Allgemeines
25 Pfennig-Banknote
50 Pfennig-Banknote
5 Mark-Banknote
10 Mark-Banknote
Sämtliche Scheine der Notausgabe wurden auf lithographischem Weg hergestellt. Die Originalzeichnungen wurden dazu durch photographischen Umdruck benutzt.
Der Druck ist zweifarbig, wie bei den einzelnen Scheinen angegeben. Damit wurden die Farben der 5 und 10-Mark-Scheine mit denen der entsprechenden Reichskassenscheinen in Übereinstimmung gebracht.
Als Papier wurde das der Firma gesetzlich geschützte „Wasserzeichenpapier D 6“ verwendet, dessen Muster eine Grecque-Kante darstellt.
Alle Scheine sind rot Nummeriert, die über 5 und 10 Mark beidseitig. Es sollte dadurch den Inhaber insofern ein Schutz gewähren wird, als bei Beschädigung eines Scheines immer noch diejenige größere Hälfte eingelöst werden konnte, die die Nummer unverletzt trug.
Zum weiteren Schutz gegen Fälschungen wurden die beiden höherwertigen Scheine mit einem kleinen Trockenstempel versehen, der das Stadtwappen darstellt mit der Umschrift
MAGISTRAT DER STADT HILDESHEIM
Die Scheine, mit Ausnahme des zu 25 Pfennig, haben in ihrem Tongrund beiderseits den sich wiederholenden, in gleichmäßigen Linien geordneten Text:
Magistrat der Stadt Hildesheim
Ferner enthalten sie den Vermerk über die Geltungsdauer.
Zum Schluß trägt jeder Schein auf einer Seite in Diamantschrift und in der Farbe des Unterdrucks den Namen der Firma:
J.C. KÖNIG & EBHARDT IN HANNOVER
Lila Druck
Untergrund hell-lila
Größe 82 x 50 mm
Erste Ausgabe 1918
J. E. König & Ebhardt
Hannover
Zweite Ausgabe 1920
J. E. König & Ebhardt
Hannover
Bei diesem Entwurf vom Direktor C. Sandtrock bildet das Wappen der Stadt die Vorderseite. Der wachsende Adler entspricht nicht ganz der hergebrachten Form die dem Wappen auf dem Altstädter
Mühlenzeichen von 1658 entnommen wurde.
Das türmereiche Stadtbild der Rückseite war ein beliebtes Motiv des 16. Und 17. Jahrhunderts und lehnt sich an Darstellungen an, die man z.B. von Merlin in seinen Topographien kennt. Im Wahlspruch darunter stehen durch einen Schreibfehler Domini für Domine.
Sehr wirksam ist der Abschluß des Bildes oben durch die Wiedergabe des sogenannten Waffenschmiedes, der sich über dem Türsturz des Hauses Gelber Stern Nr. 21 befindet. Die dort auf die Erbauung des Hauses sich beziehende Jahreszahl 1548 ist auf dem Schein sinngemäß in 1918 abgeändert worden.
Vorderseite:
In der Mitte in Umrandung das vollständige Wappen der Stadt mit reichen Helmdecken, zu beiden Seiten in viereckiger Kartusche zweizeilig
„25 Pfennig“. Die Überschrift lautet:
Stadtgemeinde zu Hildesheim
Gut für 25 Pfennig
Darunter der Geltungsvermerk.
Rückseite:
In der Mitte das Stadtbild mit dem Wahlspruch:
Da Pacem Domine In Diebus Nostris
Als Abschluß oben der „Waffenschmied“ mit der Jahreszahl 1918 zwischen den beiden Wahrzeichen, links ein Radschloß, rechts ein Kugelkreuz. Das ganze flankiert von zwei stilisierten bloßen Schwertern.
In den vier Ecken die Wertzahl „25“ und unten:
Kriegs-Notgeld. Stadt Hildesheim
Gutschein über 25 Pfennig
Rechts und links der letzten Zeile befindet sich die Künstlersignatur „C.-S.
