zurück: Ärzte, Apotheker, Heilpersonal
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von Walther Tuckermann
Beschäftigen wir uns nunmehr mit denjenigen Personen, welche die Behandlung kranker Menschen – im Gegensatz zu der nur aus christlicher Liebe entspringenden Krankenpflege der Geistlichen – berufs- und gewerbsmäßig betrieben. Es sind Ärzte, Wundärzte, Bader und Barbiere, Quacksalber, die Alexianerbrüder, Ärztinnen und Hebammen und sogar – der Schinder!
Zunächst die Ärzte
Während in den Stadtrechnungen bereits im Jahre 1382 ein Arzt Reinecke und dessen Honorar kurz erwähnt werden, finden wir die ersten eingehenden Nachrichten erst im Jahre 1415. Sie betreffen den Magister Peter Arnd und verdienen als ein idyllisches Bild mittelalterlichen Leben etwas eingehender wiedergeben zu werden.
Arnd hatte irgendetwas verbrochen – was, läßt sich leider nicht mehr feststellen – und war deswegen in das Ratsgefängnis, den „Keller“ geworfen. Ungewiss darüber, ob und inwieweit dem Arnd eine strafbare Handlung zur Last zu legen sei, sendet in der Zeit zwischen dem 12. Juli und 5. August des Jahres 1415 der Rat der Stadt den Arzt Magister Heinrich (Lupi) mit einem Schreiben an die Fakultät der Ärzte an der Universität Erfurt und bittet dieselben um ihr Gutachten.
In diesem Schreiben wird auf eine anliegenden Schrift, in welcher die Arnd’sche Angelegenheit ausführlich dargestellt sei. Sowie auf zwei Rezepte verwiesen. Leider sind Schrift und Rezept nicht erhalten.
Magister Heinrich ritt über Einbeck nach Erfurt, konnte dort aber, obwohl er zur mündlichen Verhandlung daselbst ausdrücklich autorisiert war, offenbar zu keinem Resultat kommen und brachte daselbst das Fakultätsmitglied, den Magister und Doktor Johann von Horn, mit nach Hildesheim. Dieser nahm in der damals wahrscheinlich noch in dem Eckhaus der Kramer- und Schulstraße gelegene Apotheke Quartier und verhörte den gefangenen Arnd täglich. Leider sind auch über dieses Verhör keine Aufzeichnungen vorhanden, wohl aber über die sonstige Tätigkeit des Doktor von Horn. Die Weinrechnungen des Rates legen davon Zeugnis ab.
Am 10. August wurde ihm ein halbes Stübchen (stoveken) Wein in die Apotheke gesandt, am 12. ein ganzes Stübchen und vom 13. ab morgens und abends je ein Stübchen. Am 17. August gesellte sich zu ihm der schon erwähnte Domherr und Magister Nicolaus von Höxter – und gleichzeitig erscheinen auch in den Weinrechnungen zwei Stübchen!
Zum Schluß heißt es: „und was der Herr inzwischen noch getrunken hat“ – 2 ½ Stübchen. Geschenkt wurden darauf zur Belohnung dem Erfurter Doktor nach Abschluß seines Verhörs ein Paar Hosen und vier Gulden (oder in Hildesheimer Geld 3 ½ Pfund und 5 Schilling; ferner bezahlte der Rat seine Rechnung in der Apotheke in der Höhe von 8 ½ Pfund 5 ½ Schilling und 4 Pfennige. Meister Heinrich aber, der ihm wiederum nach Erfurt zurückgeleitet, erhielt zum Geschenk fünf Gulden, d.h. 3 ½ Pfund und 5 Schilling, sowie an Reisekosten und Diäten auf den beiden Reisen 6 Pfund und 8 Schillinge. Die Konsultation des gelehrten kam der Stadt also teuer zu stehen.
