1941 Richtlinien, wonach kein Unterschied zwischen Gemeindegliedern „arischer“ und „nichtarischer“ (das heißt: jüdischer) Abstammung zu machen sei. Deren „Absonderung“ sei „so lange als möglich zu vermeiden“; allerdings könnten ihnen die Gemeindepfarrer empfehlen, „möglichst die Frühgottesdienste zu besuchen“. Im Falle von Störungen solle eine Erklärung verlesen werden, wonach es in der Kirche keine Unterschiede nach Herkunft und Abstammung gebe. Einen getrennten Kirchenbesuch der Judenchristen zog Bertram aber dennoch in Erwägung. In einem Schreiben an Kardinal Faulhaber vom Oktober 1941 äußerte er sich wieder anders: Nun meinte er, die Kirche habe dringendere Sorgen als die konvertierten Juden. Über das Schicksal der nichtkonvertrierten äußerte er sich gar nicht. Einen Monat später verhinderte er die Veröffentlichung eines Hirtenbriefs, den die Bischöfe Konrad Graf von Preysing, Wilhelm Berning und Conrad Gröber entworfen hatten und in dem gegen die Grundrechtseinschränkungen des NS-Regimes und seine antikirchlichen Maßnahmen protestiert wurde. Den beginnenden Holocaust und die unmenschliche Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen hatten sie ausgeklammert. Bertram lehnte die Veröffentlichung „im Prinzip und aus praktischen Gründen“ ab.
1943 machte Bertram eine Eingabe zugunsten der jüdischen Partner in „Mischehen“, deren Deportation in die Konzentrationslager befürchtet wurde. Sie blieb geheim. Namens des Gesamtepiskopats erhob er auch Einspruch gegen eine geplante Verordnung zur Scheidung von „rassisch gemischten Ehen“, da dies für ihn eine Verletzung des Sakramentenrechts darstellte. Allerdings versicherte er den verantwortlichen staatlichen Stellen, dass seine „Vorstellungen nicht einem Mangel an Liebe zum Deutschtum, nicht einem Mangel an Gefühl nationaler Würde entspringen, auch nicht einer Geringschätzung der schädlichen Einflüsse eines Überwucherns jüdischer Einflüsse gegenüber deutscher Kultur und vaterländischen Interessen.“
Noch Anfang Mai 1945 forderte er die Priester seiner Diözese auf, „ein feierliches Requiem im Gedenken an den Führer“ zu halten. Der amerikanische Rechtswissenschaftler Ronald J. Rychlak, der Papst Pius XII. mehrfach gegen den Vorwurf verteidigte, zum Holocaust öffentlich geschwiegen zu haben, behauptet, diese Anweisung könne von jemand anderem stammen und sei von Bertram möglicherweise annulliert worden.
Dass Bertram nach Kriegsende 1945 behaupten konnte, vom Holocaust nichts gewusst zu haben, lag daran, dass er dieses Wissen von sich fernhielt (bzw., wie der israelische Historiker Saul Friedländer meint, Bertram hat schlicht „gelogen“). So weigerte er sich, entsprechende Berichte der gut informierten Mitarbeiterin Bischof Preysings Margarete Sommer anzuhören, und bestand darauf, sie nur in schriftlicher Form und beglaubigt durch Preysing entgegenzunehmen. Schriftliche Berichte über die nationalsozialistischen Massenverbrechen bedeuteten für ihre Verfasser aber unmittelbare Gefahr für Leib und Leben, weshalb sie unterblieben.
Textquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Adolf_Bertram
Bildquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Adolf_Bertram