Unten im Rahmen der Druckvermerk: J.E. König & Ebhardt in Hannover
Geltungsvermerk:
Dieser Gutschein wird von der Kämmereikasse eingelöst
Er verliert seine Gültigkeit am 1. Februar 1919
Verlängerung der Einlösungsfrist bleibt vorbehalten
Hildesheim, den 18. Oktober 1918
Der Magistrat: Dr. Ehrlicher
-
Nummern der Scheine:
Lit. A. 1 - 100000 bzw. Lit. B 100001 - 200000,
die Ziffern in Rot
Fehler beim Wahlspruch: „Domini“ statt „Domine“
Geltungsvermerk:
Dieser Gutschein wird von der Kämmereikasse eingelöst
Er behält seine Gültigkeit bis zum öffentlichen Aufruf
Hildesheim, den 24. Juni 1920
Der Magistrat: Dr. Ehrlicher
Nummern der Scheine:
Lit. C. 200001 - 300000 bzw. Lit. D. 300001 - 400000 die Ziffern in Rot
Der Fehler beim Wahlspruch wurde berichtet
Wenn man bei der Verausgabung des Notgeldes auch nicht von einem Wiederaufleben des von der Stadt durch Verpfändung seitens des Bischofs Magnus im Jahre 1428 erworbenen und bis zum Jahre 1772 ausgeübten Münzrechtes sprechen kann, so war es scheinbar doch naheliegend, aus diesem Anlaß durch Abbildung des alten Münzgebäudes an jenes Recht zu erinnern, auf dessen Besitz die Stadt zu jeder Zeit den allergrößten Wert gelegen und das sie gegen alle Angriffe hartnäckig verteidigt hat.
Zudem gehört die alte Münze zu einem der wenigen ganz massiven Profanbauten Hildesheims und besitz große malerische Wirkung, die auf dem Schein, gefertigt nach einer Aufnahme von 1913, zum Ausdruck kommt.
Erste Ausgabe 1918
Schwarzgrüner Druck
Untergrund hellbraun
Größe 88 x 53 mm
Druck:
J. E. König & Ebhardt
Hannover
Entwurf von C. Saeger
Vorderseite:
Am Rande oben und unten verteilt:
Kriegsnotgeld der Stadt Hildesheim
In der Mitte:
Gutschein über Fünfzig Pfennig
Die letzten beiden Worte auf damasziertem Band. Darunter der Geltungsvermerk:
Dieser Gutschein wird von der Kämmereikasse
Eingelöst. Er verliert seine Gültigkeit am 1. Februar 1919.
Verlängerung der Einlösungsfrist bleibt vorbehalten.
Hildesheim, den 18. Oktober 1918
Der Magistrat: Dr. Ehrlicher
Rechts o. d. Plattennummern: Lit. A. 1 - 250000 bzw. Lit. B. 250001 - 500000, die Ziffern in Rot
In den vier Ecken die Zahl „50“.
Rückseite:
In der Mitte, als sechseckiges Medaillonbild, das ehemalige städtische Münzgebäude mit der Beischrift ALTE- MÜNZE. Unmittelbar über d. letzten Wort sehr klein die Künstlersignatur C. S.
Zu beiden Seiten wiederholt auf einem Band in zwei Zeilen die Wertbezeichnung „Fünfzig Pfennig“, das übrige Feld ausgefüllt durch Rosenornamente.
In den vier Ecken in Doppelkreisen klein die Wertzahl „50“.
Saeger stellte hier einen anderen Teil des Hildesheimer Marktplatzes dar: den Marktbrunnen mit dem „Roland“, dem mittelalterlichen Wahrzeichen für das Stadtrecht. Ihm gegenüber das „schönste“ Fachwerkhaus Deutschlands, das Knochenhaueramthaus.
Der dargestellte Geizhals mit seinem Geldsack mußte als zeitgemäße üble Errungenschaft recht geeignet sein, auf dem Notgeld verewigt zu werden.
Zugleich erinnert das Bild an Georg Bergmann, dem heimatlichen Künstler, dem Hildesheim neben einer Reihe von Arbeiten auch die Malereien auf den Windbrettern am Knochenhaueramthaus verdanken, dessen viertes Bild von links eben jenen Geizhals darstellt.
Der Goethische Spruch hat keine unmittelbare Beziehung zu den Darstellungen, wohl aber allgemein zu der damaligen Kriegszeit, und er paßt so recht zu den Ereignissen der damaligen Zeit, die dem 9. November 1918 unmittelbar vorangingen.