Magister Peter Arnd machte 1415 einen vergeblichen Versuch zu entkommen, wurde wieder eingefangen und erst im Jahre 1422 in Freiheit gesetzt. Er muß aber bald wieder das alte Vertrauen genossen haben, denn schon im Jahre 1431 wurde ihm vom Rat für Heilung Verwunderter ein ganz ansehnliches Honorar von zwei Pfund gezahlt; ebenso auch in der Folgezeit.
Überhaupt war der „Ärztelohn“ in damaliger Zeit gar nicht so schlecht. Zahlreiche Aufzeichnungen finden sich darüber in den Stadtrechnungen, die meistens Beträge von 8-10-30 Schillingen, nicht selten sogar einige Pfund aufweisen. Leider ist nur niemals dabei bemerkt, was dafür geleistet worden ist und wie lange die Behandlung gedauert hat, ein Moment, was bei der wohl regelmäßig eintretenden Eiterung aller Wunden nicht hoch genug angerechnet werden kann. Die höchste Summe, die ich verzeichnet finde, bekam im Jahre 1419 Magister Nicolaus, nämlich zwanzig Gulden, gerechnet zu 15 Pfund. Vergleichsweise sei erwähnt, daß im Jahre 1407 dem Scharfrichter, welcher einem Mann die Augen ausstach, 3 ½ Pfund und 2 Schilling ausgezahlt wurden, und des Rates Schmied, der den Titel „Pferdearzt“ (perdearste) führte, im folgenden Jahr (1408) für die Behandlung eines dem Rat gehörigen schwarzen Hengstes 13 ½ Schilling und 2 Pfennig erhielt.
Auffallend ist eine kurze Bemerkung aus dem Jahre 1438, nach dem zu schließen ist, das die Ärzte – oder wenigstens der eine oder andere – einen gewissen Anteil an den Einkünften der Apotheke gehabt haben müssen.
Über die Vermögensverhältnisse der Ärzte ist eine kurze Notiz von Bedeutung, daß im Jahre 1404 Hans Luceke, der wohlhabendste Mann in Hildesheim zu damaliger Zeit, 15 ½ Mark Schoss d.h. Steuer, der Arzt Magister Gerhard aber nur ½ Lot, d.h. den 32. Teil einer Mark, bezahlte, was bei jenem einem Vermögen von 1984 Mark, bei diesem nur von einem Bruchteil einer Mark entsprach.
Leider geben uns die Ratsurkunden gar keinen Aufschluss über das positive Wissen unserer Herrn Kollegen von damals. Einige anderen Quellen bieten uns indessen Fingerzeige in dieser Hinsicht. So geben die Schilderungen des bekannten Hildesheimer Bürgermeisters Henning Brandis in seinem Tagebuch ein anschauliches Bild von dem Stand unserer Wissenschaft am Ende des 15. Jahrhunderts. Er schreibt:
„ Am 22.2.1474 strammte sich mein linkes Bein, indem es anschwoll, sodaß ich nicht gehen konnte; es schmerzte mir von Tag zu Tag mehr und wurde je länger, desto ungelenkiger. Ich brauchte mancherlei, es wollte aber nichts helfen. Ich saß zwanzig Wochen im Hause und war nicht zehnmal draußen. Auch mußte ich das Bein noch lange schmieren und schonen bis gegen Weihnachten. Ich fühlte auch an der rechten Seite meiner Brust an den Rippen etwas sitzen, was mir wehtat. Da folgte ich Dr. Dietrich Lindemann’s Rat, und dieser Ließ mich am linken Beine zur Ader. Das Blut wollte aber nicht laufen. Da ließ er mich am Vorderarm zur Ader; fortan lebte ich nach des Arztes Rat, bis es besser wurde“.
Ein andermal befiehl ihm eine schwere innerliche Krankheit, die ebenfalls mit Aderlass und Abführmittel behandelt wurde.
