[1] Der Grundriß des Gartenhauses des Rolandstifts ist eigenartig. Die Treppe liegt seitlich in der südwestlichen Ecke; im übrigen sind die sechs Zimmer symmetrisch zur Längsachse verteilt Bild 1).
Ein breiter Flur führt zu einem großen Versammlungsraum von 6,65 zu 8,80 m, der – das einzige gut erhaltene Beispiel dieser Art in Hildesheim – in reizvollster Weise in Stuck weiß in gold dekoriert ist. Die Längswand zerfällt in fünf Rahmen, jeder mit feinen Stäben, unten in der Mitte sich in Muscheln auflösend (Bild 2), oben sich mit Seemuscheln an den Fries, eine glatte Voute stützend. Festons hängen in der Mitte herab.
An der Decke ist in origineller Weise an den Ecken eine elegante Lösung erstrebt. Quer über die Fläche sind Profile gezogen, unterbrochen durch quergelegte Motive, Blattwerk und Blütenranken, die ein Mittelfeld umrahmen (Bild 3).
Von Einrichtungsstücken des Saales sind noch erwähnungswert ein einfacher Empireofen sowie die nachstehende Gedächnistafel:
Dieses Denkmal / verewigt das Lob / das Wohl seligen Senators /
Johann Erasmus Roland, / dessen edler Geist / von Gottesfurcht und
Menschenliebe belebt / dieses Heiligtum / der Reliogion und Tugend /
1769 gestiftet hat, / welches im Jahr 1772 den 8. September /
Eingeweihet ist.
Im Gärtchen hinter dem Sommerhause zwei steinerne Torpfosten mit der Jahreszahl 1772;
(Bild 4) ein muschelartiges Brunnenbecken daneben.
Text-Quelle:
- Literatur
Bildquelle:
- Foto / Bild
[1] Die Kunstdenkmäler der Provinz Hannover; Selbstverlag der Provinzverwaltung; Hannover 1911, Band II, Heft 4, Teil 1, Seite 235f
[1] Die Kunstdenkmäler der Provinz Hannover; Selbstverlag der Provinzverwaltung; Hannover 1911, Band II, Heft 4, Teil 1, Seite 234ff
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