Schon frühzeitig übernahm der Rat der Stadt den Ausschank von Bier und später von Wein in eigener Verwaltung.
Städtische Hopfenberge wurden verpachtet, so 1439 ein solcher unter „Pepersaks Garten“; ferner 1571 ein Hopfenkamp beim Magdalenenkloster. Seit 1347 sind die „Bierpfennige“ eine wichtige Einnahmequelle für die Stadt, sie waren der Zoll (Oktroi) auf eingeführtes, namentlich Einbecker Bier. Dieses wurde lange Zeit im Ratskeller („Eimscher Keller“) verschenkt. 1440 kostet das Stübchen vier neue Pfennige, das Einbecker war doppelt so teuer als einheimisches Bier.
1445 verkauft der Rat allein beide Sorten und bestimmt, daß auf einheimischen Festen nur Hildesheimer Bier getrunken wird. Da die Braugerechtsame (Braurecht) der Patrizierhäuser schließlich zu einer großen Zahl von privaten Brauereien führte, so wurde ihre Zahl 1441 durch Erhöhung des Brauereigewinngeldes auf 40 rh. Gulden beschränkt. Von jedem Fasse fremden Bieres wurden zwei neue Schillinge Einfuhrzoll erhoben.
Die Bierzise, d.i. die Abgabe von drei Lübeckschen Schillingen pro Faß an den Bischof, die das Domkapitel am 4. Oktober 1481 dem Bischof Berthold II. als Landessteuer bewilligt hatte, führte zu einer echt mittelalterlichen Fehde zwischen Bischof und Stadt, dem sogenannten Bierkrieg, der bis 1482 währte.
Auch bei den späteren Verhandlungen über Zusammenschluß von Alt- und Neustadt 1582 spielte das Recht des freien Bier- und Weinschankes seitens der Neustädter eine große Rolle.
Der „Einbecker Bierzapfer“ waltete im „Einbecker Keller“ unterm Rathause, andere sogenannten „Knechte“ im „Neuen Schaden“ sowie in dem Weinkeller.
Im Original übernommen
Text-Quelle:
A. Zeller: Die Kunstdenkmäler der Provinz Hannover; Band 2, Kapitel 4; Selbstverlag, Hannover 1912; Seite 39f
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