„Im Jahre 1493, als ich im Auftrag des Rates in Braunschweig war, um dem Widerrecess (Gegenvergleich) zur Aufnahme zu verhelfen, wurde ich daselbst des Montags nach Cantate (6. Mai) krank. Mittwochs fahre ich mit dem Probst, meinem Bruder, im verschlossenen Wagen nach Hause. Ich ließ sofort meinen anderen Bruder und den Apotheker holen, da man mir riet, mich am Vorderarm an der Vena mediana zur Ader zu lassen. Donnerstag (9. Mai) ließ man mich an der Leberader desselben Armes zur Ader. Die Waden taten mir so weh, daß ich nicht gehen konnte. Sonnabend (11. Mai) nahm ich ein Abführmittel, genannt „Kastefistel“. Ich hatte etwa sechsmal Stuhlgang, davon wurde ich merklich besser, sodaß ich allein wieder gehen konnte. So dauerte das acht Tage lang. Sonntag Exaudi (19. Mai) aß ich von Cartate (das lateinische Caritas in überragender Bedeutung „Minnebrod“, hier wahrscheinlich ein bestimmtes Gebäck). Montag und Dienstag wurde ich wieder schwächer und konnte nicht vorwärtsgehen. Da ward geraten, einen Wundarzt bei das linke Bein zu kriegen, der es öffnen sollte; das tat mir beide Male weh. Mittwochnacht schlief ich unruhig; es war in der Krankheit die böseste Nacht. In der Morgendämmerung werde ich durch einen Traumsehr getröstet; mich dächte, jemand, den ich ganz gerne hatte, sagte mir mit heiser Stimme: es wird jetzt besser werden. Das wiederholte ich fröhlichen Mutes wohl dreimal. sodaß man glaubte, daß Irrereden mit unterliefen. Dann nahm ich noch ein Abführmittel ein. Von Stund an wurde das Gehen besser und die ganze Krankheit. Am Dienstag nach Bonifatius (11. Juni) ging ich zuerst wieder zum Rathaus“. -
Beim Lesen dieser beiden Krankheitsgeschichten und ihrer Behandlungsmethoden kann man im Zweifel darüber sein, ob man überhaupt von einer „Wissenschaft“ reden kann. Und doch muß der erwähnte Arzt Dietrich Lindemann ein studierter Arzt gewesen sein, da ihm Brandis den Doktortitel beilegte.
Zeitweise müssen sogar Hildesheimer Ärzte sich auch eines weiter reichenden Ansehens erfreut haben. Denn in einem Schreiben des Rates von Hannover an den hiesigen vom 24.4.1422 verspricht derselbe zwei dortigen Augenkranken freies Geleit zum Besuch Hildesheimer Ärzte.
Daß auch die Kunst, Bandagen anzufertigen, in Hildesheim gegen Ende des 15. Jahrhunderts bereits nicht ganz unbekannt war, geht aus einer Tragik-komischen Episode des Wucherers Tile Döring „mit dem Stelzfuß“ hervor. Der Bürgermeister Henning Brandis erzählt von ihm, daß er wegen Wuchers festgenommen werden sollte. Als er aber heimlich gewarnt wurde, erklärte er keck: er sei nicht furchtsam; wer Angst habe, der soll doch in einen Kübel kriechen und durch das Spundloch gucken! Am 29.10.1493 wurde Tile gefangen, ins Ratsgefängnis geworfen und zwei Tage darauf vor Gericht gestellt. „Da stieß er den Henker (angsmann) mit seiner Stelze an. Es entstand dadurch ein Auflauf. Der Schinder lief vom Gericht fort und dem Henker ward schlecht zu Sinn. Zuletzt standen letzterem die Richteherren bei. Da band er ihn, führte ihn auf die Steingrube und schlug ihm das Haupt ab. Man fand bei ihm in der Tasche seines Stelzfußes, 18 rheinische Gulden und sechs Pfund. Davon bekam der Henker vier Gulden, die drei Kohlenträger (seine Gehilfen) jeder ein Pfund, den Rest bekam seine Frau und Kinder“. –
Nicht immer gelingt es leicht, aus den Hildesheimer Urkunden die Ärzte von dem niederen Heilpersonal zu unterscheiden, da dieselbe Persönlichkeit bald „Arzt“ und bald wieder „Wundarzt“ genannt wird, gelegentlich dem Arzt sowohl wie dem Wundarzt den Titel „mester“ oder „magister“ beigelegt wird.
