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Der „Dreckwagen“ war der erste nachweisbare Müllwagen Hildesheims.
Um den Hausbesitzern ihre Reinigungspflicht zu erleichtern, hatte die vorsorgliche Verwaltung anscheinend bald nach 1400 sogar eine städtische Müllabfuhr eingerichtet.
Gegen eine feste Gebühr beseitigten „Dreckwagen“ oder eine „Dreckkarren“ des Bauamtes den zusammengekehrten Schmutz.
Ein Ratsbeschluß von 1511 verfügte den Einsatz von drei Karren, die „den stratendreck und allen dreck“ auf den Wall zu führen.
Eine Kanalisation besitzt die Stadt bereits seit Anfang 1860.
Die Bezeichnung „Lappenberg“ (= Lumpen-, Abfallberg) steht in früheren Zeiten für die Müllberge vor der Stadt.
In Hildesheim fand man diese Müllberge vor fast allen Toren: vor dem Hagentor, Almstor, Ostertor und dem Hl. Kreuztor der Altstadt, vor dem Braunschweiger Tor der Neustadt und auf der Venedig, vornehmlich aber beim Neuen Tore hinter St. Godehardi, wo sich der alte Namen als Straßenbezeichnung bis heute gehalten hat. Sie wurden mit den → Lumpenpfählen gekennzeichnet.
Auf dem heutigen Lappenberg sind bereits 1536 Wohnungen der Neustädter Juden bezeugt.
1625 stand dort ein Galgen, der 1673 erneuert wurde. 1691 wurde am Lappenberg ein Reitplatz eingerichtet.
Mit den „Lumpenpfählen“ wurden die → Lappenberge, also die Müllhaufen, vor den Stadttoren gekennzeichnet.
Die Hygiene in der Frühzeit war im Allgemeinen schon desolat. Dieser Zustand betraf auch die Straßen. Es war normal seinen Abfall, den Mist seiner Haustiere, selbst die eigenen Fäkalien einfach auf die Straße zu kippen.
Bereits das Stadtrecht hatte jedoch bei 5 Schillingen verboten, „Kuhmist" auf die Straße zu werfen, sofern man ihn nicht flugs abfahren wolle. 1390 verbot der Rat, ohne seine Genehmigung straßenwärts unter Läden und Fenstern Misthaufen anzulegen. Auch wurde wiederholt für unterlassene Straßenreinigung Bußen an die Kämmereikassen gezahlt.
Ausführliche Bestimmungen über diese Fragen brachte die große Satzungssammlung von 1440. Niemand sollte danach „Dreck, Hanf, Schewe oder Mist" auf die Straßen, den Markt oder unbebaute Plätze werfen, den Nachbarn zukehren oder in einen der Flußläufe befördern, sondern als Ablagerungsstelle nur die Venedig, den Mayenburg, die Saumasch bei der Kartause, die Steingrube oder die Vogelweide beim Alten Markt benutzen.
Der Rat behält sich auch vor, bestimmte Reinigungszeiten für die Straße bekanntzugeben. Dann mußte die Gasse innerhalb dreier Tage gesäubert sein.
Für sonstige Abfälle standen teils die sogenannten „Schlinge" (Mauerdurchbruch) zur Verfügung, teils richtete die Verwaltung später auch durch → Lumpenpfähle gekennzeichnete → Lappenberge ein.
Auch der Unart, duftende Düngerhaufen hart bei den Toren und an den äußeren großen Verkehrswegen aufzutürmen, sah man nicht ruhig zu: schon 1383 ergeht der Befehl, sie außerhalb der Schlagbäume in das Feld zu schaffen. Diese Weisung wurde 1440 dahin erweitert, daß innerhalb der Zäune, Schläge und Zingeln jedwede übelriechende Anhäufung zu unterlassen sei. Trotzdem trabten die Urheber solchen Unflats noch ziemlich unbehindert in den Straßen umher, da eine Verordnung von 1520 gewiß nur die gröbsten Auswüchse abstellen will, wenn sie das Herumlaufen von Schweinen und sonstigem Vieh auf den Kirchhöfen untersagte.
(im Original übernommen)
Text-Quelle:
Johannes Heinrich Gebauer, „Geschichte der Stadt Hildesheim“; A. Lax-Verlag Hildesheim, 1922; Band 1, Seite
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