Im Hildesheimischen wurden eine geraume Zeit nach der großen Erfindung der Typographie in zwei Städten Buchdruckereien und Buchläden angelegt; in der Stadt Hildesheim im I6ten und I7ten, und in der Stadt Peine im I8ten Jahrhundert. In den besondern ehemaligen Verhältnissen des Fürstbischofs und der Stadt Hildesheim, als Folge der Hildesheimisch-Braunschweigischen Fehde 15 19 liegt der Grund, daß man, rückblickend der Vorzeit, in der Stadt Hildesheim die fürstbischöflichen und die städtischen Buchdruckereien und Buchläden unterscheiden muß. Der Fürstbischof machte dem Magistrate und dieser wiederum den Bischof, dieses Privilegien zu erteilen, streitig. Der Erstere behauptete, daß nach dem Reichsabschied in Speier vom Jahre 1570 und nach der Reichs-Polizeiordnung in Frankfurt vom Jahre 1577 nur ansehnliche Reichsstädte, und in mittelbaren Städten nur Landesfürsten und Universitäten Buchdruckereien und Buchhandlungen etablieren konnten, mithin der Stadt diese Gerechtsame nicht zuständen; dahingegen deduzierte (schlußfolgte) die letztere aus eben den Reichsgesetzen für sich diese Gerechtsame gegen den Fürstbischof, dem sie überhaupt keine Gewalt über die Stadt einräumte.
Die erste Buchdruckerei in der Stadt Hildesheim hat der Magistrat im Jahre 1600 im St. Pauls-Kloster angelegt. Da diese Druckerei ohne Genehmigung des Landesfürsten geschehen war, wurde dem Bürgermeister und Rat befohlen, diese Anlage abzuschaffen. Der Magistrat verklagte im Jahre 1601 den Landesfürsten wegen diesen Befehls beim Reichskammergerichte zu Speyer, woselbst die Sache „beiden Seiten bis zum Jahre 1614 eifrig ward, nachher aber liegen blieb“.
Die Stadt Hildesheim erteilte das erste Drucker-Privilegium einem Mann, Namens Dunker, das letzte erhielt Christoph Johann Harz. Dieser verzichtete im Jahre 1754 darauf und wurde von jetzt an die Buchdrucker des Martini-Waisenhauses auf dem Steine, welches sich anfänglich selbst administrierte, im Jahre 1771 aber an Johann Christan Ludolph Tuchtfeld verpachtete. Nach seinem Tode 1806 wurde, vom Jahre 1807 an, der Buchhändler Johann Gerstenberg Pächter der Buchdruckerei.
Der Hildesheimer Magistrat privilegierte seit dem 17. Jahrhundert besondere Buchhandlungen. Ein Privilegium erhielt im Jahre 1664 der Buchführer Lauenstein, im Jahre 1740 der Buchhändler Ludolph Schröder in Braunschweig, der in Hildesheim einen Buchladen anlegte, welchem der Faktor Koder vorstand, der aber nach dessen Tode geschlossen wurde. Das Privilegium einen Buchhandel zu führen wurde darauf im Jahre 1788 dem Buchdrucker Tuchtfeld überlassen, der im Jahre 1789 eine Buchhandlung errichtete, die aber nur ein Jahr lang Bestand hatte.
Seit dieser Zeit bis zum Jahre 1797 gab es in Hildesheim keine Buchhandlung mehr. In dem letzten Jahre wurde dem J.D. Gerstenberg das Privilegium vom Buchdrucker Tuchtfeld gegen eine namhafte Summe abgetreten, und seit dieser Zeit sorgt die Gerstenbergsche Buchhandlung für den Bedarf der inländischen und ausländischen Literatur, und unterhält „zum Besten des Publikums“ eine ansehnliche Leihbibliothek.
(Im Original übernommen)
Text-Quelle: |
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- Literatur |
Zeppenfeld, Beiträge zur Hildesheimer Geschichte "Historische Nachrichten von den Hildesheimschen Buchdruckereien und Buchhandlungen" Gerstenbergische Buchdruckerei, Hildesheim 1830, Band 3, Seite 82ff |
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