Erwähnt werden in den Ratsakten folgende:
1382 |
Arzt Reynecke |
1415-48 |
Magister Peter Arnd |
1415 |
Magister Heinrich Lupi |
1416-24 |
Meister Cord der Wundarzt |
1422-43 |
Magister Johann (von Hannenrod?) der Wundarzt |
1432-75 |
Arzt Conradus Lovemann |
1441 |
Magister Johannes Spakhold, phisicus |
1460-80 |
Meister Johannes von Cöln der Wundarzt |
1462-64 |
Magister Heinrich Withon |
1463-80 |
Arzt Hermann Marborg |
1473 |
Magister Berthold |
1481 |
Arzt Martens |
Als Augenärzte werden genannt:
1446 |
Der Jude Jacob |
1468 |
Dietrich Brage |
Einige von ihnen standen im Dienste der Stadt, so z.B. der Wundarzt Johann von Hannenrod (1437) und Johann Spakholt, dem im Jahre 1441 der Rat ein Empfehlungsschreiben mitgab, als er Hildesheim verließ. In demselben wird er Lehrer der Arzneikunst (lerer in der ercedige) und „Physikus in den natürlichen Künsten der Arznei“ (phisicus in den naturliken künsten der erczedinge) genannt. Auch Conrad Lovemann wird als „des rades arste“ im Jahre 1462 bezeichnet.
Zwei Jahre früher, am 24.3.1460, hatte übrigens der Rat mit dem Arzt Magister Johannes von Cöln einen Vertrag auf 3 Jahren abgeschlossen, laut welchem derselbe verpflichtet war, die Bürger der Stadt treulich zu pflegen nach bestem Wissen und Niemand zu vernachlässigen. Als Gegenleistung wurde er für diese drei Jahre von allen Abgaben, Schoss, Wachdienst, allen Verpflichtungen und dergleichen befreit und erhielt alle Jahre eine Kleidung „wie die übrigen Diener und Gesinde des Rates“. Dafür hatte er das Recht, im Bereich der ganzen Stadt den „ersten Wundverband“ anzulegen „bei allen Wunden, die gestochen oder gehauen, geschlagen, geworfen oder gestoßen sind“. Dieser wurde ihm mit zwei Schillingen bezahlt, einerlei ob er den Verband angelegt hatte oder nicht. Dem Verletzten stand es allerdings frei, sich nachher von einem anderen Arzt behandeln zu lassen. „Wer aber an alten Schwären oder anderem Unheil außer den genannten Wunden litte, der könne sich Rat erholen, von wem er wolle.“
Aber mit dem Herrn Magister hatte der Rat kein Glück. Das erste Jahr ging es gut. Zu Beginn des zweiten aber „hatte er sich mit Frevel und Gewalttätigkeit, sowie vermittelst Hausfrieden und blutigen Wunden gegen der Stadt Gebot und Gesetz gröblich versehen und vergriffen“ und war deshalb durch das weltliche Gericht des Bischofs geächtet und außer Stadt verwiesen. Der Rat lieferte ihm daher auch nicht seine „Kleidung“, sondern schloss am 4.3.1463 mit dem Wundarzt Magister Heinrich Withon einen Vertrag. Auch Withons Ehefrau wurde ausdrücklich zur Ausübung der Wundarznei verpflichtet. Er erhielt eine jährliche „Unterstützung zu seinem Hauszins“ in der Höhe von 7 ½ Pfund 3 Schilling und 4 Pfennig. Endlich wurde noch folgender Zusatz gemacht: „Wenn unsere Bürger zu Felde ziehen, soll Meister Heinrich mit ausziehen und erforderlichen Falles mit seiner Arznei eingreifen. Wird einer unserer Diener, namentlich unser bekleidetes Gesinde und der Scharfrichter in unserem Dienste verwundet oder sonst wie krank, so soll ihn der Meister Heinrich auf seine eigenen Kosten heilen, ohne Geld dafür zu nehmen.“
