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Das städtische Territorium des späten Mittelalters war sehr begrenzt. Im 15. Jahrhundert besaß der Bischof in der Stadt und in der Wackenstädter Gegend (Im Hohnsenbereich gelegene ehemalige Siedlung) der Domprobst einiges an Eigentum. Der übrige Landbesitz stand dem einzelnen Bürger, nicht aber der Gemeinde Hildesheim zu. Die Altstadt im Westen hatte seine damalig größte Ausbreitung erreicht und im Süden hatte die dompröpstliche Neustadt mit ihren eigenen Fluren bis über die Steingrube hinaus, weitere Ausbreitungen verhindert. Außerdem waren die in den Stadtgrenzen liegenden Flächen überall noch durch kirchliches und klösterliches Eigentum durchsetzt.
Dadurch war das Streben der Bürger nach Landbesitz sehr hoch. Wer von den Bürgern Geld besaß, der legte es vordringlich in Grund und Boden an und kaufte oder erwarb zu Lehen und Pfand auch in den Dörfern rings um Hildesheim ein Landgut, das er zu „vermeiern“, also zu verpachten pflegte.
In welchem gewaltigen Ausmaß dieses geschah, zeigt ein Lehensgüterverzeichnis Bischofs Ernst I., das über fünfzig Hildesheimer als dessen Lehensträger mit zum Teil beträchtlichem Besitz nennt.
Der Handwerker jedoch, der zumindest ein Gärtchen oder kleines Landstück vor den Toren haben wollte, pachtete es entweder vom Bischof oder einem Stift. Dadurch entstanden ringsum Hildesheim, vom Rottsberg über Neuhof hinaus, diese Kleingärten.
Um den Landmangel auszugleichen, gingen die Bauern von der Dreifelder- zur Vierfelderwirtschaft über.
Dieser Umstand folgte zu Verärgerniss mit den Bürgern. Denn ein erheblicher Teil von ihnen hielt damals noch Vieh und verlangte für diese Bereitstellung von Hut-(Hüte-) und Weideflächen. Und dieser Forderung kam der Hildesheimer Rat auch nach. Während der Gemeinde um die Mitte des 14. Jahrhunderts wohl nur die „Stadtwisch“ an der unteren Innerste zur Verfügung stand , konnten allmählich die „Venedig“, der „Mayenburg“, die „Kampwiese“ des Michaelisklosters unter dem „Krehla“, die „Kleine Masch“ des Moritzstiftes (um der heutigen Maschstraße gelegen), die „Oldendorfer Wiese“ und später noch der ganze „Schenkenbrühl“ hinzuerworben werden.
Jedoch wuchs die Viehhaltung der Bürger schneller als der Zuerwerb von Weideflächen. Deshalb blieb zunächst nichts anderes übrig, als die Nutzung zu reglementieren.
Wer Schoß (Steuern) von einen Bürgerhaus zahlte, setzte eine Ordnung im Jahre 1440 fest, durfte 2 Kühe halten, der Ratmann aber durfte drei halten und jeder Bürgermeister deren vier Rinder. Ein Weidegeld zahlte anfangs der Nutzer nicht. Dieses wurde erst 1493 eingeführt, als die mächtig aufgelaufenen Schulden der Stadt den Rat zwang es einzuführen. Für die „Wischkuh“ mußten drei Schilling entrichtet werden.
Der weiterhin hohe Mangel an Weideflächen führte dann im 15. Jahrhundert dazu, daß der Rat zugunsten seiner Bürger rücksichtsloser in die Flurgerechtigkeit ihrer Nachbarn eingriff. Und nicht nur die städtischen Klöster und Stifte wurden hier betroffen, sondern auch die Bauerndörfer ringsum Hildesheims. Unter den Klagepunktend Bischofs Magnus von 1440 finden sich die frühesten Beschwerden über hildesheimische Eingriffe in die Viehtriften und die Almende der Neustadt sowie der Ortschaften Einum, Uppen, Harsum, Moritzberg, Ochtersum, Himmelsthür und Drispenstedt.
Aus dieser Zeit stammte auch wahrscheinlich die Bildung abgesonderter städtischer Weidegenossenschaften, die bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts bestanden. Sie teilten sich als Ostertor-, Hagentor- und Dammtorweidegemeinde die angrenzenden Weideflächen. Die Grenze zwischen der Oster- und Hagentorweide lag in einer Linie vom „Langen Garten“ über den „Bavenstedter Busch“ zum Harsumer Walde. Die Hagentorleute nutzten den Bezirk „bis zum Wege zwischen Hasede und Steuerwald“. Nach erbittertem Streit mit dem Kloster Marienrode, der 1445 durch einen Schiedsspruch Herzogs Wilhelms v. Braunschweig ausgeglichen wurde, gelang es dann auch den Bürgern im dem Dammstadtviertel, eine hinreichende Weideflur zu gewinnen. Sie nutzten fortan die Feldmark nicht nur zwischen Moritzberg und Marienrode, sondern trieben ihre Herden auch in das Sorsumer Holz bis hin zum „Steilen Stiege“.
Besser als mit den Acker- und Weideflächen war Hildesheim mit seinem Wald gestellt, obwohl er reichlich abgelegen von der Stadt, durch die Gemarkung der Orte Moritzberg, Neuhof und Marienrode von dem sonstigen Gemeindeland völlig abgeschnitten war. Der Wald befand sich als „Almende“ (Gemeinschaftlicher Besitz) im der Nutzung zahlreicher Ortschaften. Sie befand sich im Dreieck zwischen den Dörfern Heyersum, Diekholzen und Sibbesse.
Es waren drei Waldgenossenschaften, deren eine Gruppe, die etwa in Barfelde ihren räumlichen Mittelpunkt hatte, nutzte wohl im Wesentlichen den Westabhang der waldbedeckten Hügellandschaft. Die zweite Waldgenossenschaftsgruppe, in dem „güldenen Winkel“ bei Sorsum, gehörte den „Fünfdörfern“ Sorsum, Groß- und Klein Escherde, Emmerke und Himmelsthür. Der dritten Gruppe, diejenigen Gemeinden die sich ostwärts von diesem Waldbezirk angesiedelt hatten, verblieb der Rest bis an den sogenannten Südwald. Außer der Altstadt Hildesheim – sie hatte wohl vor allem die Ansprüche vom „Alten Dorfe“ und von Wackenstedt an sich gezogen – und der Neustadt als der Rechtsnachfolgerin von Losebeck benutzten die Bauerschaften von Ochtersum, Barienrode, Diekholzen und Drispenstedt, die Flurinhaber des nun bis auf den einen „Trillkehof“ vergangenen Dorfes Lotingessen sowie einzelnen Klöstern und Adeligen zugehörigen Höfe in Asel, Einum, Bavenstedt und Achtum diese Holzungen."
(im Original übernommen)
Text-Quelle:
Johannes Heinrich Gebauer, „Geschichte der Stadt Hildesheim“; A. Lax-Verlag Hildesheim, 1924; Band 2, Seite
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