auch: Landhude
Nicht zu verwechseln mit der Verteidigungsanlage "Landwehr"
Nachdem Sich die Landeshoheit der Deutschen Fürsten gebildet hatte übten auch diese das Recht aus, die Landesbewohner zur Verteidigung von Land und Leute aufzufordern: eine solche „Vergadderung“ des Volks hieß „Landwehr“, weil sie den Zwecke hatte, das Land zu „wehren“ und zu beschützen. Da es jedoch nicht immer tunlich war, das Volk in Masse zu dieser Verteidigung zu gebrauchen, beriefen die Fürsten einen Ausschuss „rüstiger“ wehrhafter Leute, welche mann, besonders in Westphalen, „Schütten“ nannte, entweder weil sie zu diesem Zwecke „ausgeschossen“ waren, oder weil sie das Land „beschützten“.
Die Fürstbischöfe zu Hildesheim bedienten sich oft dieser Streitmacht. Bischof Bernward zog mit ihnen gegen die ins Hildesheimer Land einfallenden Dänen und Slaven. Bischof Gerhard zog mit der Landwehr in die Schlacht von Dinklar.
In diese Landwehr mußten Edelleute, Bürger und Bauern eintreten. Der Geistlichkeit war es durch die Kirchengesetze verboten persönlich die Waffen zu führen; dieß wurde jedoch, besonders in einem Verteidigungsfall nicht immer so genau genommen.
Text-Quelle:
Beiträge zur Hildesheimer Geschichte, J.D. Gerstenberg, Hildesheim 1829, Band 1, Seite 116
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