Leider schließt sich an dieses Ergebnis ein Streit zwischen den beiden Ärzten Heinrich Withon und Johann von Cöln, der vom 14. Juli bis 12. Dezember 1463 dauert und von beiden Seiten mit Erbitterung geführt wird. Withon denunzierte in einem Brief an den Rat den Johannes, er habe durch seine Arzneien Bürger der Stadt zu Tode gebracht, während dieser jenen beschuldigt, er habe eine Verwundung falsch behandelt. Der Rat entzog darauf dem Johannes seine Arzneibüchse (bussen unde arzeding) und verurteilte den Heinrich zur Zahlung dreier Pfennig an Johannes!
Ruhe und Frieden scheinen nach diesem schmutzigen Konkurrenzstreit erst dann eingetreten zu sein, als Withon die Stadt verließ und der Rat am 25.2.1464 ihm ein glänzendes Empfehlungsschreiben ausstellte. In diesem bezeugt er, daß Wihon und seine Ehefrau Grete „sich fromm und ehrlich gehalten haben, so daß man nur Gutes von ihnen aussagen könnte; treulich hätten sie den Bürgern mit ihrer Arzneikunst gedient und verdienten dafür Dank. Und wenn es ihnen erwünscht gewesen wäre, noch länger bei ihnen zu wohnen, so würde er das gern gelitten haben.“
Am 24.4.1468 wurde Johannes von Cöln wiederum auf 6 Jahre zum Wundarzt bestellt mittels eines dem Withon’schen ähnlichen Vertrages. Trotzdem kann man sich schwerlich des Eindruckes erwehren, daß er ein brutaler Charakter war, der keine Mittel scheute, den Withon aus Amt und Würde zu verjagen.
Wie schon hervorgehoben, ist es nicht möglich, mit Sicherheit festzustellen, ob diese „Stadtärzte“ oder „Ratsärzte“ wirklich wissenschaftlich gebildete Mediziner waren. Daß sie die Kleidung der übrigen Ratsdiener und des Gesindes des Rates einschließlich des Scharfrichters trugen, scheint nicht gerade auf eine hohe gesellschaftliche Stellung hinzuweisen, ferner auch die Tatsache, daß sie als „Feldärzte“ die Truppe in den Krieg begleiten mußten, endlich aber nicht zum Mindesten die geringe Belohnung: Befreiung von Abgaben und 2 Schillingen für den ersten Wundverband.
Möglicherweise ist aber der Rat zur Abschließung dieser für ihn günstigen Verträge gedrängt durch die nicht unbeträchtliche Summe, die er früher an Ärztelohn für Verwundete zu zahlen hatte. So finde ich in den Stadtrechnungen folgende an den Wundarzt Johann (von Hannenrod?) gezahlte Beträge:
im Jahre |
Pfund |
Schilling |
Pfennig |
1422 |
3 |
- |
- |
1440 |
6 |
- |
- |
1440 |
18 |
- |
- |
1440 |
3 ½ |
2 |
- |
1441 |
- |
26 ½ |
2 |
1442 |
6 |
- |
- |
1443 |
5 |
6 ½ |
2 |
Textquelle: "Die Geschichte der Medizin in Hildesheim während des Mittelalters"; von Ernst Becker, Oberarzt des städt. Krankenhauses zu Hildesheim; Verlag v. August Hirschwald; Berlin 1899; Seite 16ff