Malzeichen der Brauereigilde
Malzeichen für ein Gebräu Broihan
Mühlenzeichen über 1 Scheffel Weizen
Hildesheimer Holzzeichen
Hildesheimer Kalkzeichen
Hildesheimer (Getreide-)Malzeichen
Hildesheimer Steinkuhlenzeichen
Hildesheimer Torzeichen für 2 Pferde
Wer in Hildesheim brauen wollte, mußte zunächst eine Bescheinigung vom Magistrat holen, daß er für das laufende Jahr alle bis dahin fälligen städtischen Abgaben geleistet hat.
Auf diese Bescheinigung erhielt er in der Zollbude unter dem Rathaus eine große Messingmarke mit darauf abgebildeten 6 Malzkörnern gegen eine Abgabe von 1 Reichstaler und 12 Guten Groschen für jedes Gebräu Broihan. Zugleich mußte der brauwillige Bürger von der Braugilde gegen Abgabe eines Reichstalers eine weitere Marke, die sogenante Braumarke, lösen, jeweils für ein Gebräu. Diese beiden Marken wurde in der Mühle abgegeben, worauf das Schroten des Malzes erfolgen konnte.
Wer brauen wollte, mußte zunächst eine Bescheinigung vom Magistrat holen, daß er für das laufende Jahr alle bis dahin fälligen städtischen Abgaben geleistet habe. Auf diese Bescheinigung hin erhielt er in der Zollbude unter dem Rathause eine große Messingmarke mit darauf abgebildete 6 Malzkörnern gegen eine Abgabe von 1 Reichstaler und 12 Guten Groschen für jedes Gebräu Broihan.
Im Gegensatz zu den meisten Gebühren-Marken wurden die Holz-Zeichen kostenlos an die Hildesheimer (Voll-)Bürger abgegeben. Dieser durfte für den Winter soviel Holz mit sich nehmen, wie er mit dem Handbeil oder einer Barte (einer besonderen Form eines Beiles) schlagen und mit einer Karre oder einem Schlitten, der allein von Mitgliedern seiner Familie gezogen werden durfte, nach Hause schaffen konnte.
Ein Schutzbürger dagegen durfte nur ein Messer zum Schneiden verwenden und mußte sein Bündel auf dem Rücken selbst tragen.
Der Rat gab als Berechtigungsausweis bleierne Marken aus, die durch eingepunzte Monogramme die Waldungen auswiesen, aus denen Holz genommen werden durfte.
Bekannt sind:
HV = Hildesheimer Vold (oder Vorst)
SW = Südwald
K = Kiekebusch (Itzum)
S = Schiffgrund
Auch für die Beschaffung des zum Bauen notwendigen Kalkes mußte man Marken lösen.
Je nachdem, ob man zum Bau nur eine Karre voll Kalk oder sogar einen ganzen „Brand“ (soviel wie ein Kalkofen faßte), benötigte, bekam man Marken mit entsprechender Aufschrift ausgehändigt.
Bekannt ist eine Marke von 1609 mit dem Buchstaben HK (= Höhle Kalk, was wohl gleichbedeutend mit einem ganzen Brand ist). Ein Zeichen aus dem Jahre 1626 trägt die Aufschrift „KAHR KALCK“ (= eine Karre Kalk).
Der Kalkofen befand sich auf dem Steinberge im Besitz von Privatleuten.
Gegen Entrichtung der seiner Menge an Getreide entsprechenden Mahlkosten wurden an den Stadttoren Marken ausgehändigt, die den Mühlenknechten an Ort und Stelle weitergegeben werden mußte.
Hierbei gab es ein etwas kompliziertes System der Abrechnung:
- Marken aus Messing wurden für das mahlen von Weizen benutzt
- kupfernde Münzen für Roggen
- bleierne zum Schroten des Viehgetreides
Die Menge des zu mahlenden Getreides wurde durch die Anzahl der auf den Marken abgebildeten Körner angedeutet:
- 1/2 Korn bedeutete 1 Himpten
- 1 Korn bedeutete 2 Himpten
- 2 Körner bedeutete 2 Scheffel
- 6 Körner bedeutete 6 Scheffel
Die aufzusuchenden Mühlen hatten wiederum eigene Zeichen mit dem eingepunzten Monogramm. Bekannt sind z.B. GM = Godehardsmühle , BM = Bischofsmühle .
Die Bürger der Neustadt zahlten wieder in viereckigen Marken.
Weiterhin gab der Hildesheimer Rat Marken aus, mit welchen sich der Bürger bei den städtischen Steingruben (Steinkuhlen) Einlaß verschaffen konnte, um z.B. Steine zum ausbessern seines Hauses oder des Straßenpflasters zu holen.
Über die Höhe der Gebühr ist nichts überliefert, aber umsonst war es bestimmt nicht.
Als die Städte früher noch durch Mauern und Tore gesichert waren, haben verschiedene Städte Tormarken ausgegeben, um die Ein- und Ausgänge zu überwachen. Die Tormarken hatten je nach Ort und Zeit verschiedenen Charakter. Manche Marken waren an Personen gebunden und gewährten ihren Inhabern freien Durchlaß.
Die Torzeichen waren für die Alt- und Neustadt verschieden. Jeder Fuhrmann eines mit Zugvieh bespannten Wagens erhielt beim Anlangen an einem Tore der Altstadt einen Zettel, den er an der auf der Oberngünne befindlichen Zollbude abgeben, und wo er gegen Erlegung des üblichen Torgeldes ein Zeichen lösen mußte, das beim Abfahren aus der Stadt beim Torschreiber abgegeben wurde.
Die Torzeichen der Neustadt wurden bei der Einfahrt am Goschen - oder Goslarschen- und Braunschweigischen Tore gegen Erlegung eines 'Pflastergeldes ' ausgegeben und mußten bei der Abfahrt aus der Stadt dem Torschreiber zurückgegeben werden.
Die Torzeichen der Altstadt sind rund, meist von Kupfer, selten von Blei. Es wurden zu ihnen öfter Kupferpfennige verwandt, deren ursprüngliche Prägebilder man abgeschliffen hatte. Die Vorderseite zeigt regelmäßig das Wappen mit der Jahreszahl 1609, aus demselben Stempel wie die Mühlen-, Kalk- und Steinkuhlenzeichen. Auf der Rückseite stehen die Ziffern II, II, 2, 3, 4, 6, 8 je nach der Zahl der Pferde, die das Tor passierten ... Die Torzeichen der Neustadt sind einseitige, viereckige Messingplättchen, bei 1771 mit abgeschnittenen, bei 1897 mit abgerundeten Ecken. In der Mitte der halbrunde, eingebogene Schild mit dem Neustädter Wappen ..." usw.
Wir haben hier also ein altes Mautsystem, und die Marken waren die Quittung, daß die Straßenbenutzungsgebühr bezahlt war.
Text- u. Bildquelle:
M. Mehl; Hildesheimer Heimat-Kalender “Bargeldloser Zahlungsverkehr"; Gerstenberg-Verlag Hild.; 1973, Seite 74ff