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Die kriegerischen Zeiten forderten zwar weniger Menschenleben als Vermögensverluste, jedoch die unhygienischen Wohn- und Lebensverhältnisse rafften die damaligen Bewohner, besonders die Kinder, dahin. Die durch immer wiederkehrenden Seuchen forderten enorme Menschenleben. Auf der anderen Seite stand der Kinderreichtum der damaligen Zeit – zu Erwähnen währe der Bürgermeister Henning Brandes mit 21 Kindern.
Ehen wurden leichter geschlossen, mehrmaliges Heiraten war nichts Ungewöhnliches. Dazu ergänzte eine starke Zuwanderung größtenteils aus der nahen Umgebung, jedoch auch aus ferneren Gegenden, das die hohe Sterblichkeitsrate rasch wieder auffüllte.
Den Kern der damaligen Bevölkerung nahmen die Bürger im engsten sinn ein. Die „buerscab “ oder auch später „borgerscab “ genannten Bürger erwarben im 14. Jahrhundert ihre Bürgerschaft und –rechte meist durch Erbschaft von den Vätern her, das waren die „geborenen Bürger “, denen das recht wohl immer unentgeltlich erteilt wurde, sobald sie nach städtischem Gesetz mit 18 Jahren die Mündigkeit erlangten (Die Volljährigkeit ist also keine Errungenschaft des 19. Jahrhunderts gewesen).
Ab dem 14. Jh. konnte die Bürgerschaft auch durch Zahlung eines „Einkaufsgeld“ erreicht werden. Der Preis für die Bürgerschaft betrug 1379 eine Viertel Mark Silber oder ein „Ferding“ (Vierling) genannt, also so niedrig, das jeder normal arbeitende Mann diesen Betrag aufbringen konnte, ohne sich zu verschulden. Dieses „Bürgergeld“ wurde von Zeit zu Zeit erhöht oder herabgesetzt, je nachdem die wirtschaftliche Lage der Stadt es erforderte. Auch nach Seuchen wurden die „Bürgergelder“ herabgesetzt, um neue Einwohner nach Hildesheim zu holen.
Neben dem Geburtsrecht oder kauf, konnte die Bürgerschaft auch durch Schenkung durch den Rat erreicht werden. Handwerkern etwa die dringend in der Stadt gebraucht wurden oder verdienten Männern, die man ehren und in Gunst halten wollte, aber auch Mägden, die längere Jahre Hildesheimer Bürgerfamilien treue Dienste geleistet haben. Unfreien jedoch verweigerte man das Bürgerrecht, um nicht in Streitigkeiten mit den Grundherren zu vermeiden. Bereits Anfang des 15. Jh. verbot ein Ratsbeschluß bei 5 Mark Strafe die Ehen zwischen Freien und Unfreien.
(im Original übernommen)
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