Erste Ausgabe 1918
Stahlblauer Druck
Untergrund grau
Größe 125 x 83
Druck:
J. E. König & Ebhardt
Hannover
Entwurf von C. Saeger
Vorderseite:
Links im Feld der Marktbrunnen mit dem Roland, gegenüber das Knochenhaueramthaus. In der unteren rechten Ecke des Bildes, schwer erkennbar, die Künstlersignatur C. S.Am oberen und unteren Rand des Scheines verteilt:
Kriegsnotgeld der Stadt Hildesheim
In der Mitte:
Gut für Fünf Mark
Darunter der Vermerk über die Geltungsdauer:
Dieser Gutschein wird von der Käm-
mereikasse eingelöst. Er verliert sei-
ne Gültigkeit am 1. Februar 1919. Verlängerung
der Einlösungsfrist bleibt vorbehalten.
Hildesheim, den 18. Oktober 1918.
Der Magistrat: Ehrlicher
Rechts von „Gut für“ die Nummern 1 - 160000.
Unter „F“ von „Fünf“ ein kleiner Trocken(Präge-)stempel des Stadtsiegels des Magistrats.
Rückseite:
In der Mitte der Geizhals mit seinem geöffneten Geldsack, dem die Goldstücke entquellen, mit der Beischrift:
Geiz ist die Wurzel alles Uebels
Zu den Seiten verteilt der Goethesche Vers aus „Lila“, 2. Aufzug, vom Magier gesprochen:
Allen Gewalten
Zum Trutz sich erhalten,
nimmer sich beugen,
kräftig sich zeigen
rufet die Arme der Götter herbei!
Über diesem Mittelmedaillon auf verzierter Leiste „FÜNF MARK“. In der Umrandung verteilt die achtmal wiederholte Zahl „5“.
Der Entwurf wurde vom Hildesheimer Kunstgewerbeschul-Lehrer C. Saeger geschaffen.
Bei der Wahl der Darstellung hatte er den Gedanken, daß auf dem Notgeld Hildesheims vor allem das Gebäude nicht fehlen durfte, in dem das Wohl und Weh‘ der Stadt beraten wird und in dem die Fäden der Stadtverwaltung zusammenlaufen: dem Rathaus.
Saeger nahm von der ganzen Front die Südwestecke, die für das schmale Mittelfeld am günstigsten war und die auch am malerischsten wirkt.
Für die andere Seite war als Gegenstück die Darstellung des Wahrzeichens der Stadt, ihr vollständiges Wappen mit Helm und Kleinod, der Jungfrau, geboten. Die das Feld ausfüllenden Rosenornamente sollten auf die rollen hinweisen, die der Rosenstock in der Legende der altwürdigen Bischofstadt gespielt hat.
Erste Ausgabe 1918
Grüner Druck
Untergrund hellgrün
Größe 140 x 90 mm
Druck:
J. E. König & Ebhardt
Hannover
Entwurf von C. Saeger
Vorderseite:
Dreiteilig, im Mittelfeld ist die Südwestecken des Rathauses mit dem Trompeterturm und dem Marktbrunnen davor dargestellt. In den beiden äußeren Feldern oben verteilt die Aufschrift „ZEHN MARK“ und beiderseits darunter, innerhalb eines Kranzes von stilisierten Rosen, die große Wertziffer „10“.
Unter der rechten „10“ in rot die Nummern 1 - 120000.
Unter der linken „10“ als Trocken(Präge-)stempel das Stadtsiegel des Magistrats.
Rückseite:
In der Mitte, von Ranken und Rosenzweigen umgeben, das vollständige Wappen der Stadt, darüber und auf der ganzen Fläche verteilt die Aufschrift:
Kriegsnotgeld der Stadt Hildesheim
Gut für Zehn Mark
In den vier Ecken in runder Umrandung die Wertzahl „10“. Zu beiden Seiten des Mittelfeldes der Vermerk über die Geltungsdauer:
Dieser Gutschein wird von der Kämmereikasse eingelöst
Er verliert seine Gültigkeit am 1. Februar 1919
Verlängerung der Einlösungsfrist bleibt vorbehalten
Hildesheim, den 18. Oktober 1918
Der Magistrat: Dr. Ehrlicher
Rechts oben neben „Gut für“ in Rot die Nummern 1 - 120000
Text-Quelle:
Bildquelle:
- Foto / Bild
M. v. Bahrfeldt: Das Hildesheimer Kriegs-Notgeld von 1918 bis 1920, Alt-Hildesheim, Westermann 1920, Braunschweig, Bd. 3, S. 38ff
Privatbesitz H.-J. Brand
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